…kann der Unternehmer einen Umsatz, der nach § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 steuerfrei ist, als steuerpflichtig behandeln. Der Unternehmer kann für jeden einzelnen Grundstücksumsatz optieren. Der Umsatzsteuer unterliegt nur der Teil des Grundstückes, der zum Unternehmen gehört. Ob Lieferungen und sonstige…
…Berufungsausführungen folgend mag der Parteiwille womöglich in der Tat auf den Erwerb eines Grundstückes samt Bauwerk gerichtet gewesen sein. Angesichts der bereits mehrfach dargestellten Abwicklung (insbesonders dem Auftreten der K nach außen) musste Lieferung der Grundstücke letztlich auch K zugerechnet werden. Demnach konnte von der…
…des Einzelfalles zu beurteilen, und zwar unabhängig von den in den Verträgen gewählten Bezeichnungen nach dem wirklichen Gehalt getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlichen Durchführung. Ist der Veräußerer (Bw.) des Grundstückes Bauherr, liegt eine einheitliche Lieferung eines bebauten Grundstückes vor, die zur Gänze gemäß § 6 Abs…
…oder eine zu berichtigende Vorsteuer (§ 12 Abs. 10 bis 12) frühestens für den Voranmeldungszeitraum abgezogen werden, in dem der Unternehmer den Umsatz als steuerpflichtig behandelt. Der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a ist bei der Lieferung von Grundstücken im…
…Unter Grundstückslieferung ist die Übertragung von Liegenschaften, grundstücksgleichen Rechten (Baurechten, Superädifikaten) sowie von Liegenschaftsanteilen (zB Eigentumswohnungen) zu verstehen. Lieferungen von Grundstücken sind grundsätzlich in dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht verschafft wird. Dies kann in der Praxis etwa durch den Abschluss eines…
…Boden bzw eine einheitliche steuerfreie Lieferung eines bebauten Grundstückes zu erblicken sei. Dieser Beurteilung ist in der Zwischenzeit von Kolacny/Mayer, UStG2 (1997) § 6 Anm 23 h bzw Kolacny/Caganek, UStG3 (2005) § 6 Anm 33 h widersprochen worden. Danach kann nur der Umsatz des Grundstücksveräußerers…
…durchaus substantiell begründet. Es ist dem Steuerrecht eigen, dass unterschiedliche Gestaltungen von Geschehensabläufen mit unterschiedlichen steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn die Lieferung eines bebauten Grundstückes beabsichtigt war, ist daher auch der gesamte Erwerbspreis der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Zu den Ausführungen des Bw. im Vorlageantrag hinsichtlich…
…durchaus substantiell begründet. Es ist dem Steuerrecht eigen, dass unterschiedliche Gestaltungen von Geschehensabläufen mit unterschiedlichen steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn die Lieferung eines bebauten Grundstückes beabsichtigt war, ist daher auch der gesamte Erwerbspreis der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Zu den Ausführungen der Bw. im Vorlageantrag hinsichtlich…
…durchaus substantiell begründet. Es ist dem Steuerrecht eigen, dass unterschiedliche Gestaltungen von Geschehensabläufen mit unterschiedlichen steuerliche Konsequenzen verbunden sind. Wenn die Lieferung eines bebauten Grundstückes beabsichtigt war, ist daher auch der gesamte Erwerbspreis der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen. Zu den Ausführungen der Bw. im Vorlageantrag hinsichtlich…
…Verkauf des unbebauten Grundstückes als auch die Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss durch den Initiator unterliegen der Grunderwerbsteuer. Teile der Lehre zogen aus dieser und anderen Entscheidungen des VwGH den Schluss, dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss die steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf…
…Grundstückseigentümer, Hr. A, erworben. Lt. Erklärung wurden die Umsätze bzw. erhaltenen Anzahlungen als steuerfreie Grundstücksumsätze gem. § 6 (1) Z 9 lit. a) UStG 1994 behandelt. Ein Vorsteuerabzug der in den Eingangsrechnungen ausgewiesenen Steuerbeträge wurde aufgrund der in Anwendung gebrachten Steuerbefreiung nicht vorgenommen. Die Lieferung eines…
…neu geschaffenen Baugrundstücke zur Errichtung einer Reihenhausanlage vorgesehen sind. Vom Finanzamt wurde den Käufern für diesen Rechtsvorgang mit Bescheiden vom 8. Juli 1992 die Grunderwerbsteuer vorgeschrieben. Die Bemessungsgrundlage wurde je aus der Summe der Hälfte des Kaufpreises für das Grundstück und der Hälfte der geschätzten…
…Sachen anzusehen (Superädifikate). Sie werden nicht Bestandteil der Liegenschaft und sind Gegenstand besonderer Eigentumsrechte. Im gegenständlichen Fall liegt jedoch kein Baurecht oder Superädifikat vor. Gebäude gelten als Bestandteile eines Grundstücks. Bei Lieferung eines bebauten Grundstücks ist somit auch das Gebäude von § 6 Abs 1 Z…
…Verkauf des unbebauten Grundstückes als auch die Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss durch den Initiator unterliegen der Grunderwerbsteuer. Teile der Lehre zogen aus dieser und anderen Entscheidungen des VwGH den Schluss, dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss die steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf…
…ein weiteres Ergänzungsersuchen übermittelte die Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit endgültigen Bescheiden gemäß § 200 Abs. 2 BAO vom 8…
…die Berichtigung einen Zeitraum von fünf vollen Jahren festlegen, der mit der erstmaligen Verwendung dieser Güter beginnt. Bei Grundstücken, die als Investitionsgut erworben wurden, kann der Zeitraum für die Berichtigung bis auf 20 Jahre verlängert werden." Art. 188 Abs. 1: "Bei der Lieferung eines Investitionsgutes…
…Beschwerdeführerin ist als Bauherrin anzusehen, sondern ihr Auftraggeber, weshalb eine steuerfreie Lieferung eines unbebauten Grundstückes und eine steuerpflichtige Errichtung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden vorliegen." Mit Schreiben vom 26.5.2020, eingelangt beim Bundesfinanzgericht am 29.5.2020, gab die Beschwerdeführerin zur Beantwortung…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…
…Baufirma S. dem Finanzamt am 30. September 1999 die Schlussrechnung und eine Rechnung über zusätzliche Lieferungen und Leistungen an die Berufungswerber. Auf Grund dieser Feststellungen und Unterlagen wurde vom Finanzamt mit Bescheiden vom 11. Oktober 1999 gegenüber den Berufungswerbern die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303…