12.3.6 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Selbstbehalt (§ 34 Abs. 4 und 5 EStG 1988) Rz 833: Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit liegt insoweit vor, als die Belastung den vom Steuerpflichtigen zu tragenden Selbstbehalt überschreitet. Rz 834: Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes ist das…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…2), 2. sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3), 3. sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Eine Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Die Belastung erwächst zwangsläufig, wenn die…
…Abs. 2 leg.cit.). Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Die gegenständliche Berufung richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der vom Spruchsenat festgesetzten Geldstrafe. Die Begehung der Finanzvergehen wird von der Bw. nicht…
…2) 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Für das Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung müssen demnach alle Voraussetzungen zugleich gegeben sein. Ist daher zB das Merkmal…
…1. Sie muss außergewöhnlich sein (Abs 2). 2. Sie muss zwangsläufig erwachsen (Abs 3). 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. (2) Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die…
…außergewöhnlich sein (Abs. 2). 2. Sie muß zwangsläufig erwachsen (Abs. 3). 3. Sie muß die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. (2) Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind bei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat die Bemessung der Geldstrafe bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…des für die Bw. zuständigen Bundessozialamtes ein. Darin wird für die Zeit ab Juli 2002 bescheinigt, dass das Kind seit Geburt an einer Herabsetzung der geistigen Leistungsfähigkeit mittleren Grades (Richtsatzposition g.z. V/a/579) leidet und dadurch zu 50% behindert ist. Der ärztliche Dienst…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind b ei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat die Bemessung der Geldstrafe bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem…
…sie zu bezahlen, so bedürfe es dennoch aufgrund des geringen Unrechtsgehaltes einer angemessenen Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. Zweifelsfrei habe der Bw. in den Tatzeiträumen aus einer wirtschaftlichen Notsituation heraus gehandelt und sei seine Handlungsweise jedenfalls nicht auf eine endgültige Steuervermeidung gerichtet gewesen…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…
…sein (Abs. 2), sie müsse zwangsläufig erwachsen (Abs. 3) und sie müsse die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Alle diese Punkte würden eindeutig auf die Belastung durch die Hochwasserkatastrophe zutreffen. Abschließend sei festzuhalten, dass sich die außergewöhnlichen Belastungen im Regelfall im Jahr der Katastrophe bzw. im…
…§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Gemäß § 23 Abs. 3 FinStrG sind b ei Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat die Bemessung der Geldstrafe bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem…
…dass eine geständige Rechtfertigung zur objektiven Tatseite abgegeben wurde. Ergänzend brachte der Bw. durch seinen Verteidiger vor, bei der erstinstanzlichen Strafbemessung seien die die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw. nicht berücksichtigt worden, der Spruchsenat habe hierzu im angefochtenen Erkenntnis keine Feststellungen getroffen…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe…
…entbehrlich, weil die Vaterschaft überhaupt nicht strittig sei. Die Höhe der maßgeblichen Einkommensgrenzen gehe aus § 19 Abs. 1 Z 1 KBGG hervor. Das KBGG stelle nicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Rückforderungszeitpunkt, sondern auf das Einkommen des Bezugszeitraumes, für Restbeträge auf das der Folgejahre, ab…
…Im Übrigen gelten die §§ 32 bis 35 StGB sinngemäß. Abs. 3: Bei der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe…