RIS AI
39 449 Treffer241 msnur geltende Fassungen
UFSG RV/0214-G/04Die Arbeitssuchend-Meldung beim AMS ist Voraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da auch mit Beginn des Monats Februar 2004 die Anspruchsvoraussetzung (Meldung als arbeitssuchend) vorgelegen ist, ist die Familienbeihilfe…

UFSW RV/4069-W/08Vormerkung als Arbeitsuchender und Anspruch auf Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…schließt eine Familienbeihilfengewährung dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht oder wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da nach dem Gesetzeswortlaut somit jeder noch so geringfügige Betrag schädlich war, erfolgte für die Monate…

BFG RV/7101700/2013Hochrechnung bei Bezug von Weiterbildungsgeld nach § 3 Abs. 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2014

…zu § 3). Zur Hochrechnung führen das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen nach § 6 AlVG 1977 (Arbeitslosenversicherungsgesetz). Ersatzleistungen sind beispielsweise das Weiterbildungsgeld oder Überbrückungsgeld (Jakom/Laudacher EStG 2012, Rz 16 zu § 3). Das Weiterbildungsgeld ist eine Leistung nach § 26 AlVG, die…

UFSW RV/1179-W/08Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen Dienstunfähigkeit bewirkt keinen Familienbeihilfenanspruch nach Ablauf des 26. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen, g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das…

UFSW RV/2487-W/08Kein Anspruch auf (erhöhte) Familienbeihilfe bei einer erst nach dem 27. Lebensjahr offenkundigen Unmöglichkeit einer dauerhaften Erwerbsfähigkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008

…und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe nach dem Arbeitsmarktförderungsgesetz, BGBl. Nr. 31/1969, erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsamtes nachzuweisen. .... Gegenständlich ist aktenkundig, dass bereits vor dem 27…

UFSG RV/0169-G/05Arbeitsuchend bei geringfügiger Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…Abs. 1 lit. f schließt eine Familienbeihilfengewährung nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Gemäß § 5 Abs. 2 ASVG gilt eine Beschäftigung als geringfügig, wenn…

UFSG RV/0390-G/04Familienbeihilfe bei geringfügiger Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2005

…Abs. 1 lit. f schließt eine Familienbeihilfengewährung nur dann aus, wenn ein Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Gemäß § 5 Abs. 2 ASVG gilt eine Beschäftigung als geringfügig, wenn…

UFSS RV/0192-S/07Allgemeine Bildungsmaßnahmen des AMS (zur Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt) stellen keine Berufsausbildung im Sinne des FLAG dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie weder den Präsenz- oder Ausbildungsdienst noch den Zivildienst leisten und bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktes als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 haben noch eine Beihilfe zur Deckung des…

BFG RV/7102676/2022Krankenunterstützung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer Niederösterreich als dem Wochengeld vergleichbarer Bezug steuerfrei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.12.2022

…des durchschnittlichen in den letzten drei Kalendermonaten gebührenden Arbeitsverdienstes als im letzten vollen Kalendermonat vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erzielt. Fallen in den für die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes maßgebenden Zeitraum auch Zeiten des Bezuges einer Leistung nach dem KBGG oder nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977…

BFG RV/5101217/2018Frühestmöglicher Zeitpunkt des Beginns einer Lehre nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.01.2020

…Folge selbständig um weitere Bewerbungen (er wurde ja nicht einmal sozialversichert noch hatte er natürlich einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice). Glücklicherweise hat mein Sohn noch einige Mails auf seinem Computer gespeichert…

UFSK RV/0297-K/11Anspruch auf Familienbeihilfe nach § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.03.2012

…auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservices nachzuweisen. Ab 5. Dezember 2007 bleibt der Bezug der vorne erwähnten Leistung ebenso…

UFSW RV/1499-W/11Leistung des überwiegenden Unterhalts durch die Mutter bzw. durch deren Sachwalter?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid03.06.2011

… dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen ( § 33 Abs. 1 EStG 1988 ) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Lebt ein Kind im…

UFSL RV/1480-L/08Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 FLAG 1967 liegen nicht vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2010

… dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Die Tochter der Berufungswerberin…

UFSW RV/0642-W/05Kein Anspruch nach § 2 Abs.1 lit.f FLAG 1967 ohne Vormerkung als arbeitsuchend beim AMS
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie bei regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchend vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch einen Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten…

UFSW RV/0301-W/10Kein Familienbeihilfenanspruch nach Abschluss der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2012

… dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice im Sinne dieses Absatzes in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Laut Bestätigung des Arbeitsmarktservice…

UFSF RV/0066-F/05Anspruchsvoraussetzungen für Familienbeihilfe sind trotz geringfügiger Beschäftigung bei Vorliegen einer Meldung des AMS erfüllt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2005

…eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 besteht und wenn eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das AMS gewährt wird. Da mit Beginn des Monats März 2004 bis einschließlich Juni 2004 die Anspruchsvoraussetzung (Meldung als arbeitssuchend ohne Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zu…

UFSF RV/0036-F/10Familienbeihilfenanspruch bei nicht frühestmöglichem Berufsausbildungsbeginn nach Beendigung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2010

…des AMS nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und Beihilfen durch das Arbeitsmarktservice in einem Kalendermonat bis zur Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 1 ASVG außer Betracht. Unstrittig ist, dass der Sohn…

UFSW RV/0680-W/04Bestätigung des AMS ist Voraussetzung für den Anspruch nach §2 Abs.1 lit f FLAG 1967
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei einer regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices als Arbeitssuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBI Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten, Anspruch…

UFSW RV/1928-W/09Familienbeihilfe nach Vollendung des 27. Lebensjahres
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach…

UFSW RV/1436-W/09Familienbeihilfenbezug nach Ausbildungsende
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2009

…Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung des Arbeitsmarktservice nachzuweisen; dabei bleiben ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) sowie Leistungen nach…