5.9.14.2 Abgrenzung zu nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung Rz 359: Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne beruflichen Bezug, SportSportausübung, Freizeitaktivitäten, Esoterik, B-Führerschein), sind nicht…
5.9.14.8 Absetzbare Aufwendungen Rz 365: Als Werbungskosten kommen in Betracht: Unmittelbare Kosten der Aus- und Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen: Kursgebühren, Kosten für Kursunterlagen, Skripten und Fachliteratur, Kosten des PC bei einer Computerausbildung (siehe auch Rz 339). Kosten der Anschaffung von Hilfsmittel wie zB…
…wenn die Spendenorganisation vom Finanzamt mittels Bescheid als begünstigter Empfänger festgestellt wurde. Zu den Bildungskosten (Karrierecoaching und Wifi-Lehrgangsgebühren) führte die belangte Behörde aus, dass ein beruflicher Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit nicht gegeben sei. Beschwerde In der Beschwerde vom 30.8.2023 erläuterte die…
…Arbeit als Kindergartenpädagogin ein. Der Arbeitgeber habe keine Ersätze geleistet. Obige Werbungskosten setzen sich zusammen wie folgt: Lehrgangsgebühren EUR 4.214,00 Dazu wurde eine Bestätigung der "Veranstalter: ARGE Bildungsmanagement OG Ausbildungsträger: ARGE Erziehungsberatung und Fortbildung GmbH" vom 9.2.2011 vorgelegt, der gemäß die…
…sie wieder in diesem Unternehmen als Angestellte weiter (neuerliche Karenz ab 25.4.2016, Geburt des Kindes H am 7.6.2016). In den Steuererklärungen für die Jahre 2008 bis 2010 machte die Beschwerdeführerin Kosten für die Ausbildung zur diplomierten Lebens- und Sozialberaterin (Lehrgangsgebühren, Reisekosten…
…4.083,24 an Kilometergeld, € 937,60 an Tagesgelder und € 1.111,00 an Hotelkosten) enthielt, sondern der auch 17 Rechnungen (über Lehrgangsgebühren für NLP-Kurs und Honorarnoten über Einzel-Coachings durch das Institut bzw. Frau BF in Wels, des Herrn RH in…
…entnommen werden könne, dass auch diese der Ansicht sei, dass die in Rede stehenden Lehrgangsgebühren steuerlich zu berücksichtigen seien. Im Vorlagebericht vom 15. Juni 2005 an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellte das Finanzamt unter Verweis auf die Begründungsausführungen in der Berufungsvorentscheidung vom 23. November 2004…
…dass es mir danach gelang, Auszubildende durch Wort und Tat zu inspirieren und somit auch viele als Mitarbeitende für den Verein ***A*** zu gewinnen. Feedback Supervision/Lehrgangsgebühren Schloss Hofen: Supervisions- und Coachingausbildung Meine primäre Aufgabe zum damaligen Zeitpunkt war die Bezugspersonentätigkeit, also die Arbeit mit…
…an die Bf und der gegebenen Kostenstruktur erhöhe sich mit jedem zusätzlichen Studienteilnehmer der Deckungsbeitrag bzw verbessere sich die Gewinnsituation. Die Umsatzsteuer sei nicht Teil der Grundlage für die Festlegung der Lehrgangsgebühren gewesen. In einer abschließenden rechtlichen Beurteilung hält das Finanzamt fest, dass als Einrichtung…
…KStG zu werten sind und außerbilanziell hinzugerechnet werden. Durch die Vorlage der Buchhaltung 2006 hat sich insoweit erhellt, dass es sich bei den 2006 geltend gemachten Ausgaben tatsächlich um Studienkosten (Lehrgangsgebühren Freiburg, Mietkosten Cambridge) handelte. Kapitalertragsteuer: Siehe Tz 3 Die zahlenmäßige Darstellung dieser Feststellung ist…
…sehr wohl zweckdienlich gewesen, da sie eine vertiefte Kenntnis in den Bereichen Wirtschaft, Recht, Umwelttechnologie und Englisch geboten habe. Die erklärten Werbungskosten betreffend Lehrgangsgebühren würden zum Teil Anfangsverluste i.H.v. 29 % für eine künftige selbständige Tätigkeit darstellen, der Rest i.H.v. 71 % würde…
…dass die Ausbildung in einzelnen Bereichen auch persönlichkeitsbildende Elemente bzw. Module enthalte, die einen engen Konnex zur Privatsphäre aufweisen. Die erheblichen Lehrgangsgebühren von € 12.000,-- (ca. 5.500 für den Kinesiologie-Lehrgang und ca. € 7.000,-- für den Lebensberater-Lehrgang) und die von…
…dass der Bw. zehn Monate des Streitjahres Verkaufsleiter bei einer Tageszeitung war. Weiters ist das Zahlungs-/Überweisungsdatum der Lehrgangsgebühren nicht belegt worden. II) einkommensteuerliche Beurteilung: § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 bestimmt: Werbungskosten sind auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der…
…der Absolvierung von Kursen im Rahmen einer Lebens- und Sozialberater Ausbildung (2009 und 2010) bzw. der Huna-Ausbildung (2009) geltend gemachten Aufwendungen (Lehrgangsgebühren von 2.502,20 € bzw. 3.240 € und damit zusammenhängende weitere Kosten) beruflich veranlasste Aus- und Fortbildungskosten darstellen oder ob…
…§ 19 Tz 7). Es ist unstrittig, dass der Bw. im Jahr 2005 lediglich seiner Schwester die von ihr in früheren Jahren beglichenen Lehrgangsgebühren zurückgezahlt hat. Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen eindeutig ergibt, sind die im Jahr 2005 geleistete Rückzahlung keine abzugsfähigen Ausgaben. Das Finanzamt…
…Anm 140). Im vorliegenden Fall wurden weder vom Arbeitgeber Kosten übernommen, noch lag ein homogener Teilnahmekreis vor. Aus den angeführten Gründen sind die geltend gemachten Lehrgangsgebühren und alle anderen damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Die Berufung war abzuweisen. Wien, am 16…
…Abteilungsleiterin zugeschnitten noch begrenzt. Da nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates bei einer Ausbildung zum LSB kein Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit als Bankangestellte oder einer damit verwandten Tätigkeit festzustellen ist, können die für die Lehrgangsgebühren und die damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben für Fachliteratur, Abschreibung…
…Sozialberater kein Zusammenhang mit der ausgeübten Berufstätigkeit als Versicherungsangestellter oder einer damit verwandten Tätigkeit festzustellen ist, können die für die Lehrgangsgebühren und die im Zusammenhang stehenden Ausgaben für Fachliteratur und Fahrtkosten nicht als Werbungskosten gewertet werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, 18…
10.4 Ausbildungs- und Fortbildungskosten (§ 26 Z 3 EStG 1988) Rz 696: Nach § 26 Z 3 EStG 1988 gehören sowohl Ausbildungs- als auch Fortbildungskosten dann nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitgeber diese Kosten selbst trägt, unter der Voraussetzung, dass ein überwiegend betriebliches Interesse nachgewiesen wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des FA X vom 28.03.2013 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid betreffend Einkommensteuer…