…sich um Maximalwerte. In der Realität seien es noch weniger Lehrstunden. Im letzten Semester habe der Bf. nicht gelehrt (Forschungsanträge geschrieben und gestellt), in diesem Semester lehre der Bf. eine Vorlesung (eine Semesterwochenstunde) zusammen mit einem Kollegen (d.h. der Anteil des Bf. sei nur…
…nicht nur seine klinische, patientenbezogene Tätigkeit an der Universitätsklinik, sondern auch seine Tätigkeit in Lehre und Forschung. Nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates bestimmen nun im Beschäftigungsverhältnis des Bw. zur Universitätsklinik die außerhalb des Arbeitszimmers ausgeübten (Tätigkeits-)Komponenten das Berufsbild ganz entscheidend bzw. stellen diese den…
…erfolgte, weil die Ausbildung B. (2. Lehre) und Vorbereitung auf BWL vorgereiht worden sei. Da für die Behauptung einer Erkrankung keinerlei Nachweise vorgelegt oder angeboten wurden, geht das BFG in freier Beweiswürdigung davon aus, dass die zeitlich frühere Verantwortung eher den Tatsachen entspricht (vgl. VwGH…
…der Einbindung in den dortigen Institutsbetrieb impliziere zwangsläufig, dass die dortige Tätigkeit des Bw. - die Lehr- und standortgebundene Forschungstätigkeit - ausschließlich als Ausfluss der übernommenen Gastprofessur anzusehen sei. Eine abgabenrechtliche Qualifikation sei daher sachgerecht nur unter die "Gastprofessoren-Tätigkeit" des Bw. als eigenständige Einkommensquelle zu erfolgen…
…Gefallen und Interesse an ***11*** haben. Insoweit vertritt der Beschwerdeführer mit diesem Artikel auch nicht sein wissenschaftliches Fach in Forschung und Lehre und beteiligt sich damit auch nicht an der Erfüllung seiner Forschungsaufgaben. Wenngleich dem Beschwerdeführer darin gefolgt werden kann, dass die Freiheit der Forschung…
…von Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, vornehmlich für den Bildungsbereich, das heißt als Religionslehrer an höheren Schulen, als theologisch-pädagogische Fachkräfte in kirchlichen und nicht kirchlichen Institutionen, in Erwachsenenbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Medien, in wissenschaftlicher Lehre und Forschung, als akademische Pastoralassistenten etc. Die allgemein pädagogische, didaktische und schulpraktische…
…Musikproberaum und vom Arbeitszimmer selbst ein Bild machen können. Natürlich haben Sie damit recht, dass der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit an der Universität liegt, aber die vielfältige Tätigkeit des Bw. sei nicht auf die Lehrtätigkeit zu reduzieren, sondern bestehe eben aus vielen Komponenten: Forschung und Lehre…
…Lehre und Forschung, - Organisations- und Personalentwicklung, - Feldarbeit in sozialen Institutionen. Die Ausbildung richtet sich also nicht an Angehörige der unterschiedlichsten Berufe, sondern an Personen, die in Berufen mit einem in einigen Aspekten ähnlichen Anforderungsprofil tätig sind. Dass der Teilnehmerkreis neben Personen aus dem Bildungs- und…
…Pendlerpauschale stehe zu, wenn die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich sei (es gebe auf mehr als der Hälfte der Wegstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel) oder nicht zumutbar sei und die Fahrtstrecke zumindest 2 km betrage. Nach der Verwaltungspraxis, übereinstimmend mit Lehre und Rechtsprechung, sei Unzumutbarkeit…
…ein zweites zur KAGES als Vertreterin des Landes. Er trage daher zu etwa gleichen Teilen Verantwortung für Lehre und Forschung wie für die Versorgung von Patienten. Die Zuteilung von universitären finanziellen Ressourcen sei in hohem Maß abhängig von der Erfüllung von Leistungsvereinbarungen mit der Universität…
…Fassung während des gesamten Jahres 2001 nicht anwendbar ist, sondern erst ab 2002 gilt. Allerdings ist zu beachten, dass auch die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993 eine Änderung erfahren hat…
…welche Ausbildung die Schwestern einschlagen werden, wobei der Bw. selbst das Franzisco-Josefinum in Wieselburg, damals eine Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt (nunmehr Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmitteltechnologie (HBLFA) Francisco Josephinum in Wieselburg), besucht hat, die fünf Jahre nach der 8. Schulstufe dauere…
…Der Wohnort ***13*** liegt aufgrund von § 5 der VO jedenfalls im Einzugsbereich der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 im Einzugsbereich des Studienortes ***2***. Der Routenplaner des ***14*** weist eine Fahrtzeit vom Wohnort ins Zentrum…
…führen kann, der Abgabenbehörde die Nachweisführung der Erreichbarkeit aber im gegenteiligen Fall 1.2. verwehrt sein sollte. 2. Ist der Ausbildungsort in keiner Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 genannt, ist nach § 2 Abs. 1…
…die Universität den Absolventen des Multimedia-Diplomstudiums der Rechtswissenschaften in feierlicher Form den akademischen des/der "magister/magistra iuris". Ein Doktoratsstudium kann anschließen. Über die Berufung wurde erwogen: Die hoheitliche Aufgabe eines Universitätsinstitutes besteht in der Lehre und Forschung. Die (jeweils entgeltliche) Überlassung von Lernmaterialien…
…Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen, bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Lehre und Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind sich in der Ansicht einig, dass…
…mit der Begründung, dass die Erreichbarkeit des Studienortes Spittal/Drau vom Wohnort Klagenfurt aus, mangels Nennung der Gemeinde Klagenfurt in § 15 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) 1992, idgF BGBl. 605/1993, zeitlich nicht…
…Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 605/1993, führt in § 6 jene Gemeinden, darunter auch die Stadt Graz, an, von denen die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort Leoben zeitlich noch…
…In diesem Schreiben wird vom Rektorat bestätigt, dass dem Bw. außer jenem Raum, der ausschließlich für Unterrichtzwecke diene und noch mit anderen Professoren geteilt werden muss, kein eigenes Zimmer für Studien und Forschungszwecke , Übungsmöglichkeiten bzw. Abwicklung von Telefonaten zur Verfügung stehe, daher sei der Bw…
…aufbewahrt und gepflegt werden ( VwGH v.15.09.1976, 0126/76). Nach dem Vorbringen der Bf dienen die beschwerdegegenständlichen Bücher und Broschüren hingegen dem "täglichen" Gebrauch durch Studenten und Professoren (Universitätslehrer), werden also als Unterrichts- bzw. Lehrmittel (Nachschlagewerke, Fachlektüre) im universitären Lehr- und Forschungsbetrieb eingesetzt…