…000 km (1999), einem 10%-igen Privatanteil und einem durchschnittlichen Bruttoerlös je km von ATS 9,- aus. Hinsichtlich der Jahre 2000 und 2001 führte der Prüfer hingegen eine "Lebenskostenrechnung" durch (Ansatz der Lebenskosten mit ca. ATS 50.000,- pro Jahr). Für die privat gefahrenen Kilometer…
…für die Verdachtslage bzw. die Wiederholungsprüfung wurde u.a. wiederum auf die Lebenskostenrechnung und die durch Verletzung abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten durch das Nichtoffenlegen von Einnahmen und Erträgen aus seinem Einzelunternehmen, erfolgten Verkürzungen an Umsatz- und an Einkommensteuer für die Jahre 2007-2015, Bezug genommen.…
…GmbH bezahlt wurden [Finanzstrafakt, Bl. 447]. Demzufolge dürften diese Prämienzahlungen bei der Lebenskostenrechnung des Beschuldigten nicht in Abzug gebracht werden, da Prämienzahlungen der G-GmbH nicht die Lebenskosten und die verfügbaren Geldmittel des Beschuldigten schmälerten. 3.6. Hinzu komme noch, dass selbst bei Finanzvergehen des…
Festsetzung unter Zugrundelegung der Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw dem Prüfbericht zu entnehmen sei, erfolgt sei. Mit Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 02-12/2003 vom 11. August 2004 wurde der Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Leistungen und Eigenverbrauch (einschließlich…
…per Mail eine Stellungnahme eingelangt, in welcher zusammengefasst eine mangelnde gesetzliche Legitimation zur Beurteilung der Kalenderjahre 2005 bis 2009 behauptet wurde. Die Lebenskostenrechnung des Betriebsprüfers sei zudem falsch und sei keine Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde (fälschlicherweise als Finanzstrafbehörde I. Instanz bezeichnet) gegeben, da von der Vermögensdeckungsrechnung…
…übermittelt worden, [in welcher] zusammengefasst eine mangelnde gesetzliche Legitimation zur Beurteilung der Kalenderjahre 2005 bis 2009 behauptet wurde. Die Lebenskostenrechnung des Betriebsprüfers sei zudem falsch und sei keine Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde (fälschlicherweise als Finanzstrafbehörde Instanz bezeichnet) gegeben, da von der behördlichen Vermögensdeckungsrechnung ausgehend, sich schon…
…Punkt III. 3. bis 10. ableitbar - nicht aktenkundig ist und eine solche auch dem Vorlagebericht nicht beigeschlossen war. Sollte mit der "Geldrechnung" eine Lebenskostenrechnung gemeint gewesen sein, fehlen hierzu alle für eine solche Schätzung maßgebenden Elemente, wie die Feststellung der Familienverhältnisse, des Familieneinkommens, der Wohnverhältnisse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Abweisung des Antrages vom 19.6.2007 auf Familienbeihilfe ab Jänner 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Der Großteil der angeführten Kosten betreffe jedoch Leistungen, die für die Entwicklung und Aufrechterhaltung eines EDV-Systems erbracht worden seien. Durch die Einschaltung der beiden Gesellschaften würden die Leistungen des Bw approximativ bewertet und als Betriebsausgabe abgesetzt. Da von der BP keine mit der ärztlichen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über den Antrag der ASt. als ehemalige Geschäftsführerin der XY GmbH in Wien, vertreten durch AB GmbH, Adresse, auf Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 Bundesabgabenordnung (BAO) im Beschwerdeverfahren gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter XY über die Beschwerden des Bf., vertreten durch die Bischof Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft-KG, vom 19. Februar 2009 und 2. Oktober 2009 gegen die Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, KomzlR Edith Corrieri und Walter Supper im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des B und der E, Adresse unbekannt verzogen, vom 8…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufung des Herrn J und der Frau P, vom 8. Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Z., vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein des Schriftführers FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des P und der M, Schweiz, vom 8. Februar 2007 gegen…
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | Vorsteuern lt. Außenprüferin: | | | | | | | | BK-Vorschreibung (10 %) | 0,00 | 1.115,74 | 4.007,52 | 4.504,81 | 327,37…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Felicitas Seebach im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des F und der C, vertreten durch Dr. Peter Ozlberger, Rechtsanwalt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) betrieb seit 1…
96.071,- | 123.218,- | 125.716,- | 172.536,- | 174.091,- | 172.100,- | 166.379,- | 246.923,- *) | Differenz | 71,- | 23.330,- | 20.788,- | 62.040,- | 57.835,- | 46.772,- | 35.587…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der a, vom 5. Juni 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 30. Mai 2008 betreffend Einkommensteuer 2006 und Umsatzsteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…