…Adaptierungen (spezieller Umbau der Fahrzeuge, Reifen, Anhängervorrichtung, Anhänger usw.) wurden von der Bw. in Abzug gebracht. Nach § 29 Abs. 2 des Steiermärkischen Landesfeuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 73/1979, habe die Kosten der Beschaffung und Erhaltung der Baulichkeiten, Einrichtungen, Geräte und sonstiger Gegenstände, die für die Einsatzbereitschaft…
…A1500" sei dem Hoheitsbereich der Gemeinde zuzurechnen und daher könnten keine Vorsteuern abgezogen werden. Nach § 29 Abs. 2 Steiermärkisches Landesfeuerwehrgesetz habe jene Gemeinde, die die feuerpolizeilichen Belange im eigenen Wirkungskreis wahrzunehmen hat, u.a. auch die Kosten für die Beschaffung der Geräte und sonstigen Gegenstände…
…das tatsächliche Ausmaß der Nutzung für unternehmerische Zwecke im Verhältnis zur hoheitlichen Nutzung festzustellen. Gemäß § 26 Tiroler-Landesfeuerwehrgesetz sei es Aufgabe der Gemeinden, die Freiwilligen Feuerwehren mit den erforderlichen Löschgeräten auszustatten. Ein Vorsteuerabzug für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges sowie für die laufenden Betriebskosten stünde nur…
…habe in den Jahren 1999 bis 2003 die Funktionen als Bezirksfeuerwehrkommandant, als Landesfeuerwehrrat für Recht und Organisation im LFV Steiermark, als Arbeitskreisleiter Landesfeuerwehrgesetz, Feuerpolizeigesetz und Uniformierung im LFV Steiermark, als Mitglied im Verleihungsausschuss des LFV Steiermark und als Mitglied im Hilfsschatzkuratorium des LFV Steiermark inne…
…von Ihnen unter Punkt 1 und Punkt 2 geforderten Unterlagen vorgelegt. Hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung bei den Bankkonten bei der" Bank "und der" Bank2 "lauten beide Konten auf die" Berufungswerberin "und verweisen wir hinsichtlich der Zeichnungsberechtigung auf die Bestimmungen des Landesfeuerwehrgesetzes 2001. Wir möchten darauf hinweisen…
…Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Unter Bezugnahme auf § 29 Abs. 2 des Steiermärkischen Landesfeuerwehrgesetzes haben jene Gemeinden, die die feuerpolizeilichen Belange im eigenen Wirkungskreis wahrzunehmen und die Kosten der Beschaffung der Geräte und sonstigen Gegenstände, die für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren erforderlich seien zu tragen. Nach …
…ausgeführt, wenn sie für Zwecke des Unternehmens erfolgen und wenn sie zu mindestens 10% unternehmerischen Zwecken dienen. Nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 (FeuerpolO) und dem Landesfeuerwehrgesetz 2001 (LFG) haben die Gemeinden im Rahmen der Hoheitsverwaltung die entsprechenden Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden vorzunehmen…
A.3.3. Feuerwehrfahrzeuge Rz 123: Von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer sind gemäß § 3 Abs. 3 Z 7 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 7 NoVAG 1991 idF BGBl…