…Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Andreas Kickl und Mag. Renate Burtscher als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 5, vertreten durch Dr. E…
…Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und KR Franz Penz als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A.B., Linz, vertreten durch Martin Friedl…
…Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Horst Hoffmann und Mag. Josef Bramer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen S wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom…
…HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Dr. Otmar Donnerer und Dr. Gernot Stöckl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen 1.) L als Beschuldigten und 2.) die X GmbH als belangten Verband, beide vertreten…
…Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Helmut Renner und Dipl.Ing. Peter Tomasi als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Z, vertreten durch Dr…
…a zusammengesetzten Senat (sein Laienbeisitzer wird von gesetzlichen Berufsvertretungen selbständiger Berufe entsendet) und bei unselbständig berufstätigen Beschuldigten einem nach Abs. 2 lit. b zusammengesetzten Senat (dessen Laienbeisitzer wird von gesetzlichen Berufsvertretungen unselbständiger Berufe entsendet). Die Verletzung dieses Prinzips bedeutet eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes…
Soweit also solcherart ein unzulässiges "Übergewicht" der "Berufsrichter" gegenüber den "Laienbeisitzern" oder allenfalls eine Verletzung der Unschuldsvermutung (durch die Aufgabe des Prinzips nach § 20 Abs.3 Strafprozessordnung [StPO] (alte Fassung) vermutet wird, wäre es dem Gesetzgeber - nach Ansicht des erkennenden Senates - auf Basis des Verfassungsrechtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Richterin, LaienbeisitzerI und LaienbeisitzerII im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer, AdresseI, vertreten durch WTHGmbH, AdresseII, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 01.08.2012, betreffend die Abweisung der…
…des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Ernst Grafenhofer und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Frau A, ehem…
…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med.vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb…
…Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, ehem…
…Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer Heinz Jürgen Hengl und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Dr.A, Geschäftsführer und Unternehmensberater, geb…
…des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Mag.X, Immobilienmakler…
…als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Richard Tannert sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, Pferdezüchterin und Bezieherin von Kapitaleinkünften…
…Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Hannes Prosen sowie die Laienbeisitzer MR Dr. Hans-Georg Aichholzer und Dipl.Ing. Christian Benger als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen B, Industrieelektroniker…
…Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Andrea Ornig sowie die Laienbeisitzer Mag. Petra Kühberger und Dipl.Ing. Heinz Michalitsch als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen X, KFZ-Händler…
…Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Mag. Bernadette Reichl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen X, Geschäftsführer…
…Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Heidi Blum und Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen X, ehem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Alexander Hajicek, die Richterin Mag. Regina Vogt sowie die fachkundigen Laienbeisitzer Mag. Michael Franz und Mag. Daniel Samer über die Beschwerde (vormals Berufung) der S**** L****, zuletzt [Adresse], ehemals vertreten durch StB**** GmbH, [Adresse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft als Vorsitzende und die weiteren Senatsmitglieder Richter Mag. Gerald Heindl, sowie die Laienbeisitzer Mag. Michael Schiller und Karl Stubenvoll in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Steuer & Service Steuerberatungs GmbH, Wipplingerstr 24…