…2018 und 2019 jeweils vom 2. November 2020 wurde die Einkommensteuer abweichend von den eingereichten Erklärungen festgesetzt. Einkommensteuer 2019: Begründend wurde ausgeführt, dass zum Nachweis der Zwangsläufigkeit der Aufwendungen einer Kurreise der Nachweis erforderlich sei, dass die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt, d.h…
…Sicht notwendigen Reisen im engeren Sinn als erforderlich. Eine Reise im letztgenannten Sinn kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur angenommen werden, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, insbesondere mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, darstellt und damit sichergestellt ist…
…894,- S im Zusammenhang mit ihrer Behinderung geltend. Diesen Aufwendungen wurde vom Finanzamt der Abzug versagt mit der Begründung, dass es sich bei der genannten Reise ihrem Gesamtcharakter nach nicht um eine Kurreise, sondern um einen Erholungsaufenthalt handle, der der Gesundheit letztlich auch förderlich sei…
…Sicht notwendigen Reisen im engeren Sinn als erforderlich. Eine Reise im letztgenannten Sinn kann nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur angenommen werden, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, insbesondere mit einer nachweislich kurgemäß geregelten Tages- und Freizeitgestaltung, darstellt und damit sichergestellt ist…
… 34 Abs. 3 EStG 1988 dann, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. b.) Grundsätzlich können auch die Kosten einer Kurreise bzw. eines Kuraufenthaltes eine außergewöhnliche Belastung iSd § 34 EStG 1988 darstellen. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH müssen…
…der Bw. ergänzend aus, er mache auf Grund seiner Erkrankung bereits seit dem Jahr 1989 Aufwendungen für Kurreisen als außergewöhnliche Belastung geltend. Diese Aufwendungen seien vom Finanzamt bereits mehrmals geprüft und nach seinen Vorsprachen bei den jeweils zuständigen Sachbearbeitern auch steuerlich anerkannt worden. Das könne…
Der Grund für diese Anforderungen liegt einerseits in dem zwischen nahen Angehörigen typischerweise fehlenden Interessensgegensatz, wodurch die Gefahr besteht, dass steuerliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten; andererseits dienen die genannten Kriterien einer sauberen Trennung der Sphären von Einkommenserzielung und Einkommensverwendung. Im Schreiben vom 8. Februar…
…4 Z 5 und 6 EStG 1988 angehören, seien nicht absetzbar. Aufwendungen für eine Kurreise seien nur dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und ärztlicher Kontrolle am Kurort sei und wenn…
…August 2003 erkannte das zuständige Finanzamt die genannten Aufwendungen nicht an und führte aus, dass Aufwendungen für eine Kurreise nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen seien, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und ärztlicher Kontrolle am…
…da der Besuch wiederum in Eigenregie, lediglich auf Empfehlung des Arztes des Heilstollens erfolgt sei. Sämtliche von ihr durchgeführten Therapien seien im pauschalen Kurpreis bereits enthalten gewesen und habe sie dafür nichts extra bezahlen müssen. Von den Kurärzten sei ihr abschließend kein medizinisches Attest wie…
…der Behandlung einer Krankheit unmittelbar dienende Reise zur Heilung oder Linderung einer Krankheit muss nachweislich notwendig sein. Zur Abgrenzung von Erholungsreisen ist wesentlich, dass die Reise nach Ihrem Gesamtcharakter eine Kurreise, auch mit nachweislich kurgemäß geregelter Tages - und Freizeitgestaltung, und nicht nur ein Erholungsaufenthalt ist…
…Hühneraugenpflaster etc. stehen nicht mit der Behinderung im Zusammenhang und konnten daher nicht anerkannt werden. Aufwendungen für eine Kurreise sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und ärztlicher Kontrolle am…
…Krankheit nachweislich notwendig ist UND eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend ist. Die Notwendigkeit ist im Vorfeld ärztlich zu diagnostizieren. Aufwendungen für eine Kurreise sind nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages…
…welcher der Gesundheit letztlich auch förderlich sei. Im gegenständlichen Fall sprächen folgende Punkte gegen einen „Kuraufenthalt“: - Vor Antritt der Kurreise sei keine ärztliche Verordnung erfolgt, es seien keine Ersätze geleistet worden - Laut vorgelegter Rechnung sei der Abgabepflichtige in einem Hotel und nicht in einer Kuranstalt…
…der Behinderung stehen. Die beantragten Ausgaben für die Allergietherapie und die diesbezüglichen Medikamente würden nicht mit der Behinderung in Zusammenhang stehen und seien daher als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zu berücksichtigen. Aufwendungen für eine Kurreise seien nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die…
…Gesundheit des Beschwerdeführers förderlich gewesen ist, reicht für die Anerkennung als Kurreise im oben dargestellten Sinne nicht aus." Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt eine Berücksichtigung von durch eine Kurreise verursachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung somit nur dann in Betracht, wenn es sich um eine…
…der Behinderung stehen. Die beantragten Ausgaben für die Allergietherapie und die diesbezüglichen Medikamente würden nicht mit der Behinderung in Zusammenhang stehen und seien daher als außergewöhnliche Belastung mit Selbstbehalt zu berücksichtigen. Aufwendungen für eine Kurreise seien nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die…
…Impfungen "etc." stünden nicht mit der Behinderung im Zusammenhang und hätten daher nicht anerkannt werden können. Aufwendungen für eine Kurreise seien nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig "gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung" und ärztlicher Kontrolle…
…zu empfehlen ist." Das zuständige Finanzamt (FA) führte die Arbeitnehmerveranlagung durch, ohne die oben angeführten Kosten zu berücksichtigen: "Aufwendungen für eine Kurreise sind nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn die Reise nach ihrem Gesamtcharakter ein Kuraufenthalt mit kurmäßig gestalteter Tages- und Freizeitgestaltung und…
…mit dem der Aufenthalt (i.H.v. € 1.735,48) bzw. die erbrachten Kurleistungen (i.H.v. € 750,80) abgerechnet wurden. Beigebracht wurde auch der Befund des praktischen Arztes T, der darin einen Aufenthalt in B zur Therapie des Bewegungs-/Stützapparates vorschlägt. Das…