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VB-04011. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…Anlage 1 abgedruckt. Die Anlage 2 enthält Erläuterungen zu dieser Verordnung. In der Anlage 3 sind die als Kriegsmaterial geltenden Waren nach den Positionen der Kombinierten Nomenklatur gegliedert angeführt. In der Anlage 4 sind bestimmte Waffen, die als Kriegsmaterial zu klassifizieren sind, beschrieben. Bei den…

VB-0401Anlage 1
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

… 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen: I. Waffen, Munition und Geräte 1. a)Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre. b)Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen. c)Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b…

VB-04012. Beschränkungen für Kriegsmaterial
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Verbringung von Kriegsmaterial aus dem Ausland nach Österreich (und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union) zu verstehen. Bei NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren sind die Einfuhrbeschränkungen daher bei allen Arten des Zollverfahrens zu beachten. (2) Wird eine Sache, die in Österreich als Kriegsmaterial zu behandeln…

BMF-010311/0036-IV/8/2016Information zu der am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401)
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010311/0036-IV/8/201602.05.2016

Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) wurde an den am 1. Mai 2016 in Kraft tretenden Zollkodex (UZK) angepasst. Bei den Beschränkungen selbst ergeben sich dadurch keine Änderungen.   Bundesministerium für Finanzen, 2. Mai 2016  

VB-0401Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

  Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Kriegsmaterialgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

VB-04010. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…vom Absender dem Transporteur zu übergeben und von diesem beim Transport des von ihnen erfassten Kriegsmaterials im Original oder in Kopie mitzuführen. (3) Bei bewilligungsfreien Verbringungen gemäß § 5 Abs. 3 Kriegsmaterialgesetz sind geeignete Unterlagen zum Nachweis des Zweckes der Ausfuhr (siehe Abschnitt 2.1.3…

VB-04012.1.2. Einfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…Feld 44 der Zollanmeldung "7480") bildet bei der zollamtlichen Abfertigung gemäß § 6 Abs. 2 Kriegsmaterialgesetz eine erforderliche Unterlage zur Zollanmeldungfür die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 62 Abs. 2 ZK163 UZK. Bei Fehlen dieser Urkunde ist daher nach Artikel 63 ZK und den hiezu ergangen…

VB-04012.1.3 Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…1 Kriegsmaterialgesetz sind die Einfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Österreich durch a)das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, b)das Bundesministerium für Inneres, c)das Bundesministerium für Justiz sowie d)das Bundesministerium für Finanzen für die ihnen unterstellten…

VB-04012.1.4. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…Zolltarif und Codierungen in e-Zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Einfuhrbeschränkungen für Kriegsmaterial sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0401: Kriegsmaterial" (VuB-Code "0401") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten |…

VB-04012.2. Ausfuhr und Verbringung aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…eine Sache, die in Österreich als Kriegsmaterial zu behandeln ist, aus einem EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in ein Drittland befördert, so ist dies zwar zollrechtlich als Ausfuhr, kriegsmaterialrechtlich aber als Durchfuhr durch Österreich zu betrachten und es ist daher nach Abschnitt 2.3. vorzugehen…

VB-04012.2.2. Ausfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7480") bildet gemäß § 6 Abs. 2 Kriegsmaterialgesetz bei der zollamtlichen Abfertigung eine erforderliche Unterlage zur Zollanmeldungfür die Durchführung des Zollverfahrens gemäß Artikel 62 Abs. 2 ZK163 UZK. Bei Fehlen dieser Urkunde ist daher nach Artikel 63 ZK und den…

VB-04012.2.3. Abfertigungshinweise
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

…angegeben wird. 2.Einlagerung in ein Zolllager/eine Freizone Ergibt sich nicht aus dem Vermerk auf der Rückseite der Zollanmeldung, dass die Einlagerung von bereits in der Ausfuhr abgefertigtem Kriegsmaterial untersagt ist, so sind alle für die Beurteilung der Zulässigkeit maßgebenden Daten der Zollanmeldung (Empfänger…

VB-04012.2.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2 Kriegsmaterialgesetz sind die Ausfuhr und die Verbringung von Kriegsmaterial aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat durch a)das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, b)das Bundesministerium für Inneres, c)das Bundesministerium für Justiz sowie d)das Bundesministerium für Finanzen für die ihnen unterstellten…

VB-04012.2.5. Zolltarif und Codierungen in e-Zoll
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…Zolltarif und Codierungen in e-Zoll (1) Die in diesem Abschnitt behandelten Ausfuhrbeschränkungen für Kriegsmaterial sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0401: Kriegsmaterial" (VuB-Code "0401") gekennzeichnet. (2) Für die Codierung der behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: Dokumentenarten |…

VB-04012.3. Durchfuhr und Verbringung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat
geltende FassungRichtlinien01.10.2012

…Im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes ist unter Durchfuhr die Verbringung von Kriegsmaterial aus dem Ausland über österreichisches Bundesgebiet in das Ausland zu verstehen, und zwar unabhängig davon, ob es sich auch um eine Durchfuhr durch das Zollgebiet der Europäischen Union handelt. (2) Kriegsmaterialrechtlich sind daher folgende…

VB-04012.3.2. Durchfuhrbeschränkungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…des jeweiligen Kalendermonats gesammelt dem Bundesministerium für Inneres, Abteilung III/3, zuzusenden. Nicht erschöpfte Bewilligungen sind an die Partei zu retournieren. (3) Bei der Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat ist lediglich in die Bewilligung Einsicht zu nehmen.

VB-04012.3.3. Transitflüge mit Zwischenlandungen
geltende FassungRichtlinien30.06.2012

…Zwischenlandungen (1) Bei Transitflügen mit Zwischenlandungen ist Kriegsmaterial gemäß §§ 6 Abs. 3 Kriegsmaterialgesetz 6 Abs. 3 des Kriegsmaterialgesetzes, auch wenn keine Entladung erfolgt, dem Zollamt zu gestellen. (2) Die Flugzollämter haben stichprobenweise auch Transitsendungen zu prüfen, um eine Durchsetzung des Durchfuhrverbots für Kriegsmaterial zu gewährleisten…

VB-04012.3.4. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…2a Kriegsmaterialgesetz ist die Verbringung von Kriegsmaterial aus einem anderen EU-Mitgliedstaat über österreichisches Bundesgebiet in einen anderen EU-Mitgliedstaat (nicht aber auch die sonstige Durchfuhr) von den Beschränkungen ausgenommen, wenn 1.eine entsprechende Ausfuhrbewilligung jenes EU-Mitgliedstaates vorliegt, aus dem das Kriegsmaterial verbracht wird…

VB-04012.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Kriegsmaterial sind Bewilligungen zum Anschreibeverfahren nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zu erteilen. In diesen Fällen ist vor der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres herzustellen.

VB-04013. Strafbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

… 8 Abs. 1 Z 1 Kriegsmaterialgesetz); b)Bescheide, Dokumente oder Unterlagen nicht gemäß § 4 Abs. 1 Kriegsmaterialgesetz (siehe Abschnitt 0.3.) an den Transporteur zu übergeben oder diese während des Transportes nicht mitzuführen (§ 8 Abs. 1 Z 2 Kriegsmaterialgesetz); c)den Pflichten gegenüber den Zollbehörden…