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Findok · Richtlinien

VB-0401

2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren

geltende FassungRichtlinieBMF-010311/0036-IV/8/2016gilt ab 01.03.2007

Inhaltsverzeichnis der VB-0401

Wortlaut laut Findok

2.4. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren Für Kriegsmaterial sind Bewilligungen zum Anschreibeverfahren nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Bundesministeriums für Inneres zu erteilen. In diesen Fällen ist vor der Bewilligungserteilung im Wege des Bundesministeriums für Finanzen das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres herzustellen.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010311/0036-IV/8/2016
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0041-IV/8/2007
Stammnummer
27113
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
01.03.2007 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF