…EStG 1988 der österreichischen Steuerpflicht, wenn diese Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet worden ist. Der Krankengeldanspruch im Sinn des § 138 ff ASVG einer im deutschen Grenzgebiet wohnhaften Grenzgängerin wurde durch die im Inland für den inländischen Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erworben, sodass die Krankengelder nicht…
9.3.1.2 Zuordnung zu den Einkunftsarten Rz 673: Gemäß § 25 Abs. 1 EStG 1988 sind Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie auf Grund eines bestehenden oder früheren Dienstverhältnisses zufließen. In allen anderen Fällen unterliegen diese Bezüge der…
Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung, die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber…
9.3 Kranken- und Unfallgelder (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. c, d und e EStG 1988) 9.3.1 Steuerliche Erfassung von Leistungen aus einer gesetzlichen Krankenversorgung 9.3.1.1 Abgrenzung der steuerfreien von den steuerpflichtigen Leistungen Rz 671: Steuerfrei sind die folgenden…
21.3 Bezüge aus der gesetzlichen Kranken- und Unfallversorgung sowie Rehabilitationsgeld (§ 69 Abs. 2 EStG 1988) Rz 1171: Bei Auszahlung von Bezügen aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung sowie aus einer Kranken- oder Unfallversorgung der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen gemäß § 25…
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 8. Oktober 2007, St.Nr., betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.1, vom 19. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 13. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 12.03.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht…
3.3.4.2 Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung Rz 40: Für Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversorgung besteht keine generelle Steuerbefreiung. Insbesondere unterliegen bloße "Transferleistungen", die Einkommensersätze darstellen, der Steuerpflicht (zB Krankengeld gemäß §§ 138 bis 143 ASVG). Rz 41: Steuerfrei sind gemäß § 3 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des ÖM, G, B-Str 24, vom 20. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Februar 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf, W , über die Beschwerde vom 13.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 07.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 11.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Gessler & Co. Wirtschaftstreuhand KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Amraser Straße 85, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 6. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…Endabrechnung zum Zubessern benötigte, und eine Steuer-Nachzahlung für sie eine außerordentliche Härte bedeuten würde. In einer diesbezüglichen Eingabe brachte die Bw. vor, dass die berufungsgegenständliche Endabrechnung ihres Arbeitgebers restliche Krankengeldansprüche vom Dienstgeber, die gesetzliche Abfertigung sowie Urlausentgelt für 42 Tage beinhalte. Euro 2.562…
…Krankengeld bestehe pro Versicherungsfall bis zur Dauer von 26 Wochen. Er könne sich bis zur Dauer von 52 Wochen verlängern, durch die Satzung könne die Höchstdauer des Krankengeldanspruches bis auf 78 Wochen erhöht werden (§ 139 ASVG). Bei Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem EFZG oder AngG…
…Gewinnen und Verlusten, persönliche Haftungen, Eigenverantwortlichkeit der persönlichen Leistungs-sphäre, Fehlen einer festen Arbeitszeit, Urlaub und Krankengeldanspruches. Insbesondere könne nicht nachvollzogen werden, dass laut Begründung der Abgabenbehörde ein konkretes Unternehmerwagnis nicht erkennbar sein sollte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG 1967…