…3.4 Unfertige Erzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen Rz 2255: Ausgangspunkt für die Bewertung sind die progressiv ermittelten Herstellungskosten. Diesem Wert ist ein Kontrollwert gegenüber zu stellen, der dem voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Herstellungskosten entspricht (retrograde Bewertung). Dabei ist als voraussichtlicher Verkaufserlös…
…nach den Bestimmungen der EStR bei Gebäuden, die vor 1915 errichtet worden sind, eine Nutzungsdauer bis zu 2% zum Ansatz kommen kann. Dieser Wert stellt eine Art von Kontrollwert dar, aus dem abgelesen werden kann, dass der von der Beschwerdeführerin ermittelte Ertragswert wesentlich überhöht ist…
…eine retrograde Bewertung vor. Ausgangspunkt für die Bewertung sind die progressiv ermittelten Herstellungskosten. Diesem Wert ist ein Kontrollwert gegenüber zu stellen, der dem voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich den noch anfallenden Verwaltungs- und Vertriebskosten sowie der noch anfallenden Herstellungskosten entspricht (retrograde Bewertung). Fragestellung: Gemäß § 206 Abs.1…
…entnehmen, dass der Ermittlung des Ertragswertes die Vereinbarungen des Pachtvertrages im Hinblick auf die Tragung der Instandhaltungskosten zu Grund gelegt worden sei (S. 2). Der Sachwert könne bestenfalls als Kontrollwert bei der Wertermittlung angesehen werden. Eine Gewichtung zwischen Sach- und Ertragswert sei nicht sachgerecht. Der…
…Befund und Beschreibung und detaillierter Bewertung nachvollziehbar ermittelt wurde, wobei das Gutachten eine objektive Wertfeststellung treffe. Es werde darauf verwiesen, dass der Sachverständige auch einen Abgleich mit dem Kontrollwert Sachwert vorgenommen hätte. Aufgrund der Beurteilung durch den Sachverständigen, dass neben einer ertragsorientieren Nutzung (V+V…
…Geschäfts-, Büro- und Handelsobjekte) werden vom Investorenmarkt als solche gesehen und haben üblicherweise einen höheren Ertragswert als Sachwert, der als Kontrollwert bei der Wertermittlung ermittelt werden sollte. Daher ist auch hier eine Gewichtung zwischen Sach- und Ertragswert weder fachgerecht noch begründbar.......Auch wenn die Argumentation…
…sich um keine abgrenzbaren Teilleistungen handelt. Ausgangspunkt für die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen sind nach den Rz 2255ff der EStRL die progressiv ermittelten Herstellungskosten. Diesem Wert ist ein Kontrollwert gegenüber zu stellen, der durch eine retrograde Bewertung ausgehend vom vereinbarten Verkaufspreis ermittelt wird…
…tatsächlich für 70 % der Anteile der Holding erziele Verkaufserlös von insgesamt € 7.890.000,00 zuzüglich € 280.000,00 kann lediglich als ein Art Kontrollwert herangezogen werden. Auch der gemeine Werte der Anteile an der operativen Gesellschaft lassen sich nicht aus Verkäufen ableiten…
…tatsächlich für 70 % der Anteile der Holding erziele Verkaufserlös von insgesamt € 7.890.000,00 zuzüglich € 280.000,00 kann lediglich als ein Art Kontrollwert herangezogen werden. Auch der gemeine Werte der Anteile an der operativen Gesellschaft lassen sich nicht aus Verkäufen ableiten…
…tatsächlich für 70 % der Anteile der Holding erziele Verkaufserlös von insgesamt € 7.890.000,00 zuzüglich € 280.000,00 kann lediglich als ein Art Kontrollwert herangezogen werden. Auch der gemeine Werte der Anteile an der operativen Gesellschaft lassen sich nicht aus Verkäufen ableiten…
…tatsächlich für 70 % der Anteile der Holding erziele Verkaufserlös von insgesamt € 7.890.000,00 zuzüglich € 280.000,00 kann lediglich als ein Art Kontrollwert herangezogen werden. Auch der gemeine Werte der Anteile an der operativen Gesellschaft lassen sich nicht aus Verkäufen ableiten…
…berechnen, käme man auf ca. 6,2 Mio als Kontrollwert). Ertragswert: Der Kapitalisierungszinssatz werde unter Berücksichtigung der Nutzung des Objektes als Büro und eines mittleren Risikos für den Ertrag aus dem Realbesitz und einer guten bis sehr guten Lage in Wien mit maximal 5 % angenommen…
…RZ 2255 bestätigen diese Rechtsauffassung, wenn es dort heißt: "Ausgangspunkt für die Bewertung sind die progressiv ermittelten Herstellungskosten. Diesem Wert ist ein Kontrollwert gegenüberzustellen, der dem voraussichtlichen Verkaufserlös abzüglich der noch anfallenden Herstellungskosten entspricht (retrograde Bewertung). Dabei sei der Verkaufserlös aus dem Börse- oder Marktpreis…
Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]
Datengruppe Kontrollergebnis der Waren (CtrlRslt, 1x, A) | Beschreibung: | Diese Datengruppe ist zwingend zu verwenden, wenn der Code im Datenfeld "Indikation vereinf. Verfahren" der Datengruppe "Kopfdaten" auf '1' (Vereinfachtes Verfahren) lautet. | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld…
10. Errechneter Wert nach Art. 143 UZK-IA Die Anwendung des Bewertungskriteriums des errechneten Wertes bleibt in der Regel auf Fälle beschränkt, in denen der ausländische Hersteller dem inländischen Abnehmer oder der Zollbehörde die erforderlichen Preisberechnungen zur Verfügung stellt und sich bereit erklärt, gegebenenfalls später…
2. Zweck der Überwachung In mehreren Zollpräferenzvereinbarungen der Union (Beispiel: Assoziationsabkommen mit mehreren Mittelmeerländern und den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie APS) und Rechtsakten zur Regelung von Handelsmaßnahmen (Textilien, Schuhe, Obst und Gemüse) sind derartige Überwachungsmaßnahmen vorgesehen. Diese dienen in erster Linie der Beschaffung von…
6. Überwachung des Verfahrens und Monitoring der Bewilligung | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | Art. 23, Art. 46 und Art. 48 | - | - | - Die ordnungsgemäße Überwachung des Verfahrens ist durch die in der Bewilligung der pV genannte Überwachungszollstelle…
Anlage 4 Kommentar WZO 23.1 Untersuchung der Definition "Begleitumstände des Kaufgeschäfts" nach Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a hinsichtlich der Verwendung von Verrechnungspreisstudien (13) 1.Ziel dieses Kommentars ist es, eine Orientierungshilfe bei der Verwendung einer in Übereinstimmung mit den OECD-Verrechnungspreisleitlinien erstellten Verrechnungspreisstudie…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…