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UFSS RV/0693-S/08Die Kenntnis des Vertreters im Feststellungsverfahren ist den Beteiligten im Einkommensteuerverfahren zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2013

…die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Er-kenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter ande-rem auch) des…

UFSS RV/0320-S/09Die Kenntnis des Vertreters im Feststellungsverfahren ist den Beteiligten im Einkommensteuerverfahren zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.05.2013

…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…

UFSG RV/0373-G/101. Verfahrenshandlungen des Gemeinschuldners (hier: Antrag auf Wiederaufnahme) sind ab dem Zeitpunkt der Konkursaufhebung als wirksam zu behandeln 2. Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages, der auf Wiederaufnahme eines noch nicht rechtswirksam abgeschlossenen Verfahrens abzielt 3. Kenntnis des Vertreters (hier: des Masseverwalters) ist der Kenntnis der vertretenen Partei gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…zufolge des eingeleiteten Schuldenregulierungsverfahrens nicht ihm, sondern seinem Masseverwalter zugestellt worden seien. Eine Bescheidzustellung an ihn selbst sei sohin nicht erfolgt. Erst durch eine dem nunmehrigen steuerlichen Vertreter vom Masseverwalter mit Schreiben vom 19. Mai 2008 übermittelte Forderungsanmeldung habe er von der Bescheiderlassung Kenntnis erlangt…

UFSW RV/3527-W/08Verspäteter Wiederaufnahmeantrag, Wirkung von Wissensstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…

UFSS RV/0035-S/09Kenntnisse des Vertreters aus dem Feststellungsverfahren sind den Beteiligten zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2013

…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…

UFSW RV/0057-W/06Wiederaufnahmeantrag wegen Versäumnissen des steuerlichen Vertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2006

…Der Bw. wurde durch Dr. S. steuerlich vertreten, welcher am 6. September 2004 das Finanzamt von der Zurücklegung der Vollmacht in Kenntnis setzte. Das Finanzamt wertete das Vorbringen des Bw. als einen auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel gestützten Wiederaufnahmeantrag gemäß § 303 Abs. 1 lit…

UFSW RV/0215-W/09Zeitpunkt der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2013

…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…

UFSL RV/0313-L/08Keine Wiederaufnahme des Verfahrens, wenn der geltend gemachte Grund zu keinem anders lautenden Bescheid führen würde; Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes durch den steuerlichen Vertreter ist dem Steuerpflichtigen zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2009

…steuerliche Vertreterin der Mitunternehmerschaft, an welcher ihre Beteiligung bestand, bereits im Juni 2006 Kenntnis davon gehabt hatte, dass verstorbene Personen im Feststellungsbescheid enthalten waren. Wenn die Bw. im Wiederaufnahmeantrag und in der Berufung darauf verweist, dass sie erst seit der Entscheidung des UFS Graz Kenntnis…

UFSW RV/0375-W/13Haftungsbescheid, Berufung nach § 248 BAO, Kenntnis des Grundlagenbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…gemacht, er habe den Vorhalt vom 11. Juni 2007 nicht beantwortet. Vielmehr sei mit Schreiben des Vertreters vom 29. Juni 2007 Stellung genommen und bereits damals ein Antrag auf Bescheidzustellung eingebracht worden. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 7. Februar 2013 vorgelegt. Am 4…

UFSW RV/3528-W/08verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…

UFSW RV/3810-W/08Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…

UFSW RV/3766-W/08Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…

UFSW RV/3659-W/08Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…

UFSW RV/3635-W/08Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…

UFSW RV/2937-W/08Antrag auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens, da kein rechtswirksamer Bescheid im Feststellungsverfahren vorlag; Zeitpunkt der Kenntnis des Wiederaufnahmegrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…Die Kenntnis des Vertreters muss sich die vertretene Partei zurechnen lassen (Ritz, BAO § 303, Rz 27 zu VwGH 29.9.87, 87/11/0205). Nach Ansicht des VwGH ist maßgebend, ob im Zeitpunkt des abgeschlossenen Verfahrens die maßgeblichen Umstände der Partei bekannt waren (VwGH 28…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…Begründung des Erkenntnisses seine Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde zu setzen. Dass sich die Zeugin am Nachmittag vor dem Verhandlungstag entschuldigt, damit war nicht zu rechnen. Festgestellter Sachverhalt: Vorab ist festzuhalten, dass in der Beschwerde der Amtsbeauftragten immer wieder die genannte steuerliche Vertreterin…

BFG RV/7101671/2019Geschäftsführerhaftung, Gleichbehandlungsnachweis nicht erbringbar bei Malversationen ohne Kenntnis des Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.06.2020Teil 1/3

…Rechtsverteidigungsanspruches sei es damit aber unabdingbar, dass die Abgabenbehörde dem als Haftungspflichtigen in Anspruch genommenen Vertreter iSd § 80 BAO anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides auch umfassende Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch, und zwar über Art, Grund und Höhe des feststehenden Abgabenanspruches, verschaffe (VwGH 23.10…

BFG RV/7101671/2019Geschäftsführerhaftung, Gleichbehandlungsnachweis nicht erbringbar bei Malversationen ohne Kenntnis des Geschäftsführers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.06.2020Teil 2/3

…Der steuerliche Vertreter sei deshalb nicht, wie im Schreiben vom 29.10.2019 des Bundesfinanzgerichtes dargelegt, der Meinung, dass anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch ausreichend Kenntnis verschafft worden sei. Dies treffe jedenfalls auch auf die Ermessensübung im Hinblick…

BFG RV/7500290/2014Das Beharren auf Rechtsmeinung bis zur Klärung durch das Höchstgericht, trotz Kenntnis des gegenteiligen Rechtsstandpunktes der zuständigen Behörde, stellt eine fahrlässige Unkenntnis der Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 5 Abs. 2 VStG dar.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2014

…gehandelt hat, nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entschuldigt das Vertrauen auf die einschlägige höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Tatzeitpunkt, soweit diese einhellig ist (vgl. VwGH 22…

UFSW RV/1797-W/09Verspäteter Wiederaufnahmsantrag, Wirkung von Wissenstand und Äußerungen des steuerlichen Vertreters im Feststellungsverfahren für das abgeleitete Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2013

…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…