…die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Er-kenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter ande-rem auch) des…
…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…
…zufolge des eingeleiteten Schuldenregulierungsverfahrens nicht ihm, sondern seinem Masseverwalter zugestellt worden seien. Eine Bescheidzustellung an ihn selbst sei sohin nicht erfolgt. Erst durch eine dem nunmehrigen steuerlichen Vertreter vom Masseverwalter mit Schreiben vom 19. Mai 2008 übermittelte Forderungsanmeldung habe er von der Bescheiderlassung Kenntnis erlangt…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…
…Der Bw. wurde durch Dr. S. steuerlich vertreten, welcher am 6. September 2004 das Finanzamt von der Zurücklegung der Vollmacht in Kenntnis setzte. Das Finanzamt wertete das Vorbringen des Bw. als einen auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel gestützten Wiederaufnahmeantrag gemäß § 303 Abs. 1 lit…
…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…
…steuerliche Vertreterin der Mitunternehmerschaft, an welcher ihre Beteiligung bestand, bereits im Juni 2006 Kenntnis davon gehabt hatte, dass verstorbene Personen im Feststellungsbescheid enthalten waren. Wenn die Bw. im Wiederaufnahmeantrag und in der Berufung darauf verweist, dass sie erst seit der Entscheidung des UFS Graz Kenntnis…
…gemacht, er habe den Vorhalt vom 11. Juni 2007 nicht beantwortet. Vielmehr sei mit Schreiben des Vertreters vom 29. Juni 2007 Stellung genommen und bereits damals ein Antrag auf Bescheidzustellung eingebracht worden. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 7. Februar 2013 vorgelegt. Am 4…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Die Kenntnis des Vertreters muss sich die vertretene Partei zurechnen lassen (Ritz, BAO § 303, Rz 27 zu VwGH 29.9.87, 87/11/0205). Nach Ansicht des VwGH ist maßgebend, ob im Zeitpunkt des abgeschlossenen Verfahrens die maßgeblichen Umstände der Partei bekannt waren (VwGH 28…
…Begründung des Erkenntnisses seine Anschauung an die Stelle jener der Finanzstrafbehörde zu setzen. Dass sich die Zeugin am Nachmittag vor dem Verhandlungstag entschuldigt, damit war nicht zu rechnen. Festgestellter Sachverhalt: Vorab ist festzuhalten, dass in der Beschwerde der Amtsbeauftragten immer wieder die genannte steuerliche Vertreterin…
…Rechtsverteidigungsanspruches sei es damit aber unabdingbar, dass die Abgabenbehörde dem als Haftungspflichtigen in Anspruch genommenen Vertreter iSd § 80 BAO anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides auch umfassende Kenntnis über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch, und zwar über Art, Grund und Höhe des feststehenden Abgabenanspruches, verschaffe (VwGH 23.10…
…Der steuerliche Vertreter sei deshalb nicht, wie im Schreiben vom 29.10.2019 des Bundesfinanzgerichtes dargelegt, der Meinung, dass anlässlich der Erlassung des Haftungsbescheides von der Behörde über den haftungsgegenständlichen Abgabenanspruch ausreichend Kenntnis verschafft worden sei. Dies treffe jedenfalls auch auf die Ermessensübung im Hinblick…
…gehandelt hat, nur dann, wenn sie erwiesenermaßen unverschuldet ist und der Täter das Unerlaubte seines Verhaltens ohne Kenntnis der Verwaltungsvorschrift nicht einsehen konnte. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entschuldigt das Vertrauen auf die einschlägige höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Tatzeitpunkt, soweit diese einhellig ist (vgl. VwGH 22…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…