…Ausmaß der Betätigung als Snowboardlehrer - Einkünfte wurden nur in 2 Jahren im genannten Ausmaß erzielt, und zwar im Jahr 2012 während eines Zeitraums von 2 Monaten und im Jahr 2013 während eines Zeitraums von 2 Wochen – nicht auf eine ernsthafte und konkrete erwerbsorientierte Tätigkeit schließen…
…hervor, dass Umschulungskosten anzuerkennen seien, wenn - wie im konkreten Fall offenkundig - von keiner Privatnutzung der erworbenen Kenntnisse ausgegangen werden könne. Der in der Bescheidbegründung gegebene Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren rückwirkenden Anerkennung der Aufwendungen sei weder durch das Gesetz noch durch die Richtlinien gedeckt…
…dass die Ausbildung zur Berufs- und Sozialpädagogin bereits im Jahre 2014 absolviert worden ist und seither keine konkrete Ausübung dieses Berufes erfolgt." Daraufhin stellte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin fristgerecht den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) ohne weitere Begründung. Auf…
…Ausbildung zu absolvieren, um die höhere Stufe der Ausbildung absolvieren zu können. Ohne den Privatpilotenschein ist keine Berufspiloten- und Linienpilotenausbildung möglich. Das bedeutet für den konkreten Fall, dass der Privatpilotenschein zwingend ein Teil des Berufspilotenscheines ist und die Ausbildung zum Berufspiloten eine umfassende, zeit- und…
…und eines bevorstehenden Personalabbaus gefährdet. Nach einem Schreiben der I vom 2.1.2013 betreffend „Mitteilung über den Wechsel des Dienstgebers auf Grund Betriebsüberganges“ kam es jedoch zu einem automatischen Übergang des Dienstvertrages und ergaben sich auch keine Änderungen in der Gehaltshöhe. Eine konkrete Gefahr…
…dar und geben Sie an, welche (Flug)Berechtigungen Sie damit jeweils erworben haben. 2. Welche beruflichen Möglichkeiten stehen Ihnen mit der dargestellten Flugausbildung offen bzw. welches konkrete Betätigungsfeld streben Sie an? Welche Verdienstmöglichkeit erwarten Sie von der angestrebten Tätigkeit? 3. Haben Sie weitere Ausbildungsschritte geplant…
…80 € (2014), insgesamt daher 10.853,30 €. Diesen Ausgaben standen keine Einnahmen gegenüber. Dem Bf war, wie bereits oa, insoweit zuzustimmen, als die steuerliche Abzugsfähigkeit einer mit der konkreten Absicht auf künftige Einnahmenerzielung betriebenen Umschulungsmaßnahme nicht davon abhängt, ob es ihm nach Abschluss…
…dass sofern sich an seinem damals noch aufrechten Dienstverhältnis nichts ändert in naher Zukunft keine Einkünfte aus einer neuen Tätigkeit geplant sind. Der Abgabenpflichtige - zum damaligen Zeitpunkt steuerlich nicht vertreten - interpretierte die Fragestellung dahingehend, eine konkrete Auskunft über einen kurzfristig bevorstehenden Berufsumstieg abgeben zu müssen…
…nicht in jedem Schuljahr unterrichtete, obwohl sie dazu im Zuge ihrer Ausbildung berechtigt gewesen wäre, gab die Bw. selbst an - so würde grundsätzlich keine erwerbswirtschaftliche Betätigung vorliegen, und es wären damit die bisher erklärten Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…
…ob der Bw. einer Tätigkeit nachgehen wird, die eine Einkunftsquelle darstellen wird und daher steuerlich beachtlich ist, nicht möglich. Gegen eine erwerbsorientierte Tätigkeit spricht, dass keine Umstände erkennbar sind, dass die Einkunftserzielung des Bf. etwa durch Arbeitslosigkeit gefährdet ist; auch hat der Bf. nicht zu…
…des Lebensunterhaltes beizutragen, ist zweifelhaft. In Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Aufwendungen für nicht erwerbsorientierte Tätigkeiten und in den Bereich der "Liebhaberei" fallende Betätigungen nicht abzugsfähig. Die neue Berufstätigkeit muss über eine hobbymäßige Verwertung jedenfalls hinausgehen. Die von der Bw. zuletzt angesetzten…
…sich aber nicht voraussagen, ob er seine Absicht auch tatsächlich umsetzen werde. Im Beschwerdefall lägen keine Umstände vor, die objektiv auf die ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung schließen ließen. Zudem müsse aufgrund des fortgeschrittenen Alters des Beschwerdeführers in Zweifel gezogen werden, ob jemals ein…
…Betätigungen ermöglicht, zum anderen grundsätzlich keine Ausbildung eine Garantie verschafft, nach ihrem Abschluss in einem vorher festgelegten Bereich beruflich tätig sein zu können, und dass es daher von einer realistischen Einschätzung der Berufswelt und der Arbeitsplatzsituation zeugt, wenn ein Studierender bzw eine Studierende zwar konkrete…
…2014 weiterhin keine Umsätze erzielt worden seien. Der Bf habe nicht dargelegt, aus welchen Gründen die vom Finanzamt vorgenommene Analyse der Einnahmen- und Ausgabenstruktur unzutreffend sei. Aufgrund der in den Bescheiden dargestellten konkreten Umstände bei Tätigkeitsbeginn sei damit zu rechnen, dass die Betätigung vor Erzielen…
…auszugehen, dass eine ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung aus der Tätigkeit als gewerblicher/medizinischer Masseur vorliegt, zumal der Bw. im Zuge der Vorhaltsbeantwortung zum Nachweis der Ernsthaftigkeit seiner Umschulungsmaßnahme die Ausbildungsbestätigungen sowie die Zeugnisse der Befähigungsprüfung für das Gewerbe Massage vorlegte. Da der Bw…
…abgeändert, als das Pendlerpausche mit € 342,00 (gegenüber € 764,50 im Erstbescheid) zum Ansatz gebracht wurde. Begründend wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass die Ausbildung zum LSB keine berufsspezifische Fortbildung, die konkret auf die berufliche Tätigkeit des Bw. abgestellt sei, darstelle. Es handle sich…
…der Gesamtbetrag der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten (Ausgaben) zu verstehen. Da Verluste anfallen, wird daher die von der Bw. konkret ausgeübte Betätigung und damit das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (Ausgaben) zu erzielen, anhand der in § 2 Abs…
…einbezogen hatte. Der VwGH sieht in ständiger Rechtsprechung im Streben nach Steuerersparnis kein Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht (Doralt, a.a.O. Tz 362). Rechnet sich eine wirtschaftliche Betätigung ohne Steuerersparnis nicht, hat erwerbsorientiertes Vorgehen ihre Beendigung zur Folge bzw., bei Kenntnis vor Aufnahme der Betätigung…
…keine Rede sein. Das Vorbringen der Bf. ist bestenfalls geeignet, die (bloße) Absicht einer künftigen Einnahmenerzielung darzulegen, wobei die von der Bf. vorgebrachte Idee, in der Zeit ihres Ruhestandes als Reiseleiterin einer Gruppe Gleichgesinnter tätig sein zu wollen, eher für die Schaffung einer hobbymäßigen Betätigung…
…und dementsprechend auch keine Befristungsabsicht des Bw unterstellt. Ausgehend von der Annahme einer bloßen Neigungstätigkeit mit Bezug zur privaten Lebensführung sah sich das Finanzamt nicht veranlasst, das allfällige Vorliegen derartiger Umstände zu untersuchen. Der UFS hatte von Amts wegen zu prüfen, welchem Betätigungstypus die Rennfahrertätigkeit…