…1967 nur auf Antrag gewährt; die Erhöhung der Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind ist besonders zu beantragen. Für die Erlassung des angefochtenen Bescheides von Amts wegen bietet weder das FLAG 1967 und auch keine andere Rechtsvorschrift eine Handhabe. Der angefochtene Bescheid erweist sich somit…
…angefochtenen Bescheid spricht das Finanzamt über den Anspruch "auf Gewährung der Differenzzahlung für das Jahr 2005" ab, welche der Berufungswerber jedoch nicht beantragt hat. Der Berufungswerber hat vielmehr ausdrücklich die laufende Gewährung der Familienbeihilfe beantragt. Der Bescheid des Finanzamtes ist daher ohne entsprechenden Antrag ergangen…
…den Angaben des Antragstellers - ohne Bescheid - gewährt. Der Familienbeihilfenanspruch erlischt jedoch mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt (§ 10 Abs.2 FLAG 1967). Bei Wegfall eines Anspruches hat das Finanzamt lediglich eine Mitteilung auszustellen, der kein Bescheidcharakter zukommt und…
…Ein Ansuchen des Abgabepflichtigen ist stets Voraussetzung für einen Zahlungserleichterungsbescheid (VwGH 23.3.2000, 99/15/0145). Hat die Behörde einen antragsgebundenen Bescheid ohne Vorliegen eines derartigen Antrages erlassen, so hat sie eine Zuständigkeit in Anspruch genommen, die ihr nicht zukommt (VwGH 17.6.1992…
…Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Dass ohne Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht über eine Wiederaufnahme abzusprechen ist, ergibt sich aus § 303 BAO. Die Aufhebung des gegenständlichen Bescheides war die gesetzliche Folge.  …
…Mängelbehebungsverfahrens sind jedenfalls Wiederaufnahmegründe, auf die ein Antrag gestützt worden sei, im Dunkeln geblieben. Dementsprechend enthält auch der "Bescheid 2019" vom 28.06.2021 keine Wiederaufnahmegründe. Ohne Durchführung eines Mängelbehebungsverfahrens hätte das Anbringen jedenfalls nicht als Wiederaufnahmeantrag behandeln und inhaltlich erledigen dürfen. (Vgl BFG 28…
…Bescheid das wesentliche Kriterium fehle, dass er auf eine Willensbildung von Organen der zuständigen Behörde zurückzuführen sei, zielt somit lediglich auf die buchungstechnische Gutschrift der - nach Meinung des Bw. ohne bescheidmäßige Festsetzung erfolgten - vorherigen Lastschrift des Verspätungszuschlages in Höhe von € 166,27. Ein Antrag…
…das Schicksal der vorliegenden Beschwerde entscheidenden Feststellung folgt, dass der angefochtene Bescheid aufzuheben war. Denn die Bf. selbst hat nie einen Antrag auf Anwendung des Art. 251 ZK-DVO gestellt. Es hätte im Gegenstand kein Bescheid an die Bf. ergehen dürfen. Es war daher wie…
…Damit wurde der angefochtene "Bescheid" betreffend die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zwar nicht formell aus dem Rechtsbestand genommen, durch diese Entscheidung (Ausfolgeanordnung) der Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch dem vom Bf. gestellten Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme entsprochen und der angefochtene "Bescheid" ohne weitere Wirkung (vgl…
…jener Gewinnfeststellungsbescheid der ***6***, der mittelbar dem Einkommensteuerbescheid unseres Klienten zugrunde liegt, keine Bescheidqualität erlangt hat und es sich um einen Nichtbescheid handelt. Der Bescheid entfaltet daher keine Rechtswirkung. Zudem wurde ein Antrag auf Aufhebung nach § 295 Abs. 4 BAO für den Feststellungsbescheid 2005 der *…
…geben könne, somit auch keinen abgeleiteten Bescheid. Daher habe die Behörde von sich aus zu prüfen, ob der Feststellungsbescheid ein Nichtbescheid sei und dann entsprechend zu entscheiden. Ohne Antrag wäre mit 1.1.2016 Verjährung eingetreten und eine Berichtigung des Einkommensteuerbescheides nicht mehr möglich. Der…
…der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheids eingebrachte Anträge abstelit und somit auch für nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist des § 209 Abs. 3 BAO gestellte Wiederaufnahmsanträge von Bedeutung ist. Nun findet die Bezeichnung der Vorschrift des lit. a als „Siebenjahresfrist“ in deren Wortlaut keine Deckung…
…oder eines Bescheides, wonach eine solche Feststellung zu unterbleiben hat, gerichtet, als nicht zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (§ 295 Abs. 1 BAO) gemäß § 295 Abs. 4 BAO auf Antrag der Partei aufzuheben. Der Antrag ist…
…eines Bescheides, wonach eine solche Feststellung zu unterbleiben hat, gerichtet ist, als nicht zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (§ 295 Abs. 1 BAO) gemäß § 295 Abs. 4 BAO auf Antrag der Partei aufzuheben. Der Antrag ist…
…eines Bescheides, wonach eine solche Feststellung zu unterbleiben hat, gerichtet ist, als nicht zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (§ 295 Abs. 1 BAO) gemäß § 295 Abs. 4 BAO auf Antrag der Partei aufzuheben. Der Antrag ist…
…ergehende Erledigung anzusehen. Ihrem Antrag auf Stattgabe der Berufung kann nicht gefolgt werden, da für die betroffenen Jahre kein Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften vorlag, somit eine Berufung dagegen nicht möglich ist, und folglich für die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide keine Berichtigungsmöglichkeit besteht…
…und Inhalt eines - Feststellungsbescheides (§ 188) oder eines - Bescheides, wonach eine solche Feststellung zu unterbleiben hat, gerichtet ist, als nicht zulässig zurückgewiesen, weil das Dokument kein Bescheid ist, so sind auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Abs. 1) auf Antrag der Partei (§ 78) aufzuheben (idF BGBl I…
…am 7. Mai 1993 - wurde eine Berichtigung der Bescheide bezüglich Nichtveranlagung zur Einkommensteuer für die Jahre 1989 und 1990 gemäß § 293 Abs. 1 BAO beantragt, was vom Finanzamt bescheidmäßig zurückgewiesen wurde, weil bezüglich einer Berichtigung gemäß § 293 Abs. 1 BAO kein Antragsrecht bestünde. Diese Zurückweisung…
…Erlassung eines neuen Sachbescheides entgegensteht, dass richtigerweise in der betreffenden "Sache" kein Bescheid zu erlassen ist. Ausspruch der Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide 1999 und 2000 in der Berufungsentscheidung und Neufestsetzung der Umsatzsteuer 1999 und 2000 (funktional erstinstanzlich) durch den Berufungssenat (entsprechend Bibus zitiert bei Ritz, BAO2, …
…Damit wurde der angefochtene "Bescheid" betreffend die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme zwar nicht formell aus dem Rechtsbestand genommen, durch diese Entscheidung (Ausfolgeanordnung) der Finanzstrafbehörde erster Instanz ist jedoch dem vom Bf. gestellten Antrag auf Aufhebung der Beschlagnahme entsprochen und der angefochtene "Bescheid" ohne weitere Wirkung (vgl…