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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSG RV/0149-G/07

Abweisung eines nicht gestellten Antrages

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0149-G/07vom 30.07.2009
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. Oktober 2006, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. Oktober 2006, betreffend die Abweisung eines Antrages "auf Gewährung der Differenzzahlung für das Jahr 2005", entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat am 9. Jänner 2006 einen Antrag auf (laufende) Gewährung der Familienbeihilfe für zwei Kinder ab 1. August 2005 eingebracht. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt einen Antrag "auf Gewährung der Differenzzahlung für das Jahr 2005" abgewiesen. Dagegen hat der Berufungswerber fristgerecht Berufung erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: Mit dem angefochtenen Bescheid spricht das Finanzamt über den Anspruch "auf Gewährung der Differenzzahlung für das Jahr 2005" ab, welche der Berufungswerber jedoch nicht beantragt hat. Der Berufungswerber hat vielmehr ausdrücklich die laufende Gewährung der Familienbeihilfe beantragt. Der Bescheid des Finanzamtes ist daher ohne entsprechenden Antrag ergangen und aus diesem Grunde rechtswidrig, weshalb er, wie im Spruch geschehen, aufgehoben werden musste. Über den Antrag des Berufungswerbers auf (laufende) Gewährung der Familienbeihilfe für zwei Kinder ab 1. August 2005 wird das Finanzamt (erstmals) zu entscheiden haben. Graz, am 30. Juli 2009

Normen und Schlagworte

Kein Bescheid ohne AntragAusgleichszahlungDifferenzzahlung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0149-G/07
Stammnummer
42062
Gültig
30.07.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF