Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Mag. Monika Zöpfl, Steuerberaterin, 6020 Innsbruck, Innrain 25, vom 29. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2006 und Anspruchszinsen zur Einkommensteuer 2006…
…blieb ihr der Erfolg versagt. Zur Kaufpreisaufteilung führte das Finanzamt begründend aus: "Ausgehend vom Gesamtverkaufserlös in Höhe von ATS 10.500.000.- erscheint ein Teilbetrag von ATS 5.000.000.- (= rd. 1.570.- für 3.185 m²) auf Grund und Boden entfallend als höchstzulässiger…
…beurteilende Liegenschaft im Ortskern liegt nach Ansicht des Senates großzügig Rechnung getragen. Festgehalten sei, dass die Rechtsprechung eine Kaufpreisaufteilung nach der sowohl vom Berufungswerber als auch vom Finanzamt gewählten Differenzmethode, bei der sich nach Feststellung des Wertes von Grund und Boden der Gebäudewert als Differenz…
…liege aber auch der für das Gebäude angenommene Wert über dem in der Steuererklärung hiefür angesetzten Erlös. Eine Kaufpreisaufteilung im Wege einer Verhältnisrechnung erscheine richtiger als die in der Steuererklärung gewählte Differenzmethode. Teile man den tatsächlich erzielten Veräußerungserlös im Verhältnis des Gutachtens ("49 % auf Grund…
…stehenden Anhaltspunkte für die Preisermittlung den Kaufvertrag eher bestätigen denn widerlegen. Der Senat sah keine Veranlassung, der im Kaufvertrag getroffenen Kaufpreisaufteilung die steuerliche Anerkennung zu versagen. Es kann daher auch jenen Einwendungen des Abgabepflichtigen, die auf einen Gebäudewert von 0 S abzielen, nicht entsprochen werden…
…wo sich der Gerichtshof jeweils dazu äußerte, wann eine Kaufpreisaufteilung nach der Differenzmethode erfolgen kann und wann einer Aufteilung nach der Methode der Sachwertverhältnisse der Vorzug zu geben ist). Der Berufung war daher in diesem Punkt Folge zu geben. 2. Ansatz der Verbindlichkeiten Vorausgeschickt sei…
…das Nachbargrundstück ***GS2***, zumal dieses keine schlechtere Lage/Konfiguration aufweist. Die von den Finanzbehörden immer wieder zitierte und für ihre Berechnungen herangezogenen Preise aus der Kaufpreissammlung sind in mehrerer Hinsicht für eine Kaufpreisaufteilung untauglich: Erstens kann davon ausgegangen werden, dass in den angeführten Jahren 2010 -…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 3. November 2014 betreffend…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vom 6. Juni 1997 gegen den vorläufigen Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Linz vom 5. Mai 1997 betreffend Grunderwerbsteuer 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, die Richterin Mag.a Natascha Gassner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Mai 2022 gegen die…
…dass beispielsweise das Grundstück mit der Nummer 1670 eine höhere Bodenklimazahl als die beiden streitgegenständlichen Grundstücke 1664 und 1668 aufweist, bei der Kaufpreisaufteilung aber keine dahingehende Berücksichtigung fand, dass auch darauf ein höherer Verkaufserlös entfallen würde. Der Erwerber der Liegenschaften nutzt diese weiter für einen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 5. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Abs…
***BF***: Die Vergabe der Bauleistung erfolgte erst nach einem Vergabeverfahren. Die Bauleistung wurde ausgeschrieben und konnte die Höhe der Baukosten nicht feststellen. Es gab zwei optimierte Planungsvarianten, eine wurde 30.06.2015 beschlossen. Diese hat zur Vermehrung der Flächen und der Baukosten geführt. Die andere…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der EK, geb. X, Adresse, vom 10. Jänner 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr, vertreten durch RR Renate Pfändtner, vom 11. Dezember 2001 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer im wiederaufgenommenen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Ing. FP, geb. X, Adresse, vom 10. Jänner 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Urfahr vom 11. Dezember 2001 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO und Grunderwerbsteuer im wiederaufgenommenen Verfahren entschieden: Die Berufungen…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Andreas Frank, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Körperschaftsteuerbescheid und Haftungs- und Abgabenbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Mag. Dr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Mitglieder ADir. RR Leopold Stetter, Gustav Anderst und Michael Haim über die Berufung des Herrn D.S., X., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., vertreten durch W.P. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19. Jänner 2011, Erf.Nr. 1/1, St.Nr. 2/1, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Parteienvertreterin1***, ***Adresse2***, über die Beschwerde vom 20. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. Juli 2021 betreffend Grunderwerbsteuer für Kaufvertrag…