…prüfen, ob sich hierdurch das Besteuerungsrecht an der Pension von Österreich in die Schweiz verlagert. Dies ist nicht der Fall, soweit die ÖBB-Pension unter Artikel 19 des Abkommens (Kassenstaatsprinzip für den öffentlichen Dienst) zu subsumieren ist. Ein Wechsel des Besteuerungsrechtes tritt hingegen insoweit ein…
Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…
…deshalb abgeben muss, weil die Zahlungen aus öffentlichen Kassen dieses anderen Staates erfolgen. Bei den eigenen Staatsbürgern soll sonach durch den Staatsbürgerschaftsvorbehalt dem Tätigkeitsprinzip der Vorrang gegenüber dem Kassenstaatsprinzip eingeräumt werden. Der Staatsbürgerschaftsvorbehalt will daher in erster Linie das sur-place-Personal, also zB die…
…Nähe der Grenze ihren Arbeitsort hat und 2. täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt ( Grenzgänger ). Eine Abweichung vom zitierten Tätigkeitsstaatsprinzip bildet das sog. "Kassenstaatsprinzip", das in den bezughabenden Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland folgendermaßen verankert ist: Art. 10 Abs. 1 DBA 1954 lautet: …
…2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, abweichend von Artikel 18 Absatz 1 des DBA nur in diesem anderen Staat besteuert werden ("Kassenstaatsprinzip"). Dies gilt unabhängig davon, ob die Zahlungen direkt von…
…Dies entspricht dem grundsätzlich in Artikel 19 des Abkommens verankerten Kassenstaatsprinzip. 2 Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens 2.1 Nähe der Grenze 5.Gemäß Ziffer 8 Satz 1 des Protokolls zum Abkommen umfasst der Ausdruck "in der Nähe der Grenze…
…sich eindeutig, dass auch das gesetzliche Krankengeld von Grenzgängern der Regelung des Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliege und für derartige Bezüge somit das Kassenstaatsprinzip gelte. Nach Art. 27 DBA-Deutschland sei die im Abzugswege erhobene Steuer auf Antrag des Steuerpflichtigen zu erstatten, wenn…
…Deutschland in einer Verständigungsvereinbarung Einigung darüber erzielt habe, dass bei Bezügen aus der gesetzlichen Sozialversicherung das sog. Kassenstaatsprinzip zur Anwendung komme, habe Österreich gemäß Art 18 Abs 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht an (allen) von der IEF GmbH ausbezahlten Bezügen. Diese Beurteilung gelte unabhängig davon…
…der Bescheidbegründung wurde dargelegt, dass es sich bei den Entgeltzahlungen der BUAK um Gelder aus der gesetzlichen Sozialversicherung handle, für die im Art 18 DBA-Deutschland das sogenannte Kassenstaatsprinzip normiert sei. Diese Entgelte unterliegen daher ungeachtet der Grenzgängerregelung der Steuerpflicht im Kassenstaat, also in Österreich…
…nach Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland für Pensionen, die aufgrund der gesetzlichen Sozialversicherung gezahlt werden, das Kassenstaatsprinzip. Korrekterweise seien die ausländischen Pensionen deshalb nicht in Österreich besteuert worden. Sow ohl im Doppelbesteuerungsabkommen mit Belgien (in Art. 23 Abs. 1 Z 1 DBA Belgien), als…
…Die Bf. ist in Ausübung öffentlicher Funktionen tätig. Dazu hat der VwGH Folgendes erwogen: Voraussetzung für die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein ist einerseits die Leistung von Diensten für den Staat oder eine Gebietskörperschaft … wobei die erbrachten Dienstleistungen nicht…
…Abs. 2 DBA-Deutschland als unbegründet abgewiesen, weil für Krankengeld aus der gesetzlichen Sozialversicherung das Kassenstaatsprinzip normiert sei und daher der Republik Österreich das Besteuerungsrecht zustehe. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter form- und fristgerecht Bescheidbeschwerde (Schriftsatz vom 18.7.2014…
…werden, eine Rückerstattung der Lohnsteuer nicht erfolgen könne. Mit dieser Bestimmung werde für die Pensionen aus der gesetzlichen Sozialversicherung (eine solche sei auch die ASVG-Pension des Bf.) das sogenannten Kassenstaatsprinzip normiert und damit das Besteuerungsrecht dem Quellenstaat, im gegenständlichen Fall somit der Republik Österreich…
…er übe dort eine öffentliche Funktion als Lehrer aus. Der Begriff "öffentliche Funktion" knüpfe nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes an die Tätigkeit des betreffenden Dienstnehmers an. Voraussetzung für die Anwendung des Kassenstaatsprinzips nach Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein sei demnach einerseits die Leistung von…
…und 18 Anwendung." Art. 15 Abs. 4 DBA weist somit (grundsätzlich) dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht an den Einkünften der Grenzgänger zu. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz (in Richtung des so genannten "Kassenstaatsprinzips") bestimmt Art. 19 Abs. 1 DBA für den Fall, dass folgende Voraussetzungen vorliegen: …
…und 18 Anwendung." Art. 15 Abs. 4 DBA weist somit (grundsätzlich) dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht an den Einkünften der Grenzgänger zu. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz (in Richtung des so genannten "Kassenstaatsprinzips") bestimmt Art. 19 Abs. 1 DBA für den Fall, dass folgende Voraussetzungen vorliegen: …
…Besteuerungsrecht an der Pension von Österreich nach Thailand verlagert. Dies ist nicht der Fall, soweit die ÖBB-Pension unter Artikel 19 des Abkommens (Kassenstaatsprinzip für den öffentlichen Dienst) zu subsumieren ist. Ein Wechsel des Besteuerungsrechtes tritt hingegen insoweit ein, als Artikel 18 (Ansässigkeitsprinzip für Ruhegehälter)…
…sowie dem Sinn und Zweck der Bestimmung auf ausdrücklich geregelte Fälle iZm der Ausübung des öffentlichen Dienstes beschränkt ist, in welchen das Kassenstaatsprinzip zu Anwendung kommen soll. Eine extensive Auslegung der Norm und damit eine Einbeziehung von mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aufgrund…
… 26.2.2025, RV/7103679/2022; 11.7.2025, RV/3100290/2022), darf sie nach dem Kassenstaatsprinzip ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Die Anwendung des Methodenartikels ist für die Herstellung der Steuerfreistellung nicht notwendig, weil es sich bei Art. 18 Abs. 2 DBA Deutschland um…
…Regelung des Art. 19 DBA-Schweiz als lex specialis jener des Art. 18 DBA-Schweiz vor und kommt das Besteuerungsrecht in dessen Anwendungsbereich jenem Staat zu, aus dessen öffentlichen Kassen die Ruhegehälter bezahlt werden (Kassenstaatsprinzip; betreffend Art. 18 und 19 OECD-MA vgl. Bendlinger/Kofler…