…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…nach den entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen: | Jahr 2002 | Höhe in € | Wochengeld nach dem | | Mutterschaftsschutzgesetz | | (1.1.2002 - 3.4.2002) | 4.606,29 Weiters wurde Karenzurlaubsgeld im Zeitraum 4.4.2002-31.12.2002 bezogen. Strittig ist …
…71/2003 ist das Wochengeld, gemäß § 3 Abs. 1 Z.5 lit.b EStG 1988 sind auch das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters das Kinderbetreuungsgeld von der Einkommensteuer befreit. Gemäß § 17 Berufsausbildungsgesetz idF BGBl…
42.5.6 § 18 EStG 1988 Rz 10458: § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 - Zukunftssicherung während Zeiten des Präsenzdienstes bzw. Karenzurlaubes (Rz 84 und Rz 458) Siehe Rz 10084
3.3.5 Arbeitslosengeld, Notstandshilfe usw. (§ 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988) Rz 45: Steuerfrei sind das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen (zB Krankengeld während Arbeitslosigkeit, Weiterbildungsgeld bei Bildungskarenz und…
Im Rahmen eines Verständigungsverfahrens nach Art. 25 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ( DBA-Deutschland , BGBl. III Nr. 182/2002 ) wurde mit der deutschen Finanzverwaltung nachstehendes Einverständnis betreffend die steuerrechtliche Behandlung von erstattungsfähigem Kurzarbeitergeld nach dem deutschen Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) getroffen. Über die Bestimmungen des innerstaatlichen…
Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung, die auf Grund eines bestehenden Dienstverhältnisses zufließen, stellen Einkünfte aus unselbständiger Arbeit im Sinn des Art. 15 DBA-CSSR und Art. 14 des ab 2008 geltenden DBA-CZ dar. Der Umstand, dass der Dienstnehmer diese Zahlungen nicht von seinem Arbeitgeber…
…ausführen (vgl. BFG 1.3.2019, RV/7106451/2016): Durch die vorgeschlagenen gesetzlichen Regelungen des Karenzurlaubszuschußgesetzes werden die bisherigen Regelungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes betreffend die Gewährung des erhöhten Karenzurlaubsgeldes und der erhöhten Teilzeitbeihilfe, sowie die Regelungen des Betriebshilfegesetzes betreffend die Gewährung der erhöhten Teilzeitbeihilfe abgelöst. Nunmehr…
…vom 25. Oktober 2005 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer für 2001 sowie Einkommensteuer für 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), die im Jahr 2001 nur einkommensteuerbefreites Wochengeld und Karenzurlaubsgeld gemäß § 3 Abs. 1…
…begründend aus, dass "… die Steuerpflichtigen Einkünfte seiner Partnerin [KS] haben die genannten Grenzen im Jahr 2022 nicht überschritten, … Laut offizieller BMF Seite werden steuerfreie Leistungen, mit unter Familienbeihilfe, Karenzurlaubsgeld, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie Alimentationszahlungen sind, wie die meisten anderen steuerfreien Einkünfte, für…
…1.600,00 €. Laut Zahlungsbelegen wurden Verrechnungsweisungen erteilt und zwar jeweils für "ZK 2021". Da Abgaben der Abgabenart ZK (Zuschuss Karenzurlaubsgeld) am Abgabenkonto nie verbucht und daher auch nicht rückständig waren, wurden die beiden Zahlungen über insgesamt 2.600,00 €, die betragsmäßig den…
…der für das Streitjahr anzuwendenden Fassung lautet auszugsweise: "Von der Einkommensteuer sind befreit: [..] 5. a) das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen b) das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Kare nzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen…
…befreit: ... das Wochengeld und vergleichbare Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung sowie dem Grunde und der Höhe nach gleichartige Zuwendungen aus Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen ... das Karenzurlaubsgeld, an dessen Stelle tretende Ersatzleistungen und die Karenzurlaubshilfe auf Grund der besonderen gesetzlichen Regelungen, weiters…
…April 1985 im erlernten Beruf in einem Dienstverhältnis als Arbeiterin. Nach ca fünf Monaten Arbeitslosengeldbezug wurde ab November 1985 ein neues Dienstverhältnis angetreten und nachfolgend ab August 1989 Wochengeld und in der Folge Karenzurlaubsgeld bezogen. Nach einem Zeitraum des neuerlichen Arbeitslosengeldbezuges folgten Zeiten kurzfristiger geringfügiger…
…war Frau ... bei insgesamt 21 Dienstgebern beschäftigt. In den Zeiträumen zwischen den einzelnen Beschäftigungen bezog Fr. ... Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Karenzurlaubsgeld. Ab dem 10.04.1990 ging Frau ... keiner Beschäftigung nach. Vor dem 21. Lebensjahr war Frau ... bei 6 Arbeitgebern beschäftigt. Das längste Dienstverhältnis dauerte vom…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…
…die keinen Zuschuss erhalten haben, bei denen der Vater für den der Mutter durch die Kinderbetreuung entstehenden Einkommensverlust wirtschaftlich beizutragen hat. Diese Bestimmung soll auch missbräuchlichen Inanspruchnahmen des Karenzurlaubsgeldes (Zuschusses) bei "verschwiegenen" Lebensgemeinschaften entgegenwirken" (vgl. auch VfGH 26.2.2009, G 128/08). Die Rückzahlung…