…Aliquotierung der Krankenversicherungsbeiträge: Ab dem 1. Jänner 1997 ist die Bestimmung des § 67 Abs. 12 EStG 1988 idF des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201/1996, anzuwenden. Danach sind Beiträge im Sinne des § 62 Z 3 bis 5 EStG 1988, soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen…
…führte die belangte Behörde aus, die Familienheimfahrten seien mit der Auszahlung der steuerfreien sonstigen Bezüge laut Lohnzettel in Höhe von 3.390,88 Euro abgegolten und dürften gemäß § 20 Abs. 2 EStG 1988 bei der Ermittlung der Einkünfte nicht abgezogen werden. Zweck dieser Bestimmung sei…
…UFS-Akt Bl 30) ausgewiesenen Sonstigen steuerfreien Beträge iHv 57.152,20 € auf: | 1.) | Steuerfreie Bezüge aufgrund der derzeit gültigen Sätze des BMF (Diäten) | | | € 612,15 p.m (€ 20,40 pro Tag) für 12 Monate | €…
…auf die sonstigen Bezüge im Sinne des § 67 EStG 1988 (insbesondere Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), deren Besteuerung gemäß § 41 Abs. 4 EStG 1988 bei der Jahresveranlagung neu zu berechnen ist, nicht geboten ist: - § 67 Abs. 12 EStG 1988 idF BGBl 1996/201 normiert die Kürzung der zum…
…steuerbare Bezüge (§ 26 Z 4) und steuerfreie Bezüge (§ 3 Abs. 1 Z 16)" in Höhe von € 879,19 aus. Durch die belangte Behörde erfolgte eine Kürzung des Vertreterpauschales im Zuge der Veranlagung um die erhaltenen Kostenersätze. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zur beruflichen Tätigkeit der…
…Lohnsteuer ist bei der Einkommensteuerveranlagung gemäß § 46 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 anzurechnen. Rechnerisch kann nur die Differenz zwischen der Einkommensteuer und der anzurechnenden Lohnsteuer rückgezahlt werden. Wie bereits unter Punkt 8. erwähnt, ist eine Kürzung der Einkommensteuer von den sonstigen Bezügen etwa durch…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. .…. § 2. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Pauschbeträge sind die Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien Bezüge und abzüglich der sonstigen Bezüge, soweit diese nicht wie ein laufender Bezug nach dem Lohnsteuertarif zu versteuern…
…somit bei derartigen Fällen eines steuerfreien Bezuges von Weiterbildungsgeld, wenn während des ganzen Jahres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt werden, eine Hochrechnung nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 vorzunehmen (vgl. auch VwGH 28.05.2019, Ra 2018/15/0028). Im beschwerdegegenständlichen Fall hat der Bf…
…bestimmt: Erhält der Steuerpflichtige steuerfreie Bezüge (u.a.) im Sinne des Abs. 1 Z 5 lit. a (das versicherungsmäßige Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen) nur für einen Teil des Kalenderjahres, so sind die für das restliche Kalenderjahr bezogenen laufenden Einkünfte…
…VO. Das Finanzamt sprach sich nicht dagegen aus. Gegenständlich haben die Bruttobezüge aus der Tätigkeit als Vizebürgermeisterin im Jahr 2013 insgesamt 13.346,76 € (Kennzahl 210 des amtlichen Lohnzettelvordruckes L 16) betragen. Da im Lohnzettel der ***5*** keine steuerfreien bzw. sonstige Bezüge angeführt waren…
…in der Begründung zur Beschwerdevorentscheidung angeführte Kürzung der Pflichtbeiträge laut E-Bescheid 2014 (vgl. Lohnzetteldaten im Bescheid) um 26,10 CHF und deren Aufteilung auf die laufenden und sonstigen Bezüge (vgl. Lohnzetteldaten laut Beschwerdevorentscheidung) hat er nicht beanstandet. Die Kürzung ist nach Ansicht der Richterin…
…der Veranlagung oder eines Freibetragsbescheides nachstehende Werbungskosten bei folgenden Berufsgruppen geltend gemacht werden........... Fernsehschaffende und Journalisten 7,5 %, max. jährl. € 3.942,00............. Die obigen Prozentsätze beziehen sich auf die Bruttobezüge, abzüglich der steuerfreien und der sonstigen Bezüge, soweit letztere nicht wie laufende Bezüge…
…zugeflossen laufenden Bezüge mit festen Steuersätzen gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern. Der im Veranlagungsjahr das Jahressechstel übersteigende Betrag war daher gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 nach Lohnsteuertarif zu versteuern. …" Eine Begründung zur vom Finanzamt vorgenommenen Kürzung der beantragten (steuerfreien)…
…im Ausmaß von 50% steuerfrei. - Der Arbeitgeber hat den nicht steuerbefreiten Teil des steuerbegünstigten Vorteiles im Zeitpunkt der Veräußerung der Beteiligung, der Beendigung des Dienstverhältnisses, spätestens jedoch am 31. Dezember des siebten auf die Einräumung der Option folgenden Kalenderjahres als sonstigen Bezug zu versteuern. Voraussetzung…
…bezogen hat. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bleiben jedoch gemäß § 41 Abs. 4 leg. cit. Bezüge, die nach § 67 leg. cit. entweder steuerfrei bleiben oder mit festen Steuersätzen zu versteuern sind, außer Ansatz. Die Steuer, die auf die sonstigen Bezüge innerhalb des…
…wieso sie von der Angemessenheit einer Zulage in Höhe von 8% ausgehe. II. Rechtslage 1. Gemäß § 68 Abs. 1 EStG 1988 sind Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge insgesamt bis 360 € monatlich steuerfrei. …
…abzüglich der steuerfreien Bezüge und (mit Einschränkungen) abzüglich der sonstigen Bezüge. Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit sind die sich aus § 1 ergebenden Beträge anteilig zu berücksichtigen, wobei angefangene Monate als volle Monate gelten. Die angeführten Pauschbeträge sind somit Jahresbeträge. Bei nicht ganzjähriger Tätigkeit ist der Werbungskostenpauschbetrag…
…Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. 10. bis 11. […]" § 2 der PauschVO lautet: "§ 2. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Pauschbeträge sind die Bruttobezüge abzüglich der steuerfreien Bezüge und abzüglich der sonstigen Bezüge, soweit diese…
…erhöht um die sonstigen Bezüge gem. § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 anzusetzen sind. Die Versagung des Alleinverdienerabsetzbetrages hat damit auch zur Folge, dass einerseits die Grundlage für die Berechnung des Selbstbehaltes wegen des geringeren Sonderausgabenhöchstbetrages höher ist und zum anderen der Selbstbehalt mit…
…2003 geltenden Rechtslage die Rentenzahlungen in Abhängigkeit vom Lebensalter des Steuerpflichtigen steuerfrei gestellt waren. Die Neuregelung war erforderlich, da mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 9.10.2002, G 112/02) die einschlägigen Bestimmungen des BewG (§ 16 Abs. 2 und 3) und der bezughabende Verweis in …