…entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendungszeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? - ) Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder die des Staates des Personalverwenders? - ) Mit wem hat der Bw. die Meinungsverschiedenheiten aus dem…
… Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag…
… Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag…
…hätte müssen, könne den Standpunkt der Bf nicht stützen, da sie weder augenscheinlich von Kündigung bzw. Entlassung noch von einer Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz konkret bedroht gewesen sei. 5. In ihrer "Berufung" vom 05.09.2013, die als Vorlageantrag zu werten war, ergänzte die…
…über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die Bf. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen werde, wer das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung habe, ob die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder des Staates des Personalverwenders gelten würden, mit wem die Bf. Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstverhältnis…
…über das Urlaubsausmaß entscheide, wer die Bw. nach Ablauf der Entsendungszeit beschäftige, wer das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung habe, ob die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders gelten würden, mit wem die Bw. Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag…
…Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? - ) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? - ) Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? - ) Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder des Staates des Personalverwenders? - ) Mit wem hat der Bw. Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstverhältnis…
…Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? -) Wer wird den Bw. nach Ablauf der Entsendezeit beschäftigen? -) Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? -) Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder des Staates des Personalverwenders? -) Mit wem hat der Bw. Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstverhältnis…
…formale Auflösung des Dienstverhältnisses habe eine Kündigung bzw. einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses (LStR 2002, Rz 1070a), die Abrechnung sämtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers sowie die Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung zur Voraussetzung (VwGH vom 18.09.2013, Zl. 2009/13/0207). Erfolge die Kündigung bzw…
…wie aus der u.a. Umsatzentwicklung ersichtlich ist. Aus diesen Vergleichen ist kein wirtschaftlicher Grund für die Kündigung bzw. Entlassung von 4 Mitarbeitern (dh von rd 30 % des Personalstandes gegenüber den Vorjahren 1994 und 1993) erkennbar, zumal der Gewinn gegenüber 1993 im Berufungsjahr 1995 sogar…
…des Entstehens des Abfertigungsanspruches zu leisten. Weiters wurde vereinbart, dass der Pächter jederzeit berechtigt ist, die Dienstverhältnisse aufzukündigen bzw. bei Vorliegen von Entlassungsgründen diese sofort aufzulösen. Weitergabe des Pachtobjektes:Gemäß Punkt 12 - Weitergabe des Pachtobjektes - wurde vereinbart, dass der Verpächter ausdrücklich zustimmt, mit einer Weiterverpachtung…
… Wer entscheidet über das Urlaubsausmaß? Wer behält den Arbeitnehmer nach Ablauf der Entsendungszeit? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung? Gelten die Kündigungsgründe des Staates des Personalentsenders oder jene des Staates des Personalverwenders? Mit wem hat der Arbeitnehmer Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag…
…Geschäftsführer und Angestellter in allen wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten, wie z.B. Abschlüsse und Kündigungen von Verträgen mit Kunden, Reiseveranstaltern, Fluglinien, Autobusunternehmen und sonstigen Geschäftspartnern und Lieferanten, Einstellung und Kündigung bzw. Entlassung von Personal, Anmietung und Kündigung von Geschäftsräumen etc., bei Behörden wie Bezirkshauptmannschaften, Magistrate…
…zu verrichten. - Das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung der Beamten komme ausschließlich dem Bund zu. - Auch allfällige Meinungsverschiedenheiten aus den öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen seien ausschließlich zwischen den Beamten und dem Bund nach den Bestimmungen des Beamtendienstrechtes auszutragen. - Schließlich sei auch der Bund für…
…S. auszutragen, da nur mit dieser Gesellschaft ein Arbeitsvertrag bestehe. Das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung habe die E1-GmbH/S., da nur mit dieser Gesellschaft ein Arbeitsvertrag bestehe. Für die Lohnleistung und die Abführung der Lohnnebenkosten sei die Heimatlandgesellschaft verantwortlich. Der Bw…
… Wer entscheidet über Dienstzeit, Urlaubsausmaß usw.? Mit wem sind Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag auszutragen? Wer hat das Recht der Entscheidung über Kündigung bzw. Entlassung. Wer ist für Ihre Sozialversicherungsbelange verantwortlich? Weiters sind noch folgende Unterlagen vorlegen: Dienstvertrag mit D. Austria, Entsendungsvertrag und Dienstvertrag mit D…
…ist (vgl Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2019, § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw Entlassung) zu berücksichtigen (vgl Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12, § 14 Tz 70). Sowohl bei der versicherungsmathematischen als…
…Todesfall nicht mehr aktiv ist (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung) zu berücksichtigen (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70).…
…Todesfall nicht mehr aktiv ist (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb (Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung) zu berücksichtigen (vgl. Perl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70).…
…Invalidität oder Todesfall nicht mehr aktiv ist (Jakom, EStG 2019 § 14 Rz 77). In beiden Fällen ist die Wahrscheinlichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Betrieb - Fluktuationsabschlag aufgrund Kündigung bzw. Entlassung zu berücksichtigen (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG12 § 14 Tz 70). Rückstellungen für Pensionszusagen sind gemäß …