27.229.2 Vorauszahlungen (§ 45 EStG 1988) Rz 1545: Die Vorauszahlungsverpflichtung bei der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 45 EStG 1988 (siehe dazu EStR 2000 Rz 7557 ff). 27.2.129.2.1 Allgemeines Rz 1546: Die Bestimmung des § 45 EStG 1988 ist nach § 24 Abs…
…dass alle Bemessungsgrundlagen, die bei den Gruppenmitgliedern und dem Gruppenträger zur letztgültigen Körperschaftsteuervorauszahlung geführt haben, zusammenzurechnen sind. Auf Grund des so geschätzten Gruppeneinkommens ist die Körperschaftsteuervorauszahlung zu berechnen und dem Gruppenträger vorzuschreiben. Beantragt der Gruppenträger eine Herabsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen, hat der Gruppenträger diesem Antrag eine…
5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.
…gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 16.06.2015, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2015 und Folgejahre zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird geändert. Die Festsetzung der Vorauszahlung an Körperschaftsteuer für das Jahr 2015 und Folgejahre wird…
…November 2004 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2005 werden festgesetzt mit € 131.484,64. Entscheidungsgründe Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt für das Jahr 2005 (und Folgejahre) Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer mit € 170…
…über die Beschwerde vom 24.04.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 23.03.2017, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Folge gegeben. Der erste Säumniszuschlag betreffend Körperschaftsteuervorauszahlung 01-03/2022 wird mit € 1.400,00 neu festgesetzt. Gegenüberstellung: | Säumniszuschlag (SZA) bisher | € 2.059,48 | Säumniszuschlag (SZA) neu | € 1.400,00 | Gutschrift | € 659,48 II. Gegen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 08.05.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Stundung der Körperschaftsteuervorauszahlung 04-06/2018 im Betrag von 342 € bis 31.12.2018. Zur Begründung des Ansuchens ist dem Schreiben zu entnehmen: "Am…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 12.02.2018 beantragte die Beschwerdeführerin die Stundung der Körperschaftsteuervorauszahlung 01-03/2018 im Betrag von 342 € bis 31.12.2018. Zur Begründung des Ansuchens ist dem Schreiben zu entnehmen: "Am…
…000/0000 " einen Betrag von 17.470,00 € überwiesen hat. Mit Schreiben vom 20. März 2015 brachte die Richterin der Bf den sich aus den vorgelegten Akten ergebenden Sachverhalt zur Kenntnis und ersuchte um Stellungnahme: "Die Körperschaftsteuervorauszahlungen 2013 waren, wie sich nicht nur aus …
…beantragten Teilzahlungstermin, erfolgt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Februar 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab und führte aus, dass die Körperschaftsteuervorauszahlung für den Zeitraum 10-12/07 von € 9.423,17 am 15. Jänner 2008 fällig gewesen sei. Das Zahlungserleichterungsansuchen gemäß § 212…
…Mit der Festsetzung von Vorauszahlungen wird erreicht, dass die Steuer zeitnah zur Einkommenserzielung entrichtet wird. Zu diesem Zweck sind die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen in pauschaler und möglichst einfacher Weise zu ermitteln (Doralt, EStG11, § 45 Rz 1). Die Regelung der Vorauszahlungen geht somit von der Prämisse…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW, vertreten durch die Heigl & Partner Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 3380 Pöchlarn, Oskar - Kokoschka - Straße 8, vom 1. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 26. Jänner 2007 betreffend die Festsetzung von…
…GmbH eingelangt ist, sodass es dem Beschwerdeführer nicht möglich gewesen sei, bis zum 30.9.2016 (Frist zur Anpassung zur Körperschaftsteuervorauszahlungen 2016) abzuschätzen, welche Steuerlast sich im Jahr 2016 voraussichtlich ergeben werde. In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht ergänzte der Beschwerdeführer, dass der Kaufpreis…
…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Im Beschwerdefall trifft die Beschwerdeführerin ein grobes (Eigen-)Verschulden an der nicht rechtzeitigen Entrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlung, weil sie sich bis zur…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Maximilian Schludermann, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Reisnerstraße 32, vom 26. Juni 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 27. Mai 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO…
…der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, Anschrift, gegen den Bescheid des Finanzamt Kufstein Schwaz vom 17. November 2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz…
…Benzin, Diesel und Heizöl belastet dabei nicht nur die Ergebnisse dieser Unternehmen, sondern auch kurzfristig ihre Liquiditätssituation. Vor diesem Hintergrund soll im Hinblick auf die bestehende Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 gemäß § 45 Abs. 4 EStG 1988 herabsetzen zu lassen, eine einheitliche verwaltungsökonomische…
…Gutschriftsbuchung vom 23.2.2018 sei nicht wirklich erklärbar – ist zu bemerken, dass die Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO) des Körperschaftsteuervorauszahlungsbescheides vom 10.1.2018 nach der Vermutung des § 26 Abs. 2 ZustG iVm § 108 Abs. 1 BAO am 15.1.2018 erfolgte…
…vom 4. November 2005 wies das FA die Berufung mit der Begründung ab, durch die mit Bescheid vom 4. Oktober 2005 festgesetzte Körperschaftsteuervorauszahlung sei keine Änderung der Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr erfolgt. Bei Neueintritt in die Steuerpflicht, und zwar auch nach dem 30. September…