IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA, ***1***, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. November 2018 betreffend…
Gemäß § 20 BAO müssen sich Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessenzieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Bei Ausübung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache VN-BF NN, ADRESSE, über die Beschwerde vom 20. April 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. April 2021 betreffend Zurückweisung des Antrages auf Familienbeihilfe vom 17…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack-Mag. Gottfried Tazol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. April 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Siegfried Rack-Mag. Gottfried Tazol, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 1. April 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…1.6.1994 ungeachtet des Umstandes festgehalten, daß in der deutschen BFH-Judikatur mittlerweile eine Änderung in das Gegenteil eingetreten ist; diese Judikaturänderung sollte keine Auslegungsänderung für das DBA-Österreich/Deutschland zur Folge haben. Andererseits wurde darauf hingewiesen, daß für den handelsrechtlichen Geschäftsführer immer jene…
…dem Erkenntnis des verstärkten Senates vom 10.11.2004 sei von dieser Beurteilung abgegangen worden und die Eingliederung in den Betrieb als vorrangig angesehen worden. Dieser Judikaturänderung entsprechend seien ab 1.1.2005 die Lohnnebenkosten abgeführt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs…
…Unternehmer" finde sich jedoch ausschließlich und deckungsgleich im § 2 UStG und § 3 KommStG. Auf die Judikaturänderung des BFH, welche im Einklang mit der neueren Rechtsprechung des EuGH stehe, sei hingewiesen (SWK S 426 vom 10.4.2004). Die Berufungswerberin stufe die Gesamttätigkeit des Geschäftsführers nach…
…zur Aufhebung einer Bestimmung in der früheren Tiroler LAO) berechtigen, weil Judikaturänderungen ganz allgemein nicht zur Wiederaufnahme von Verfahren führen würden. In den dagegen fristgerecht erhobenen Beschwerden wurde der Ansicht des Finanzamtes entgegengesetzt, dass seit Novellierung der Tatbestände für die Wiederaufnahme auf Antrag durch das…
…Bf*** im Wesentlichen vor, dass sowohl die unionsrechtlichen Fragen (Verstoß der exzessiven Besteuerung gegen das Beihilfenverbot und die passive Dienstleistungsfreiheit) als auch die Auswirkungen der Judikaturänderung des VwGH auf die GSpA in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt sei, weshalb von einer offenkundigen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels…
…Bf*** im Wesentlichen vor, dass sowohl die unionsrechtlichen Fragen (Verstoß der exzessiven Besteuerung gegen das Beihilfenverbot und die passive Dienstleistungsfreiheit) als auch die Auswirkungen der Judikaturänderung des VwGH auf die Glückspielabgabe in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung nicht geklärt sei, weshalb von einer offenkundigen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels…
…auf eine neuere Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bezogen, die zu einer Änderung der Zurechenbarkeitsbeurteilung führe. Es sei also offensichtlich ein vergangener Sachverhalt an einer sich zeitlich weit danach realisierenden Judikaturänderung gemessen und daran steuerliche Folgen geknüpft worden, die die Rechtsposition des Bf. verschlechtere. Wäre die Abgabenbehörde…
…richtigen“ Rechtsprechung“ geht jenem nach dem Schutz des Vertrauens der Rechtsanwender vor. Diese Tatsache ist dem Rechtsanwender auch im Allgemeinen bewusst, weshalb er jedenfalls mit einer sachlich gerechtfertigten Judikaturänderung rechnen muss (vgl. JBl 1998, 241 Kein Rückwirkungsverbot bei Rechtsprechungsänderungen). Im Steuerrecht besteht unter bestimmten Voraussetzungen…
…VwGH 30.6.2010, 2005/13/0076; UFS RV/0123-W04-RS1) folge. Diese Judikaturänderung finde in der Rz 6474 der EStR ihren Niederschlag. Demnach komme es darauf an, ob das Gebäude schon vor dem Kauf in einem betriebsbereiten Zustand gewesen sei. Sei dies der…
…als der Hälfte der Strecke die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar ist. Es steht daher die große Pendlerpauschale zu.“ Im Lichte einer sich möglicherweise abzeichnenden Judikaturänderung zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kosten einer Adoption ergänzte die Bf. ihr Beschwerdebegehen und machte nachgewiesene Adoptionskosten im Jahr 2005 von…
…des Finanzamtes, derzufolge Umschulungskosten nur dann vorliegen, wenn der bisherige Beruf regelmäßig aufgegeben wird, vor dieser Judikaturänderung ergangen ist und daher rechtlich nicht mehr zutrifft. Wiewohl es aufgrund der von der Bw. im Zuge der mündlichen Berufungsverhandlung vorgelegten Bestätigung der Bezirksschulinspektorin, wonach die Bw. auf…
…Kosten der strittigen Arbeiten ein aktivierungspflichtiger anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand vorzuliegen. Eine vergleichbare Judikatur in Deutschland sei jedoch im Jahr 2001 aufgegeben worden. Die österreichische Lehre sei dieser Judikaturänderung weitgehend gefolgt, wie aus Stellungnahmen von Bertl/Hirschler (RWZ 2002/72), Mayr (ÖStZ 2002/69 und ÖStZ 2003…
…der strittigen Arbeiten ein aktivierungspflichtiger anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand vorzuliegen scheine. Eine vergleichbare Judikatur in Deutschland sei jedoch im Jahr 2001 aufgegeben worden. Die österreichische Lehre sei dieser Judikaturänderung weitgehend gefolgt, wie aus Stellungnahmen von Bertl/Hirschler (RWZ 2002/72), Mayr (ÖStZ 2002/69 und ÖStZ 2003…
…die rückwirkende Anwendung der Rechtsprechung des verstärkten Senates eine unbillige Härte dar, die eine extreme Ungleichbehandlung eines Steuerpflichtigen dar. Eine derartige Judikaturänderung sei keine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, sondern ein massiver Einschnitt in die Rechte als Steuerpflichtiger. Die entsprechenden "irreversiblen Dispositionen" seien bereits dargelegt worden…
…der strittigen Arbeiten ein aktivierungspflichtiger anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand vorzuliegen scheine. Eine vergleichbare Judikatur in Deutschland sei jedoch im Jahr 2001 aufgegeben worden. Die österreichische Lehre sei dieser Judikaturänderung weitgehend gefolgt, wie aus Stellungnahmen von Bertl/Hirschler (RWZ 2002/72), Mayr (ÖStZ 2002/69 und ÖStZ 2003…