…Forschungsbestätigung vorliegt, wesentlich von der Beschreibung in der Forschungsbestätigung ab, entfaltet diese keine Bindungswirkung (mehr); in diesem Fall ist im Rahmen eines Jahresgutachtens eine neuerliche Begutachtung durch die FFG erforderlich. Rz 8208o: Die FFG übt ihre gutachterliche Tätigkeit auf Grundlage des § 108c EStG 1988, des §…
…7377: Werden Mitunternehmeranteile (Teilbetriebe) unentgeltlich erworben, ist der Fristenlauf hinsichtlich dieses Teiles ebenfalls gesondert zu berechnen. Maßgeblich ist der letzte entgeltliche Erwerb des Rechtsvorgängers. Beispiel 7: Ein Betrieb mit mehreren Teilbetrieben wird im Jahre 1988 eröffnet. 1994 schenkt der Einzelunternehmer seinem Sohn einen Teilbetrieb. 1995…
…Der restliche Anteil in Höhe von insgesamt 140 Euro ist den Einkünften aus Nebenerwerb zuzuordnen. Ergebnis Jahr 1 (in Euro): | a) Landwirtschaft | 75.000 | abzüglich pauschale Ausgaben (70%) | - 52.500 | ergibt | 22.500 | abzüglich Schuldzinsen | - 450 |…
…10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger als 10 Jahren ist…
… 15 Abs. 2 EStG 1988) anzusetzen ist. Das ist jener Wert, den jeder private Konsument für die Jahresnetzkarte zu zahlen hat. Kostenersätze des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Kosten für allfällige berufliche Fahrten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei können je nach Dauer der Reise…
…Der Rechtsnachfolger A erzielt 2020 einen Verlust in Höhe von -200.000 Euro, die übertragende U-GmbH erzielt im Jahr 2019 einen Gewinn in Höhe von 300.000 Euro. Weitere Einkünfte liegen weder bei der U-GmbH noch bei A vor. Weder die U-GmbH…
10.6.3 Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten (Öffi-Ticket) gemäß § 26 Z 5 lit. b EStG 1988 Rz 750a: Rechtslage bis 30.06.2021 (Jobticket): Der Arbeitgeber kann seine Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen…
…die Jahre 1994 und 1995 zu erfolgen haben wird. Denn eine anrechenbare ausländische Steuer kann immer nur von jener österreichischen Steuer in Abzug gebracht werden, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Bei Ansatz des für die steuerliche Gewinnermittlung heranzuziehenden steuerlichen Betriebsvermögens der Jahre 1994…
…von € 4.213,00 2017 in Höhe von € 5.070,00 2018 in Höhe von € 3.415,00 2019 in Höhe von € 5.315,00 gesamt € 24.643,72 b) durch Nichtabgabe von Abgabenerklärungen zur Umsatzsteuer für die Jahre 2013…
…hinaus bestehen beim Beschuldigten Schulden im Sinne eines Privatkredites mit einem Betrag von ca. € 4.000,00. Sonstiges Vermögen hat der Beschuldigte nicht. Der Beschuldigte war zumindest bis ins Jahr 2019 Obmann der Vereine **V2**/**V1** und Angestellter in beiden Vereinen. Mit (ergänzt: gem. …
… 31 Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre und gegebenenfalls die in Abs. 4 lit. c genannte Zeit verstrichen sind. Bei Finanzvergehen nach § 49a FinStrG erlischt die Strafbarkeit…
…und damit, dass laut den Unterlagen Sohn schon seit vielen Jahren in der Türkei in die Schule gehe. Am 03.10.2018 langte die Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid ein: [Grafik] Mit ausführlich begründeter Beschwerdevorentscheidung vom 21.12.2018 wies das FA die Beschwerde ab. Nach…
…Wesentlichen an, dass es zwar zutreffe, dass er die unter lit. b) des Spruches genannten Umsatzsteuervoranmeldungen (mit den dort genannten Zahllasten) nicht zeitgerecht, sondern erst mit der Jahreserklärung gemeldet habe, ihm aber, auch mangels dazu ergangener abgabenbehördlicher Erinnerungen, gar nicht bewusst gewesen sei, dass die…
…Erkenntnis gefällt: I. Der eingeschränkten Beschwerde des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und die im Übrigen unverändert bleibende Entscheidung des Spruchsenates bezüglich A in ihrem Schuldspruch betreffend die Lohnzahlungszeiträume der Jahre 2003 und 2004 und in ihrem Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat…
…dass es zu lauten hat: A ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich als Geschäftsführer der N GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlicher Interessen, in den Jahren 2007 bis 2011 unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß §§ 119…
…Abs. 2 lit. a FinStrG begangen zu haben. Begründend wurde im Wesentlichen auf die sich aus der jeweiligen Jahresveranlagung ergebenden Umsatzsteuernachforderungen sowie auf die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen (für den Fall der Nichtentrichtung einer sich für den jeweiligen Zeitraum ergebenden Zahllast bzw. Vorauszahlung) verwiesen…
…Bw. insofern anzunehmen, als er als durch seine jahrelange unternehmerische Tätigkeit sowohl seine umsatzsteuerlichen Pflichten als auch das System der Umsatzsteuer hinlänglich gekannt und er auch gewusst habe, dass er durch sein pflichtenwidriges Verhalten (jeweils) eine entsprechende Abgabenverkürzung bewirken werde. Ausgehend von den gesetzlichen Strafzumessungsgründen…
…Laufzeit der zu bewilligenden Zahlungserleichterung (eine durchgehende bzw. gleichbleibende Ratenfestsetzung würde zu einem endgültigen Abstattungszeitraum von mehr als sieben Jahren führen) erscheint es auch angesichts der bisher aus dem Strafakt ersichtlichen zögerlichen Bereitschaft des Bf. zur Begleichung des Strafrückstandes (so erfolgten mehrmals Teilzahlungen erst nach…
…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als unbeschränkt haftender Gesellschafter der C & Co OEG [sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen] im Amtsbereich des Finanzamtes Klagenfurt vorsätzlich 1.) [ergänze: in den Jahren 2006 bis 2008] unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetzes …
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich der rechtzeitigen Anzeige des Beginnes der betrieblichen Tätigkeit und damit im Zusammenhang der Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, eine Verkürzung von a) Umsatzsteuer und b) Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006, in jeweils noch zu bestimmender Höhe, bewirkt…