RIS AI

Findok · Richtlinien

LStR 2002 Rz 1369

41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre

geltende FassungRichtlinie2025-0.951.634gilt ab 16.12.2005

Inhaltsverzeichnis der LStR 2002

Wortlaut laut Findok

41.1.2 Mindestbindung 10 Jahre Rz 1369: Die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge setzt die unwiderrufliche Verpflichtung voraus, für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren ab Beginn der Einzahlung auf eine Rückzahlung der geleisteten Beiträge (Kapital, Zinsen und Prämien) zu verzichten. Eine vertraglich vereinbarte Mindestbindungsdauer von weniger als 10 Jahren ist nicht zulässig. Die vertragliche Vereinbarung kann lediglich auf eine variable Vertragsdauer lauten, die sich vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum Bezug der gesetzlichen Alterspension erstreckt (siehe Rz 1375).

Normen und Schlagworte

MindestbindungsfristMindestbindungsfrist 10 Jahre

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.951.634
GZ der Erstfassung
07 2501/4-IV/7/01
Stammnummer
19974
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26 (geltend: 26)
Gültig
16.12.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF