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EAS 3322Israelischer Gesellschaftergeschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0129-IV/4/201308.04.2013

Geschäftsführungsvergütungen, die ein in Israel ansässiger Geschäftsführer von einer ihm allein gehörenden inländischen GmbH erzielt, unterliegen nach inländischem Recht gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 iVm § 22 EStG 1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht, die gemäß § 102 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg…

EAS 941Israelische atypisch stille Beteiligung an einem inländischen Hotel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftZ 40/1-IV/4/9624.09.1996

… Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das Abkommen…

UP-4730Einleitung
geltende FassungRichtlinien08.08.2024

  Die Arbeitsrichtlinie UP-4730 (Arbeitsrichtlinie Israel) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…

UP-47301. Abkürzungen, Begriffsbestimmungen und Definitionen
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…| Europäische Union | WTO | World Trade Organisation | WVB | Warenverkehrsbescheinigung | Vertragspartei | Für die Kumulierung zulässige Länder der PanEuroMed-Zone | EWR | Europäischer Wirtschaftsraum (EU, Norwegen, Island und Liechtenstein) | Med-Länder | Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Marokko, Palästina…

UP-47302. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Israels sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere…

UP-47303. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-47304. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, sofern im Titel II Kapitel 2 samt den zugehörigen Anlagen (ab S. 6) des Abkommens nichts anderes bestimmt ist. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem…

UP-47305. Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…mag ihr Anteil an der Ware auch noch so geringfügig sein, zur Gänze aus diesem Staat stammen. Als vollständig in der EU oder in Israel gewonnen oder hergestellt gelten: a)dort aus dem Boden oder dem Meeresgrund gewonnene mineralische Erzeugnisse; b)dort geerntete pflanzliche Erzeugnisse…

UP-47305.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung)
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

5.6. Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitung (Minimalbehandlung) Nicht ausreichende Be- oder Verarbeitungen (auch als "Minimalbehandlungen" bezeichnet) von Drittlandsmaterialien können zwar allenfalls zur Erfüllung eines Herstellungsvorganges in der jeweiligen Ursprungsliste führen (zB Wechsel der vierstelligen Tarif-Position, Einhaltung eines bestimmten Wertkriteriums), sind jedoch niemals ausreichend…

UP-47306. Territoriale Auflagen
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…nicht berührt, sofern a)die genannten Vormaterialien in der Gemeinschaft oder in Israel vollständig gewonnen oder hergestellt oder vor ihrer Ausfuhr einer Be- oder Verarbeitung unterzogen worden sind, die über eine Minimalbehandlung hinausgeht, und b)den Zollbehörden glaubhaft dargelegt werden kann, i) dass die wieder…

UP-47307. Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…für die ein Ursprungsnachweis ausgestellt oder ausgefertigt wird, dürfen in der Gemeinschaft nicht Gegenstand einer wie auch immer gearteten Zollrückvergütung oder Zollbefreiung sein. (2) Das Verbot nach Absatz 1 betrifft in der Gemeinschaft oder in Israel geltende Regelungen, nach denen Zölle auf bei der Herstellung…

UP-47308. Nachweis der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien08.08.2024

…Ort und Postleitzahl), die nicht zum Gebiet Israels gehören befindet sich auf der BMF-Homepage: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html) Fehlt die entsprechende Angabe ist die Präferenzbehandlung abzulehnen. 8.2. Verfahren zur Ausstellung einer…

UP-47308.4. Ausstellung eines Duplikates der WVB EUR.1, bzw. EUR-MED
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…Absatzes 3 kann eine Erklärung auf der Rechnung ausgestellt werden, wenn die betreffenden Erzeugnisse ohne Anwendung der Kumulierung mit Vormaterialien mit Ursprung in einem anderen Land der Präferenzzone als Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft oder Israels angesehen werden können und die übrigen Voraussetzungen des Ursprungsprotokolls erfüllt sind…

UP-47308.8. Ermächtigter Ausführer
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…in denen die Erzeugnisse in einer anderen Währung als Euro in Rechnung gestellt werden, die Beträge in den Landeswährungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, Israels und der zulässigen Kumulierungsländer, die den in Euro ausgedrückten Beträgen entsprechen, von den betreffenden Ländern jährlich festgelegt. (2) Für die Zwecke…

UP-47309. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

9. Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Gegenseitige Amtshilfe Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und Israels übermitteln einander über die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Musterabdrücke der Stempel, die ihre Zollstellen bei der Ausstellung der WVB EUR.1 und EUR-MED verwenden, und…

UP-473010. Ceuta und Melilla
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

10. Ceuta und Melilla 10.1. Anwendung des Ursprungsprotokolls Der Begriff ,Gemeinschaft' umfasst nicht Ceuta und Melilla. Erzeugnisse mit Ursprung in Israel erhalten bei der Einfuhr nach Ceuta und Melilla in jeder Hinsicht die gleiche Zollbehandlung wie diejenige, die nach Maßgabe des Protokolls Nr. 2…

UP-473011. Schlussbestimmungen
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…ändern. 11.2. Übergangsbestimmung für Durchgangs- und Lagererzeugnisse Waren, die die Voraussetzungen dieses Protokolls erfüllen und die sich bei Inkrafttreten dieses Protokolls im Durchgangsverkehr oder in der Gemeinschaft oder in Israel in vorübergehender Verwahrung, in einem Zolllager oder in einer Freizone befinden, können die Begünstigungen…

UP-473012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien02.10.2020

…des Rates vom 31. Januar 2005 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland…

UP-4730Anhang 1 zu Abschnitt 12.2.
geltende FassungRichtlinien25.01.2018

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EAS 2196Erwerb und Liquidation einer israelischen Immobilien-AG mit anschließender Veräußerung der Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 687/1-IV/4/0213.01.2003

…der Liegenschaft besteht, dann stellt dieser Vorgang aus der Sicht des österreichischen Steuerrechtes einen Veräußerungsvorgang dar, wobei der hierbei erzielte Gewinn (10) der österreichischen Besteuerung unterliegt. Auf der rechtlichen Ebene des Doppelbesteuerungsabkommens kommt damit aus österreichischer Sicht nicht Artikel 10 DBA-Israel (Dividenden), sondern Artikel…