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Findok · Richtlinien

UP-4730

2. Anwendungsbereich

geltende FassungRichtlinie2024-0.445.414gilt ab 02.10.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4730

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Israels sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.445.414
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0017-IV/7/2014
Stammnummer
68276
Enthalten in Fassung
7, 8 (geltend: 8)
Gültig
02.10.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF