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Findok · Richtlinien

UP-4730

2. Anwendungsbereich

überholte Fassung (bis 01.10.2020)Richtlinie2020-0.205.846gilt ab 27.03.2020

Inhaltsverzeichnis der UP-4730

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 27.03.2020 bis 01.10.2020.

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse Israels sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe https://www.bmf.gv.at/Zollthemen/Für Unternehmenzoll/Ursprung und Präferenzenfuer-unternehmen/Panursprung-Europraeferenzen/weitere-Med Abkommeninformationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2020-0.205.846
GZ der Erstfassung
BMF-010310/0017-IV/7/2014
Stammnummer
68276
Enthalten in Fassung
6 (geltend: 8)
Gültig
27.03.2020 bis 01.10.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF