…gemäß § 4 Abs. 5 ISBG ist eine Stiftung, die von der Innovationsstiftung für Bildung gemeinsam mit Dritten nach den Bestimmungen des BStFG 2015 gegründet und mit Vermögen ausgestattet wird. Dabei muss das Vermögen der Substiftung zu mindestens 70 Prozent von den Dritten bereitgestellt werden. Gemäß …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Andreas Stanek, Stefanie Toifl und Michael Fiala im Beisein der Schriftführerin Christina Seper über die Berufungen des Bw., Zimmereiunternehmen, OrtBw., AdrBw., vertreten durch VertreterBw., Wirtschaftsprüfer, VertreterAdr., gegen die…
…begünstigte Einrichtung gemäß § 4a EStG 1988 oder es liegt eine freigebige Zuwendung zu Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b EStG 1988 vor oder es liegt eine freigebige Zuwendung an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen gemäß § 4c EStG…
…Rz 1349d ff). § 18 Abs. 1 Z 9 EStG 1988: Freigebige Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen (siehe EStREStR 2000 Rz 1365 ff 2000 Rz 1349o ff). Geldspenden fallen dann unter die Sonderausgaben, wenn außerbetriebliche Mittel zugewendet werden oder…
…Z 7 EStG 1988, freigebige Zuwendungen zur Vermögensausstattung von spendenbegünstigten Stiftungen oder vergleichbaren Vermögensmassen gemäß § 4b oder § 18 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 und freigebige Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung (§ 1 ISBG) sowie an deren Substiftungen gemäß § 4c EStG 1988 oder § 18 Abs…
…die Berufung abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Hauptschullehrerin und beantragte im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2001 und 2002 unter anderem Aufwendungen für den Lehrgang "Unternehmerischer Innovationspool mit weiblichen Zügen", veranstaltet von der "Steirischen Vulkanland Regionalentwicklungs GmbH" und dem WIFI…
…verlieren ihre Gültigkeit mit 31. Dezember 2015. Ausweise, die nach dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind und der Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über den Ausweis für dauernd stark gehbehinderte Personen (Gehbehindertenausweisverordnung), BGBl. II Nr. 252/2000, entsprechen, bleiben weiterhin gültig.…
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat mitgeteilt, dass Montenegro dem Interbus-Übereinkommen beigetreten ist und daher bei allen Gelegenheitsverkehren - ausgenommen bei Pendelverkehren - ausschließlich das Fahrtenheft gemäß Interbus-Übereinkommen mitzuführen ist. Bei Pendelverkehren ist das Fahrtenheft gemäß ASOR-Übereinkommen oder gemäß Interbus-Übereinkommen oder…
…bzgl. der Erarbeitung neuer bzw. verbesserter Produkte und Verfahren gemäß Frascati Manual zwischen Innovation und Forschung und experimenteller Entwicklung zu unterscheiden ist (näheres siehe ebenfalls Erläuterung zu Kommentar Nr. 1.). Wie in den Stellungnahmen der FFG vom 26.4.2019 bzw. 25.2.2021 erläutert…
…ist das Bundesministerium für KlimaschutzLand- und Forstwirtschaft, Umwelt, Energie, MobilitätKlima- und Umweltschutz, InnovationRegionen und TechnologieWasserwirtschaft - Abteilung V/5-Chemiepolitik und Biozide. Ansprechpersonen: Dr.in iur., MRin Helga Schrott, Tel.: +43 1 7116271100 612327; E-Mail: helga.schrott@bmluk.gv.at Dr. BSC MSc Jakob Windisch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Payer Steuerberatung GmbH, Innovationsplatz 1, 4224 Wartberg ob der Aist, über die Beschwerden vom 6. Dezember 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 6. November…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") in…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") in…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig Deutsch); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen NICHT der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (einsprachig/zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). Ausnahmen von der Genehmigungspflicht: Hinweis: Diese Ausnahmen gelten ausschließlich im grenzüberschreitenden Verkehr und nicht auch im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 2.7.). Für den Drittlandverkehr (Abschnitt 2.2…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") in…
…Energie, Mobilität, Innovation und TechnologieInfrastruktur (zweisprachig); 2.Leerfahrten unterliegen der Genehmigungspflicht (siehe Abschnitt 2.3.). | Beschluss der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) [Grafik] | ja | siehe die vorste- henden Bestim- mungen | 1.CEMT EURO VI-Genehmigung ("EURO VI sicheres KFZ") in…