…Säumniszuschlag (betreffend die festgesetzte Glücksspielabgabe) fest. Die Bf habe für einen ausländischen Buchmacher (B s.a.) Inkassotätigkeiten bei österreichischen Wettvermittlern durchgeführt und sei aufgrund dieser Tätigkeit - infolge der Weiterleitung der Spieleinsätze und -gewinne über ein Treuhandkonto an die B s.a. - selbst als Vermittlerin gemäß…
…6.2024, Ro 2022/16/0002 und hob hervor, dass auch im vorliegenden Revisionsfall die Revisionswerberin lediglich Inkassotätigkeiten für dasselbe (ausländische) Buchmacherunternehmen (die ***1*** s.a.) für das die Revisionswerberin im angeführten Fall tätig war, ausgeführt hat. In der Entscheidung VwGH 17.6.2024, Ro…
Sollen von einer österreichischen Gesellschaft eines internationalen Konzerns die Kundenforderungen zwecks Verlagerung des Ausfallsrisikos an eine britische Konzerngesellschaft abgetreten werden, wobei es sich hierbei um "stilles Factoring" handelt, weil die Kunden der österreichischen Gesellschaft nach wie vor ihre Forderungen gegenüber der österreichischen Konzerngesellschaft begleichen, dann…
…dass 1. die von der Bw. erbrachten Inkassotätigkeiten bei dieser als steuerpflichtige Erlöse zu erfassen und mit dem Normalsteuersatz zu versteuern seien und 2. für Essenslieferungen an Mitarbeiter kein Vorsteuerabzug zustünde. 1. Inkassoleistungen: Unter Tz 3 des Bp.-Berichts wurden folgende Beträge zusätzlich zu den…
…so liegt keine Vertretertätigkeit im Sinne der Werbungskosten-Pauschalierungverordnung vor. Beinhaltet die zu beurteilende Außendiensttätigkeit aber überwiegend die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften und sind andere Tätigkeiten (zB die Entgegennahme von Reklamationen und eine Inkassotätigkeit) damit verbunden, aber nicht die vorrangige Tätigkeit des Außendienstmitarbeiters…
…Eine andere Außendiensttätigkeit deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (zB Kontolltätigkeit oder Inkassotätigkeit). Die Tätigkeit des Berufungswerbers erfüllt aus nachfolgend näher ausgeführten Gründen nicht die vom Verordnungsgeber geforderte ausschließliche Vertretertätigkeit, wodurch auch der pauschale Abzug von Aufwendungen ("Vertreterpauschale"…
…USt. Auch die Erstattung der Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist nicht Teil des Entgelts für eine steuerbare Leistung, sondern echter, nicht steuerbarer Schadenersatz. Dagegen stellen so genannte "Mahngebühren" von Unternehmern, die sich gewerbsmäßig mit der Eintreibung von Forderungen beschäftigen, steuerbare Entgelte für ihre Inkassotätigkeit dar.
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Beamter Mag. Johannes Böck, Dr. Josef Mäder und Hofrat Dkfm. Mag. Gilbert Schachner im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier am 29. Juni 2004 über die Berufung der Bw., gegen…
…Arbeitgeber ist (VwGH 27.04.2017, Ra 2015/15/0072). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit (zB Kontrolltätigkeit, Durchführung und Leitung eines Projektes oder Inkassotätigkeit, Pharmareferenten und -vertreter iSd Arzneimittelgesetzes). Siehe auch Beispiel Rz 10406.
…¾ im Außendienst und zu ¼ im Innendienst durchgeführt werde. Weiters gab sie bekannt, dass ihr Mitarbeiter unterstellt seien und sie keine Inkassotätigkeit ausübe. < beigefügter Angestellten-Dienstvertrag vom 20.April 2012 (auszugsweise): „… 3. Dienstverwendung: Die Firma überträgt der DN die Aufgaben einer Kunden- &…
…getroffenen Feststellung bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung einer Inkassotätigkeit Rechnung getragen. Entsprechend der betreffenden BP-Feststellung wurden die folgende Beträge zusätzlich zu den erklärten Umsätzen bei den steuerbaren Umsätzen erfasst und dem Normalsteuersatz unterzogen: - Jahr 1996: Umsatz ATS 4.745.000,00 (€ 344.832,60…
…er verkaufe und welche Kunden er betreue, welche Aufgaben er im Bereich der Firmenleitung wahrnehme, ob die Betreuung und Schulung von Mitarbeitern zu seinen Aufgaben gehöre und ob er eine Inkassotätigkeit ausübe. Das Finanzamt forderte ihn weiters auf, die Angaben vom Dienstgeber bestätigen zu lassen…
…von Geschäften sowie zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht als Vertretertätigkeit (z.B. Kontroll-, Beratungs- und Inkassotätigkeit sowie Montagetätigkeit). Lt. vorgelegter Bestätigung der Fa. ***2*** sei die Bf. vom 1. Jänner bis 31…
…vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, zählt nicht als Vertretertätigkeit, auch wenn diese im Außendienst erbracht wird (z.B. Kontroll- oder Inkassotätigkeit, siehe z.B. UFS GZ RV/2265-W/05 vom 14.01.2009, RV/0463-G/08 vom 19.02.2009…
…unterstellt sind 5. Gehört die Betreuung, Schulung von Mitarbeitern zu den Aufgaben des Bf.? 6. Frage nach dem Ausüben von Inkassotätigkeit durch den Bf.? 7. Vorlage des Dienstvertrages (Dienstzettel) (Kopie genügt) Dieses Ersuchen wurde von der steuerlichen Vertretung des Bf. mit Schreiben vom 28…
…der Außendienst muss vom Abschluss von Rechtsgeschäften geprägt sein. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit) zählt nicht als Vertretertätigkeit (UFS vom 23.7.2012, RV/1696-W/12 und BFG vom 4.8…
…deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit). Laut Stellenbeschreibung Ihrer Firma üben Sie überwiegend als "regionaler Post Partnermanager" eine Kontroll- und Betreuungstätigkeit aus und das vorrangige Ziel besteht nicht aus der Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen…
… - Gehört die Betreuung, Schulung von Mitarbeitern zu Ihren Aufgaben? - Üben Sie Inkassotätigkeit aus? Ihre Angaben sind vom Dienstgeber zu bestätigen. Weiters wäre der Dienstvertrag in Kopie vorzulegen.“ Mit am 17.12.2015 bei der belangten Behörde eingelangtem Schreiben übermittelte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers den…
… 17 Tz 71, mwN). Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist, ist keine Vertretertätigkeit (zB Kontroll- oder Inkassotätigkeit, beratende Tätigkeit). Das Erkenntnis des VwGH vom 24.2.2005, 2003/15/0044, enthält die Aussage, das in der Verordnung normierte Erfordernis…
…sind. Eine andere Tätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht als Vertretertätigkeit (z.B. Kontroll- oder Inkassotätigkeit). Vorrangiges Ziel einer Vertretertätigkeit sei die Akquisition (Erlangung und Abschluss) von Aufträgen. Der Gewinn von Kunden und Aufträgen bedinge zahlreiche Kundengespräche, Telefonate, Einladungen…