…Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Beträge rein die Trainertätigkeit für die Bw beträfen. Die Entlohnung erfolge ausschließlich erfolgsabhängig. Obwohl die gleichen Verhältnisse vorlägen, wie bei allen anderen Trainern, sei das Gesetz hinsichtlich der Besteuerung mit Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag anders ausgelegt worden. Bei den bezahlten Honoraren…
…Fall kein Geschäftsführergehalt bezahlt wurde, sondern ein Honorar für Nachschulungen pro Person und abgehaltenem Kurs ist nicht einmal die Tatsache gegeben, dass ein Geschäftsführergehalt bezahlt wurde. Beantragt wird die Aufhebung der angefochtenen Bescheide. Die Berufung wurde vom Finanzamt unter Berufung auf das in einem verstärkten…
…Für meine Trainertätigkeit musste ich Vereinsmitglied sein und habe ich hierfür einen Mitgliedsbeitrag von 36,00 Euro bezahlt, welcher von meinem Honorar abgezogen wurde. In diesem Zeitraum war ich nur als Trainerin bei der XYZ *** KEG und nicht einem anderen Studio beschäftigt. Zur Stundeneinteilung gebe…
…Jahr 2014 sei im Rahmen einer "Gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben" (GPLA) durch Prüforgane der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK, nunmehr: Österreichische Gesundheitskasse, ÖGK) festgestellt worden, dass die in der Buchhaltung geführten Geschäftsführerbezüge für den mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer sowie Honorare für beschäftigte Sprachlehrer nicht den Abgaben…
…den Räumen des Veranstalters liege bei Lehr- und Trainertätigkeiten in der Natur dieser Tätigkeiten und sei demnach nicht geeignet, eine persönliche Abhängigkeit des Vortragenden zu begründen (OGH 8 ObA 57/09d). Schlussfolgerungen: Aufgrund obiger Ausführungen ersuchen wir den Magistrat Wien für die Geschäftsführer ***Bf2*** und…
… -Wie hoch seien die voraussichtlichen Jahreseinkünfte? -Der Bf möge für jedes Kalenderjahr eine Zusammenstellung seiner Einnahmen und Ausgaben vorlegen -Der Bf möge den Werkvertrag mit dem VEREIN übermitteln -Wo seien die Honorare 2006 und 2007 versteuert worden? -Wo seien die übrigen Einkünfte 2008 versteuert worden…
…dass Sie ab Beginn des Jahres 2002 eine Trainer-Tätigkeit ausüben. Aus dieser Tätigkeit haben Sie in der Einkommensteuererklärung 2002 einen Gewinn iHv. 2.506,00 € erklärt (ohne Betriebsausgaben für NLP-Seminare geltend zu machen). Um Klärung des diesbezüglichen Sachverhalts wird ersucht. Erläutern Sie…
…einem Dienstverhältnis zu der X. GmbH stand. Das Finanzamt schloss sich dieser Ansicht an, nahm die Verfahren betreffend die Arbeitnehmerveranlagungen für die berufungsgegenständlichen Jahre wieder auf und erließ für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 neue Einkommensteuerbescheide, in denen die Vergütungen für diese Trainertätigkeit…
…in einem Dienstverhältnis zu der B. GmbH stand. Das Finanzamt schloss sich dieser Ansicht an, nahm die Verfahren betreffend die Arbeitnehmerveranlagungen für die berufungsgegenständlichen Jahre wieder auf und erließ für die Jahre 2003, 2004, und 2005 neue Einkommensteuerbescheide, in denen die Vergütungen für diese Trainertätigkeit…
…einem Dienstverhältnis zu der X.- GmbH stand. Das Finanzamt schloss sich dieser Ansicht an, nahm die Verfahren betreffend die Arbeitnehmerveranlagungen für die berufungsgegenständlichen Jahre wieder auf und erließ für die Jahre 2004, 2005, 2006 und 2007 neue Einkommensteuerbescheide, in denen die Vergütungen für diese Trainertätigkeit…
…sondern um eine selbständige Trainertätigkeit und es seien sämtliche Steuern, Abgaben und Nebenkosten und Kosten für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung von ihm selbst zu tragen. Für diese Tätigkeit erhalte er ein erfolgsabhängiges Auftragshonorar, das je nach vereinbarter Ergebnisbewertung in einem Rahmen von € 50.000…
…in seinem Arbeitszimmer geleistet wurde. Die Vorbereitungen für die Vorträge und Seminare nehmen sehr viel mehr Zeit ein, als die Vorträge bzw. Seminare selbst. Er bekomme daher im Verhältnis zu der Dauer der Vorträge und Seminare eine sehr hohes Honorar. Es werde damit nicht nur…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…Vorbereitung eines Vortrags im Ausland (zB in München) - um eine für die Bestimmung des steuerlichen Leistungsortes nicht erhebliche Vorbereitungszeit, überzeugt nicht. Das Honorar für den Vortrag in München wird für die vortragende Tätigkeit (und nicht für die Dauer der Vorbereitung) gezahlt. Bei der Planung eines…
…1 EStG 1988 als "Mitwirkender an einer Unterhaltungsdarbietung" anzusehen sein; dann nämlich, wenn er bei der als "Unterhaltungsdarbietung" anzusehenden Sportveranstaltung nicht nur anwesend ist, sondern wenn er in erheblichem Umfang veranstaltungsspezifische Aufgaben erfüllt, wie etwa die jeweilige Spielstrategie für die einzelne Begegnung festzulegen und mit…
…Unterrichtserteilung für andere Auftraggeber im streitgegenständlichen Zeitraum heranzieht, sind die vom Verein unter dem Titel Kilometergelder und Spesenersatz an die Bw. geleisteten Entgelte - unter Berücksichtigung der steuerfreien Auszahlung der Entgelte durch den Verein - als fremdüblich einzustufen. Als weiteres Argument für das Vorliegen eines fremdüblichen Honorars…
…Für ihre Trainertätigkeit hätte sie Vereinsmitglied sein müssen und sie hätte hierfür einen Mitgliedsbeitrag von 36,00 € pro Jahr bezahlt, welcher von ihrem Honorar abgezogen worden wäre. In diesem Zeitraum sei sie nur als Trainerin bei der KG und nicht auch in einem anderen…
…bei Absenzen dem Verein dies bekannt zu geben, damit dieser für eine Vertretung sorgen könne. Die Entgelte würden als Aufwandsentschädigungen bezeichnet werden und kein Einkommen darstellen. Bei den Trainern werde das Modell über den Verein propagiert, da es sich um ein „steuerschonendes“ Modell handle. Weiters…
…wird: Geht der Geschäftsführer mit der österreichischen Tochtergesellschaft ein zweites Dienstverhältnis ein? Wird der Geschäftsführer für die österreichische Tochtergesellschaft auf Grund eines von ihm mit der Tochtergesellschaft abgeschlossenen Werkvertrages oder freien Dienstvertrages tätig? Erfolgt die Entsendung durch den niederländischen Arbeitgeber auf Grund einer von diesem…