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BFG RV/2100894/2017Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt bei auswärtiger Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2018

…Darstellung der Rechtslage und der maßgeblichen Verordnung u.a. fest: „…… Der Wohnort des Bf. (bzw. seines Sohnes) Wo ist in den Verordnungen gem. § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 nicht ausdrücklich angeführt. Der zulässige Beweis, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich unzumutbar wäre…

BFG RV/5100620/2018Auswärtige Berufsausbildung - Zumutbarkeit der Hin- und Rückfahrt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.08.2018

…ist nicht in den zu § 26 Abs 3 Studienförderungsgesetz 1992 ergangenen Verordnungen angeführt, in welchen festgelegt ist, von welchen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar ist, wobei der Gegenbeweis zulässig ist. Da mangels Nennung in der VO keine sogenannte "Verordnungsgemeinde" vorliegt, ist …

UFSG RV/0863-G/10Frage der Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Studienort (bei auswärtiger Berufsausbildung eines Kindes)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.10.2011

… 34 Rz 79, mit zahlreichen weiteren Hinweisen). Liegt die Erreichbarkeit des Studienortes mit der Bahn regelmäßig unter einer (fallweise: knapp über einer) Stunde Fahrtzeit, so ist die tägliche Hin- und Rückfahrt jedenfalls zumutbar (vgl zB UFS vom 29. August 2003, RV/4297-W/02). Auf…

UFSG RV/0630-G/05Berücksichtigung von Wartezeiten außerhalb der Ausgangs-/Zielgemeinde beim Nachweis der Unzumutbarkeit einer täglichen Hin- und Rückfahrt zum/vom Studienort
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2005

…die Gemeinden St. Lorenzen/Mürztal und St. Marein/Mürztal als solche an, von denen die tägliche Hin- und Rückfahrt zum Studienort Graz zeitlich noch zumutbar ist. Durch BGBl II 295/2001 erhielt § 22 der VO mit Wirkung ab dem Studienjahr 2001/2002 folgenden Wortlaut: "Wenn…

UFSW RV/2515-W/07Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Rohrbach bei Mattersburg-Wien) im Jahr 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2010

…Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin…

UFSG RV/0747-G/10Keine Berücksichtigung von Wartezeiten sowie von Fahrzeiten im Wohnort bzw. im Studienort bei Ermittlung der für die Gewährung des Pauschbetrages für die auswärtige Berufsausbildung eines Kindes maßgeblichen Fahrzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2011

…Peter nach Leoben - Hauptbahnhof betrage mit öffentlichen Verkehrsmitteln im günstigsten Fall zwischen 1 Stunde 19 Minuten und 1 Stunde 27 Minuten. Eine tägliche Hin- und Rückfahrt sei daher nicht mehr zumutbar. (2) Im angefochtenen Bescheid wurde der Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung vom Finanzamt mit folgender…

UFSI RV/0496-I/02Aufwendungen für die Berufsausbildung der Kinder außerhalb des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.05.2003

…der Verordnung BGBl. 624/1995 würden Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen gelten, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des…

BFG RV/4100157/2024Pendlerpauschale (Anzahl der Fahrten)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.07.2024

…Anzahl von elf Fahrten erreicht; schließlich ist zu berücksichtigen, dass bei dieser Berechnung nur die Hinfahrten, sohin jene zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Berücksichtigung finden, die Rückfahrten (Arbeitsstätte-Wohnung) werden hingegen nicht mitgerechnet (vgl. dazu auch BFG 28.06.2023, RV/6100109/2023). Nachdem die Bf…

UFSK RV/0124-K/10Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (keine Verordnungsgemeinde)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.06.2012

…605/1993 (über die Erreichbarkeit von Studienorten) impliziert daher noch nicht zwingend, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt von dieser Gemeinde zum jeweiligen Studienort dem auszubildenden Kind zeitlich nicht zumutbar ist. Da im gegenständlichen Fall der Wohnort des Bw. in der Verordnung nicht enthalten ist…

UFSG RV/0113-G/04auswärtige Berufsausbildung im Einzugsbereich des Wohnortes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007

…von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gemäß § 26 Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 zeitlich noch zumutbar sind. Abweichend davon kann nachgewiesen werden, dass von einer Gemeinde die tägliche Fahrzeit zum und vom Studienort unter Benützung der…

BFG RV/7103284/20191. Aufwendungen iZm der Übertragung eines Hälfteanteils an einer Liegenschaft aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs nach einer Ehescheidung als außergewöhnliche Belastungen? 2. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes als außergewöhnliche Belastungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.09.2023

…wird, sieht vor, dass durch Verordnung des zuständigen BM festzulegen ist, "von welchen Gemeinden" eine tägliche Hin- und Rückfahrt zeitlich noch zumutbar anzusehen ist. Dabei kommt es nur auf die Dauer der Fahrten zwischen zwei Orten an (VfGH 09.06.1998, B 2449/97). Hiebei…

UFSW RV/1589-W/13Kuraufenthalt (Hotelrechnungen) 80 km und 55 Minuten entfernt ohne ärztliche Verordnung der Kur; überdies sämtliche Behandlungen unmittelbar an den Wohnort angrenzend in Wien in Arztpraxen oder physikalischen Instituten erhältlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2013

…einzelner physikalischer Behandlungen) auch dann nicht zwangsläufig, wenn die verordneten Behandlungen unmittelbar an den Wohnort angrenzend in Wien mit zumutbarer kurzer Hin- und Rückfahrt erhältlich waren. Betreffend der für das Jahr 2012 für die Ehefrau geltend gemachten Rechnung, Abrechnung von 02.05.2012 bis 05…

UFSW RV/1109-W/08Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes in einer "Verordnungsgemeinde" (Weiden am See - Wien) in den Jahren 2007 und 2008
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2010

…Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin…

UFSW RV/0742-W/06Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes (Eisenstadt - Wien) in den Jahren 2005, 2006 und 2007
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2009

…Hin- und Rückfahrt zeitlich nicht zumutbar ist; leben die Eltern nicht im gemeinsamen Haushalt, so ist der Wohnsitz jenes Elternteiles maßgebend, mit dem der Studierende zuletzt im gemeinsamen Haushalt gelebt hat. Dies gilt nicht für Studierende von Fernstudien. (3) Von welchen Gemeinden diese tägliche Hin…

LStR 2002 Rz 291–2965.6.6.2 Abgrenzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
geltende FassungRichtlinien17.12.2014

…Arbeitgebers) teil. Von Samstag bis Montag hält sie sich privat in Bregenz auf und fährt Dienstagvormittag wieder zurück nach Wien, wo sie spätnachmittags ankommt. Die Fahrtkosten betragen 128,60 Euro. | erster Montag und zweiter Dienstag | Tage der Hin- und Rückfahrt, die durch die…

UFSW RV/2022-W/04Familienheimfahrten und Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten, wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht zumutbar ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2009

…nichtselbständiger Arbeit und wohnt während seiner Tätigkeit in Wien. Die Gattin lebt in Bosnien-Herzegowina. Der Bw fahre regelmäßig von seinem inländischen Arbeitsort in Wien an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, womit für ihn zumindest die geltend gemachten Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrten verbunden…

UFSG RV/0823-G/11Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2012

…Andere berücksichtigungswürdige Gründe, die eine tägliche Hin- und Rückfahrt nicht zumutbar machen, seien nicht dargelegt worden. Dagegen wandte sich der Bw. mit dem Rechtsmittel der Berufung und führte darin im Wesentlichen aus, dass die Autobahn A2 im Wechselabschnitt als eine Strecke mit besonderer Unfallhäufigkeit anzusehen…

BFG RV/7104504/2016Pendlerpauschale und Pendlereuro sind zu jeweils einem Drittel anzuerkennen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.07.2017

…Unterlagen vor, auf Grund welcher das Finanzamt zum Ergebnis gelangte, dass bei einer Entfernung von 50 km zwischen Wohnort und Arbeitsstätte dem Bf. eine tägliche Hin- und Rückfahrt zuzumuten wäre. Überdies wären die Voraussetzungen für das Vorliegen von Familienheimfahrten nicht erfüllt, da die tägliche Rückkehr…

UFSW RV/1766-W/04Familienheimfahrten nach Bosnien Herzegowina und Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten, wenn die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht zumutbar ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2009

…Bw fahre regelmäßig von seinem inländischen Arbeitsort in Wien zu seiner Ehefrau und seinem mj Kind an seinen Familienwohnsitz in Bosnien-Herzegowina, womit für den Bw zumindest die geltend gemachten Aufwendungen für die Hin- und Rückfahrt verbunden seien. Während der berufsbedingten Abwesenheit des Bw in…

UFSG RV/0338-G/08Scheidungskosten und Kosten der auswärtigen Berufsausbildung eines Kindes als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2009

…2 der Verordnung betr. eine Berufsausbildung eines Kindes gelten Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort jedenfalls als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen, wenn von diesen Gemeinden die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort nach den Verordnungen gem. § 26 Abs…