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VB-0320Muster 6a - Tiergesundheitsbescheinigung - Heimvögel
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 6a - Tiergesundheitsbescheinigung - Heimvögel Neu ab 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/705 Anhang III [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Erläuterungen zum Ausfüllen der Tiergesundheitsbescheinigungen - Heimvögel 1)Wenn aus der Veterinärbescheinigung hervorgeht, dass bestimmte Teile gegebenenfalls zu streichen sind, kann der…

VB-0320Muster 6b - Tiergesundheitsbescheinigung - Heimvögel
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

Muster 6b - Tiergesundheitsbescheinigung - Heimvögel Gültig, wenn ausgestellt vor dem 01. Oktober 2026: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/1938 Teil I Anhang [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Erläuterungen zum Ausfüllen der Tiergesundheitsbescheinigungen Für die Ausstellung der Veterinärbescheinigung gilt Folgendes: a)Wenn aus der Veterinärbescheinigung…

2026-0.502.801Information zu der am 19. Juni 2026 in Kraft tretenden Änderung der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320)
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2026-0.502.80119.06.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2026/1228 wurde Montenegro und Serbien in die Liste der Drittländer, für die keine Titerbestimmung erforderlich ist, aufgenommen. Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4) berücksichtigt. Bundesministerium für Finanzen, 19. Juni 2026

VB-03201. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…Laboratorien sind im Internet unter nachstehend angeführter Adresse abrufbar: https://ec.europa.eu/food/animals/movement-pets/approved-rabies-serology-laboratories_en. 1.2.14. Tiergesundheitsbescheinigung für Heimvögel aus Drittstaaten (1) Für Heimvögel, die zu nichtkommerziellen Zwecken aus einem Drittland in die Union verbracht werden…

VB-03204. Ausnahmen
geltende FassungRichtlinien19.06.2026

…Sie unterliegen keiner grenztierärztlichen Kontrolle und es ist keine Bescheinigung erforderlich. Für diese Vögel gelten die Bedingungen für das Verbringen von Heimtieren innerhalb der EU (siehe Abschnitt 5.2). (2) Erfüllen Heimvögel die Anforderungen nicht, dürfen sie dennoch aus einem Drittland oder Gebiet in einen…