…erworbenen Grund und Boden ein Haus nach dem 31.3.2012 errichtet, ist die Einheitstheorie von Grund und Boden und Gebäude nicht mehr anwendbar (siehe dazu Rz 6654). Da die Hauptwohnsitzbefreiung grundsätzlich eine Gebäudebefreiung darstellt, liegen die Voraussetzungen des 1. Tatbestandes für das Gebäude vor…
…käuflich erworben, und mit 9.1.2018 wiederum an die A-GmbH, Herrn S.H., welcher an der Adresse AdresseY wohnt, verkauft. In der ImmoESt-Meldung für die AdresseX sei die Hauptwohnsitzbefreiung gem. § 30 Abs. 2 Z. 1 b EStG in Anspruch genommen worden. Im…
…der Adresse AdresseX, ihren Hauptwohnsitz hatte und es kann als erwiesen angenommen werden, dass diese Hauptwohnsitzmeldung nur zum Zwecke der unrechtmäßigen Geltendmachung der Hauptwohnsitzbefreiung erfolgte. Keine Beweiskraft wurde vom erkennenden Senat des Bundesfinanzgerichtes den Aussagen der von der Bf. benannten Zeugen S.H. (Erwerber der…
… 302 Abs. 2 lit. b BAO wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes und begründete seinen Antrag mit folgender Argumentation: Im Jahre 2015 sei die Liegenschaft in der S7/RH 6 in W unter Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z 1 lit b EStG 1988 verkauft…
… 30 Abs. 2 und § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988) 22.4.3.1 Hauptwohnsitzbefreiung 22.4.3.1.1 Eigenheim, Eigentumswohnung Rz 6632: Eigenheime und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden fallen nicht unter die Steuerpflicht nach § 30 EStG 1988, wenn sie dem Veräußerer…
…durch ***L*** genutzt worden sei. Mit Eingabe vom 27.6.2019 teilte die nunmehrige steuerliche Vertreterin mit, dass unabhängig von der Frage der Hauptwohnsitzbefreiung die ImmoESt im bekämpften Bescheid zu hoch angesetzt worden sei. So seien im Zusammenhang mit der Anschaffung weitere Aufwendungen zu berücksichtigen…
22.4.3.1.5 Fünfjahresfrist (2. Tatbestand) Rz 6642: Neu für private Grundstücksveräußerungen ab 1.4.2012 ist der 2. Tatbestand der Hauptwohnsitzbefreiung. Dazu muss der Hauptwohnsitz nicht seit der Anschaffung (und bis zur Veräußerung), aber innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung…
Hat ein österreichischer Staatsbürger seit geraumer Zeit seinen inländischen Wohnsitz unter Vermietung seines österreichischen Einfamilienhauses aufgegeben und ist er gemeinsam mit seiner Ehefrau und seinen Kindern nach Nigerien verzogen, dann tritt für ihn wieder unbeschränkte Steuerpflicht im Inland ein, wenn er aus Anlass eines…
…Kaufvertrag vom 29.01.2013 veräußerte der Bf. seine Miteigentumsanteile an Top W 4 in X zum Preis von 150.000 €. Bei der Meldung der Veräußerung an das Finanzamt durch den Parteienvertreter wurde die Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs. 2 EStG 1988 geltend gemacht. In…
…einer Eigentumswohnung könne auch vor deren Fertigstellung erfolgen (Verweis auf EStR, Rz 6641 zur Hauptwohnsitzbefreiung iZm der ImmoESt: "Ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Anschaffung (s Rz 6629) noch nicht fertig gestellt, beginnt die einjährige Toleranzfrist mit der Fertigstellung des Eigenheimes bzw…
…6623 bzw 6629). Die steuerliche Anschaffung einer Eigentumswohnung könne auch vor deren Fertigstellung erfolgen (Verweis auf EStR Rz 6641 zur Hauptwohnsitzbefreiung iZm der ImmoESt: "Ist das Eigenheim oder die Eigentumswohnung zum Zeitpunkt der Anschaffung (s Rz 6629) noch nicht fertig gestellt, beginnt die einjährige Toleranzfrist…
…gelangte folgende beschwerdegegenständliche Position: Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz von 30%) 14.490,00 € Dies mit folgender Begründung: Dem Ergänzungsersuchen vom 26.4.21 (Erinnerung vom 9.8.22) wurde nicht Folge geleistet und der Nachweis für die geltend gemachte Hauptwohnsitzbefreiung gem…
…Abs. 2 Z 2 und Abs. 4 letzter Satz) mitgeteilt hat, dass eine Befreiung von der Selbstberechnung (Hauptwohnsitzbefreiung) anzuwenden und eine rechnerische Ermittlung der Bemessungsgrundlage der ImmoESt daher gar nicht erforderlich sei. Unstrittig ist nunmehr, dass die beiden oben angeführten Hauptwohnsitzbefreiungstatbestände iSd § 30 Abs. 2…
…mit der Eigentumswohnung sollte laut Punkt III. des Kaufvertrages spätestens am 20.12.2018 erfolgen. Bei der Selbstberechnung des Kaufvertrages vom 30.05.2018 wurde die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unter Berufung auf die Hauptwohnsitzbefreiung mit € 0,00 gemeldet (siehe dazu Selbstberechnung Grunderwerb, Finanzonline). Am 01…
…wechselseitigen Grenzbereinigung, sofern im jeweils betroffenen Fall eine allfällige Ausgleichszahlung den Betrag von 730 Euro nicht übersteigt (siehe dazu Rz 6652b). Erwachsen aus den genannten Vorgängen Verluste, sind diese auf Grund der Steuerbefreiung nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Die Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs. 2 Z…
…Kommt daher beispielsweise die Hauptwohnsitzbefreiung gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 zur Anwendung, muss trotz Vornahme der Selbstberechnung gemäß § 11 GrEStG 1987 keine ImmoESt-Selbstberechnung vorgenommen werden. Sind die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung nur teilweise befreit - etwa bei der Hauptwohnsitzbefreiung wenn die 1…
…der Altvermögenseigenschaft, Umwidmungen); persönliche Befreiungen des Verstorbenen (Hauptwohnsitzbefreiung, Herstellerbefreiung) gehen auf den Nachlass nicht über. Rz 6711: Der Veräußerer des Grundstücks ist verpflichtet, dem Parteienvertreter sämtliche notwendigen Unterlagen vorzulegen und Angaben zu machen, damit der Parteienvertreter die Selbstberechnung der ImmoESt nach § 30c Abs. 2 EStG…
…Null selbstberechneten ImmoESt (etwa bei Annahme einer Hauptwohnsitzbefreiung) mangels Entrichtung eine Abgeltungswirkung nicht eintreten. Rz 6722a: Wird ein Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen und findet der Zufluss des Kaufpreises erst zu einem späteren Zeitpunkt (nicht im selben Jahr) statt, hat im Falle einer Entrichtung der ImmoESt vor Zufluss…
…€ 225.187,86, welche auch im bekämpften Bescheid als Steuer für Einkünfte aus der Grundstücksveräußerungen zum Ansatz gebracht wurde. Es wird aus Vereinfachungsgründen auf die Beilage "Berechnung ImmoESt" der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 10.9.2015 verwiesen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. (Revision)…
…wodurch die Hauptwohnsitzbefreiung nicht geltend gemacht werden könne. Der Beschwerdeführer erhob am 12. Juli 2018 Beschwerde gegen den Bescheid vom 13. Juni 2018 und beantragte die bereits entrichtete ImmoESt in Höhe von 14.280,00 Euro wieder gutzuschreiben, da es zur Anwendung der Hauptwohnsitzbefreiung auf…