…den Betrieb in die neue GesmbH überträgt." Entsprechend der Zielsetzung des UmgrStG, nur Umgründungen unter Fortsetzung des wirtschaftlichen Engagements zu begünstigen, darf auch bei Handelsspaltung nur begünstigtes Unternehmensvermögen iSd Abs 2 und 3 auf die neuen oder übernehmenden Gesellschaften übertragen werden (§ 31 Abs 1). Spaltungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen Bf., Adr1, vertreten durch SteuerberatungX, Adr2, Beschwerde vom 4.1.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4.12.2007 betreffend Körperschaftsteuer 2006 sowie Beschwerde vom 15.10…
2.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG) 2.4.1. Allgemeines Rz 566: Umwandlungen bedeuten das Ende der übertragenden Kapitalgesellschaft und die Vermögensübernahme durch eine errichtete Personengesellschaft oder durch den Hauptgesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger. Damit verbunden ist in aller Regel die Buchwertübernahme und damit die in § 10 UmgrStG…
6. Spaltungen (Art. VI UmgrStG) 6.1. Begriffsbestimmung (§ 32 UmgrStG) 6.1.1. Allgemeines Rz 1644: Im Gegensatz zur Verschmelzung, die grundsätzlich das Zusammenführen von Unternehmen mit Gesamtrechtsnachfolge darstellt, ist die Spaltung eine Form der steuerneutralen Unternehmensteilung mit partieller Gesamtrechtsnachfolge unter grundsätzlicher Gewährung von Anteilen…
…ihrerseits die restlichen 30% an der "Hotel-2 A.S." hält] auf die tschechische "Beteiligungs-A.S." abgespalten werden, dann ist auf diesen Vorgang grundsätzlich das Umgründungssteuergesetz mit seinen Bestimmungen über die Handelsspaltung anwendbar, wenn die tschechischen Vorgänge nach vergleichbarem tschechischen Spaltungsrecht ablaufen. Der Umstand…
…5 UmgrStG (unter Verweis auf § 16 Abs. 5 Z 4 und 5 leg.cit.). Unter einer Handelsspaltung nach § 1 SpaltG sind Vorgänge zu verstehen, bei denen Vermögensteile einer inländischen Kapitalgesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine dadurch gegründete oder bereits bestehende Kapitalgesellschaft (Spaltung zur Neugründung…
…II UmgrStG, BWG- und VAG-Einbringungen als Fälle des Art. III UmgrStG und für Handelsspaltungen nach Art. VI UmgrStG dahingehend, dass der mit der Eintragung in das Firmenbuch bestätigte Vollzug steuerlich die Anwendung des UmgrStG dem Grunde nach eröffnet. Ausnahmen von der Maßgeblichkeit: Unanwendbarkeit des…
… 4 Z 1 lit. c UmgrStG. Danach geht trotz Übergangs des verlustverursachenden Vermögens im Zuge einer Handelsspaltung das objektbezogene Verlustvortragsrecht nicht über, wenn der Umfang des übertragenen Vermögens zum Spaltungsstichtag gegenüber jenem im Verlustentstehenszeitraum derart vermindert ist, dass eine Vergleichbarkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…
…Betrieb in die neue GesmbH überträgt." Entsprechend der dargelegten Zielsetzung des UmgrStG, nur Umgründungen unter Fortsetzung des wirtschaftlichen Engagements zu begünstigen, darf auch bei Handelsspaltung nur begünstigtes Unternehmensvermögen iSd Abs 2 und 3 auf die neuen oder übernehmenden Gesellschaften übertragen werden (§ 32 Abs 1). Spaltungen…
…sei daher bspw. ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb durch - Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) - Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) - Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) - Handelsspaltung ( spaltungsbedingter Anteilserwerb) - Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliege - Einbringungen nach § 92…
…zum 1. Januar 1997." Nach unbestrittener Rechtsmeinung von Lehre und Zivilgerichten sind zwei Arten von Spaltung zu unterscheiden: Die umgründungssteuerrechtlich begünstigte "Handelsspaltung" nach dem Spaltungsgesetz (§§ 32-38 UmgrStG) und die "Steuerspaltung" nach allgemeinem Gesellschaftsrecht (§§ 38a bis 38f UmgrStG). Während die Handelsspaltung Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, ist die…
…UmgrStG hierfür auch keine Gebührenbefreiung vor. Gleiches gilt für die unter Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Fälle des Art. III UmgrStG (Anwachsung) und die unter (Teil)Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Handelsspaltungen nach Art. VI UmgrStG. Rz 1891: Parteienvereinbarungen sind jedoch auch dann Gegenstand einer Gebühr, wenn der vereinbarte Erfolg auch…
…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…
…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…
…dann, wenn innerhalb einer Frist von zehn Jahren eine ordentliche Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von kapitalberichtigten Gewinnen durchgeführt wird." Siehe dazu ESt - Richtlinien 2000 RZ 6907 ff. Die Systematik des Gleichklanges von Anschaffungskosten und Evidenzkonten ergebe sich beispielhaft auch in anderen Bereichen, wobei stellvertretend Handelsspaltungen, Einbringungen…
…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…