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16 Treffer1728 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1353-W/05Der im Zuge einer Handelsspaltung erfolgte Erwerb eines Grundstückes, das nicht zu einem Teilbetrieb gehört, ist nicht nach dem UmgrStG begünstigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2008

…den Betrieb in die neue GesmbH überträgt." Entsprechend der Zielsetzung des UmgrStG, nur Umgründungen unter Fortsetzung des wirtschaftlichen Engagements zu begünstigen, darf auch bei Handelsspaltung nur begünstigtes Unternehmensvermögen iSd Abs 2 und 3 auf die neuen oder übernehmenden Gesellschaften übertragen werden (§ 31 Abs 1). Spaltungen…

BFG RV/7104647/2017Maßgeblichkeit des Spaltungsplans bzw. des Spaltungs- und Übernahmevertrages für die Frage, auf welche Körperschaft bei einer Handelsspaltung die anrechenbare Mindeststeuer übergeht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen Bf., Adr1, vertreten durch SteuerberatungX, Adr2, Beschwerde vom 4.1.2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4.12.2007 betreffend Körperschaftsteuer 2006 sowie Beschwerde vom 15.10…

UmgrStR 2002 Rz 566–5932.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

2.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG) 2.4.1. Allgemeines Rz 566: Umwandlungen bedeuten das Ende der übertragenden Kapitalgesellschaft und die Vermögensübernahme durch eine errichtete Personengesellschaft oder durch den Hauptgesellschafter als Gesamtrechtsnachfolger. Damit verbunden ist in aller Regel die Buchwertübernahme und damit die in § 10 UmgrStG…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

6. Spaltungen (Art. VI UmgrStG) 6.1. Begriffsbestimmung (§ 32 UmgrStG) 6.1.1. Allgemeines Rz 1644: Im Gegensatz zur Verschmelzung, die grundsätzlich das Zusammenführen von Unternehmen mit Gesamtrechtsnachfolge darstellt, ist die Spaltung eine Form der steuerneutralen Unternehmensteilung mit partieller Gesamtrechtsnachfolge unter grundsätzlicher Gewährung von Anteilen…

EAS 2864Abspaltung in Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0675-IV/4/200717.07.2007

…ihrerseits die restlichen 30% an der "Hotel-2 A.S." hält] auf die tschechische "Beteiligungs-A.S." abgespalten werden, dann ist auf diesen Vorgang grundsätzlich das Umgründungssteuergesetz mit seinen Bestimmungen über die Handelsspaltung anwendbar, wenn die tschechischen Vorgänge nach vergleichbarem tschechischen Spaltungsrecht ablaufen. Der Umstand…

UFSW RV/1851-W/06Zulässigkeit von Forderungsabschreibungen, Zurechnung von Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.12.2008Teil 2/2

…5 UmgrStG (unter Verweis auf § 16 Abs. 5 Z 4 und 5 leg.cit.). Unter einer Handelsspaltung nach § 1 SpaltG sind Vorgänge zu verstehen, bei denen Vermögensteile einer inländischen Kapitalgesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf eine dadurch gegründete oder bereits bestehende Kapitalgesellschaft (Spaltung zur Neugründung…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…II UmgrStG, BWG- und VAG-Einbringungen als Fälle des Art. III UmgrStG und für Handelsspaltungen nach Art. VI UmgrStG dahingehend, dass der mit der Eintragung in das Firmenbuch bestätigte Vollzug steuerlich die Anwendung des UmgrStG dem Grunde nach eröffnet. Ausnahmen von der Maßgeblichkeit: Unanwendbarkeit des…

UmgrStR 2002 Rz 1702–17196.4. Verlustabzug (§ 35 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

… 4 Z 1 lit. c UmgrStG. Danach geht trotz Übergangs des verlustverursachenden Vermögens im Zuge einer Handelsspaltung das objektbezogene Verlustvortragsrecht nicht über, wenn der Umfang des übertragenen Vermögens zum Spaltungsstichtag gegenüber jenem im Verlustentstehenszeitraum derart vermindert ist, dass eine Vergleichbarkeit nach dem Gesamtbild der Verhältnisse…

BFG RV/5100233/20131. Kein Vorliegen qualifizierten Vermögens im Sinne des § 12 Abs. 2 UmgrStG bei Abspaltung von vermieteten Liegenschaften mangels Teilbetriebseigenschaft 2. Zeitpunkt der Aufdeckung der stillen Reserven bei nicht qualifiziertem Vermögen mangels Geltung der Rückwirkungsfiktion laut § 6 Z 14 lit. b EStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.10.2017Teil 2/3

…Betrieb in die neue GesmbH überträgt." Entsprechend der dargelegten Zielsetzung des UmgrStG, nur Umgründungen unter Fortsetzung des wirtschaftlichen Engagements zu begünstigen, darf auch bei Handelsspaltung nur begünstigtes Unternehmensvermögen iSd Abs 2 und 3 auf die neuen oder übernehmenden Gesellschaften übertragen werden (§ 32 Abs 1). Spaltungen…

BFG RV/2100914/2014Untergang von Verlustvorträgen im Falle eines Anteilserwerbs durch Einzelrechtsnachfolge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2015

…sei daher bspw. ein der Umwandlung vorangehender Anteilserwerb durch - Erbanfall (Testament, gesetzliche Erbfolge, Erbvertrag zwischen Ehegatten) - Verschmelzung (verschmelzungsbedingter Anteilstausch) - Umwandlung (Anteilserwerb als nunmehriger Mitunternehmer oder als Hauptgesellschafter) - Handelsspaltung ( spaltungsbedingter Anteilserwerb) - Anwachsung im Sinne des § 142 UGB, sofern nicht vorher ein Einzelrechtsnachfolgetatbestand vorliege - Einbringungen nach § 92…

UFSL RV/0394-L/06Investitionsfreibetrag bei Betriebserwerb
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2006Teil 1/2

…zum 1. Januar 1997." Nach unbestrittener Rechtsmeinung von Lehre und Zivilgerichten sind zwei Arten von Spaltung zu unterscheiden: Die umgründungssteuerrechtlich begünstigte "Handelsspaltung" nach dem Spaltungsgesetz (§§ 32-38 UmgrStG) und die "Steuerspaltung" nach allgemeinem Gesellschaftsrecht (§§ 38a bis 38f UmgrStG). Während die Handelsspaltung Gesamtrechtsnachfolge bewirkt, ist die…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…UmgrStG hierfür auch keine Gebührenbefreiung vor. Gleiches gilt für die unter Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Fälle des Art. III UmgrStG (Anwachsung) und die unter (Teil)Gesamtrechtsnachfolge erfolgenden Handelsspaltungen nach Art. VI UmgrStG. Rz 1891: Parteienvereinbarungen sind jedoch auch dann Gegenstand einer Gebühr, wenn der vereinbarte Erfolg auch…

BFG RV/4100066/2015"Entstehen" einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2018

…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…

BFG RV/4100067/2015"Entstehen" einer "Unternehmensgruppe" nach § 9 KStG 1988
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.03.2018

…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…

UFSS RV/0253-S/04Einlagenrückzahlung nach Ablauf der Zehnjahresfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.03.2009

…dann, wenn innerhalb einer Frist von zehn Jahren eine ordentliche Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung von kapitalberichtigten Gewinnen durchgeführt wird." Siehe dazu ESt - Richtlinien 2000 RZ 6907 ff. Die Systematik des Gleichklanges von Anschaffungskosten und Evidenzkonten ergebe sich beispielhaft auch in anderen Bereichen, wobei stellvertretend Handelsspaltungen, Einbringungen…

UFSW RV/1423-W/06Finanzielle Verbindung des Gruppenträgers mit dem Gruppenmitglied
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2008

…Linde 2007, 393, m. w. N.). Die Rückwirkungsfiktion des UmgrStG gilt generell und außerhalb des Anwendungsbereiches des UmgrStG für Verschmelzungen, Umwandlungen und Handelsspaltungen. Die Rückwirkungsfiktion gilt generell auch für Einbringungen, Zusammenschlüsse, Realteilungen und Steuerspaltungen innerhalb der Art. III bis VI UmgrStG, wenn das zu übertragende…