…zu beachten, dass der Gesamtwert dieser Textilien den Freibetrag im Reiseverkehr um vieles übersteigt. Daher wäre für die handelnden Einführer die Zollschuld gesamtschuldnerisch entstanden. Dagegen erhob der Bf fristgerecht Beschwerde und wiederholte darin im wesentlichen die im Berufungsschreiben enthaltene Darstellung. Dazu ergänzte er, die streitverfangenen…
…ab, ohne dabei zu beachten, dass der Gesamtwert dieser Textilien den Freibetrag im Reiseverkehr um vieles übersteigt. Daher wäre für die handelnden Einführer die Zollschuld gesamtschuldnerisch entstanden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und führte darin sinngemäß aus, dass er lediglich Zulassungsbesitzer des gegenständlichen Reisebusses…
…unmittelbaren Grenzübertritt beschränkt, sondern durch Verweis auf die Artikel 38 bis 41 ZK auf den gesamten Zeitraum bis zur Gestellung. Von der Tathandlung der vorschriftwidrigen Verbringung wird der klassische Einfuhrschmuggel erfasst. Gemäß Art.202 Abs.3 erster Anstrich ZK wird der Handelnde Einführer, der Schmuggler…
…ohne dabei zu beachten, dass der Gesamtwert dieser Textilien den Freibetrag im Reiseverkehr um vieles übersteigt. Daher wäre für die handelnden Einführer die Zollschuld gesamtschuldnerisch entstanden. Dagegen erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und führte darin sinngemäß aus, dass er lediglich Passagier des gegenständlichen Reisebusses gewesen…
…kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst und unterstützt hat. Typische Teilnehmer sind die Personen, die dem handelnden Einführer Hilfen geben. Persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Weil es auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung…
…am Einfuhrschmuggel zu verantworten, weil sein Verhalten das Verbringen durch VeE veranlasst und unterstützt hat. Er hat dem handelnden VeE Hilfestellung sowohl bei der Annahme von Bestellungen und beim Verkauf der Zigaretten, dies bereits vor aber auch nach dem Verbringen der Zigaretten, geleistet und dadurch…
…kann jedermann sein, der durch sein Verhalten das Verbringen durch andere veranlasst und unterstützt hat. Typische Teilnehmer sind die Personen, die dem handelnden Einführer Hilfen geben. Persönliche Anwesenheit beim Schmuggel ist nicht erforderlich. Weil es auf die Art der Beteiligung nicht ankommt, ist jede Beteiligung…
…Einfuhrschmuggel zu verantworten, weil sein Verhalten das Verbringen der Zigaretten durch VeE veranlasst und unterstützt hat. Er hat dem handelnden VeE Hilfestellung sowohl bei der Annahme von Bestellungen und beim Verkauf der Zigaretten, dies bereits vor aber auch nach dem Verbringen der Zigaretten, geleistet und…
…ist das vorschriftswidrige Verbringen von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft. Es geht dabei um objektives Fehlverhalten beim Verbringen in das Zollgebiet. Vorstellungen oder Verschulden des Handelnden sind unerheblich. Gemäß Art. 202 Abs. 3 erster Gedankenstrich ZK werden der Handelnde, der Schmuggler, der Täter Zollschuldner…
Betreffend den als "Verschlimmerungsverbot" bezeichneten Einwand ist auf den Inhalt der im Wesentlichen inhaltsgleichen Bestimmungen des § 85b Abs. 3 ZollR-DG bzw. des § 289 Abs. 2 BAO hinzuweisen. Danach haben im Rechtszug angerufene Abgabenbehörden grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden. Sie sind berechtigt, sowohl…
…Wirtschaftsgüter, hängt von vielen Faktoren ab. Er müsste als wirtschaftlich handelnder Kaufmann bei der Bewertung der unverzinslichen Gehaltsvorschüsse auch auf den mit diesem Wirtschaftsgut beabsichtigten unternehmerischen Zweck und die Funktion dieses Wirtschaftsgutes im Betriebsgeschehen bedacht nehmen. Er würde daher auch die oben angeführten Vorteile, die…
…strittig ist, also bei den Größenordnungen, um die es hier insgesamt geht und ausgehend von der Art der Beteiligung des Bf, der Vielzahl handelnder Personen, die sich teilweise in dem Wissen, dass zollunredlich gehandelt werden wird, verbunden haben und dass diese Personen der Bf im…
Dass die Fa. MO als „Nachfolgefirma“ der AR in Villach ein Büro unterhielt und BV dort als faktisch Handelnder fungierte, geht übereinstimmend aus den Aussagen sowohl des Geschäftsführers der Fa. SI (im Rahmen der Einvernahme durch die Finanzbehörden) als auch der Angestellten der Fa. MO…
…61), dass es nicht gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze verstößt, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet, wenn ein gutgläubig handelnder Einführer zur Zahlung der Zölle verpflichtet wird, die für die Einfuhr einer Ware geschuldet werden, in Bezug auf die der Ausführer eine zollrechtliche Zuwiderhandlung begangen hat, während…
…in seiner Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer angeklagt worden. Ein Freispruch sei jedoch nur hinsichtlich des Vorwurfes der vorsätzlich und grob fahrlässigen Verletzung der abgabenrechtlichen Pflichten als faktisch handelnder Geschäftsführer der Primärschuldnerin erfolgt. Der Beschwerdeführer erhob gegen den Haftungsbescheid Beschwerde. Darin führte er im Wesentlichen aus…
…64/89, Rz. 22). Ein gewerbsmäßig handelnder Zollschuldner verfügt nach der ständigen Rechtsprechung des EuGHs über eine gewisse Erfahrung. Zu berücksichtigen ist aber auch die Komplexität der Vorschrift und die Länge des Zeitraums, den die zuständige Behörde zur Klärung der Rechtsfrage, über die überdies bislang…
…wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und nach Zitat der Bezug habenden gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt, aus der Aktenlage sei kein Verschulden der Stadt Wien oder einer in ihrem Auftrag handelnden Person ersichtlich, weshalb eine Herabsetzung der Wasserbezugsgebühr nicht möglich sei. Der Amtssachverständige der MA 31…
…übrige Gemeinschaftsgebiet befördern wird, vorgelegt werden. Hierzu gehört auch der Nachweis, dass ein für den Abnehmer Handelnder dessen Beauftragter ist (vgl. BFH 08.11.2007, V R 26/05). Eine Kopie des Reisepasses der abholenden Person sei als Nachweis nicht ausreichend. Treten mehrere Personen mit…
…in ***Adr1***, war im Ermittlungszeitraum ab dem Jahr 2011 bis 12.10.2017 (Betriebseinstellung) Geschäftsführer der slowakischen Gesellschaft "***XY***." (Geschäftszweig Handel mit Waren aller Art). Ab 28.06.2017 ist ***AA*** als Gesellschafter und aktiv Handelnder im Zusammenspiel mit der Ehegattin ***BB***, geb. ***02*** für…
…Geschäftsführer der ***18*** Gesellschaft "G. s.r.o." (Geschäftszweig Handel mit Waren aller Art). Ab 28.06.2017 ist A.B. als Gesellschafter und aktiv Handelnder im Zusammenspiel mit der Ehegattin C.D., geb. ***5*** für die Geschäfte der Nachfolgefirma "H. s.r.o" verantwortlich…