…hätte der Beschwerdeführer die einzubehaltende Lohnsteuer zur Gänze abzuführen gehabt, weswegen er zu Recht zur Haftung für die bei der GmbH nicht mehr einbringliche Lohnsteuer herangezogen worden ist. Mit den Ausführungen, er habe im Wesentlichen nur Löhne, Telefonspesen und Leasingraten (aus)bezahlt, gibt der Bw…
…der angefochtene Bescheid stütze die Inanspruchnahme zur Haftung darauf, auf Grund seiner langjährigen kaufmännischen Erfahrung als Unternehmer sei ihm ein Überwachungsverschulden vorzuwerfen, weil es ihm hätte auffallen müssen, dass trotz Bezahlung der Löhne die Lohnsteuer für November und Dezember 2005 sowie Jänner 2006 nicht abgeführt…
…dass die Abgabenbehörde die Lohn- und Umsatzsteuer steuerlich abweichend von der Rechtsansicht des BF gewürdigt habe, erübrigt sich daher. Zur Uneinbringlichkeit der Abgaben Die Haftung nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung und setzt die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…
…9 BAO vom 28.11.2005 wegen nicht entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen für die Zeiträume Dezember 2004 bis Mai 2005 sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen der Zeiträume April bis Juni und Juli bis September 2005 in Höhe von € 22.941,42 zur Haftung heran. Mit Schreiben vom 19.12…
…welchem Zahlungen (insbesondere Löhne und Abgaben) in nahezu gleicher Höhe gegenübergestanden seien. Es werde erneut darauf hingewiesen, dass die Umsatzsteuervorauszahlung für Dezember 2010 in der Höhe von € 212.559,96 nicht in die Haftung einzubeziehen sei. Die Umsatzsteuer für das Jahr 2010 sei mit…
…ausdrücklich der Haftung für Lohn- und Kapitalertragsteuer gleichstellte, doch entspreche der Sache nach die Abzugsteuer der Lohn- und Kapitalertragsteuer. Es war im Ergebnis daher davon auszugehen, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur auf die Lohnsteuer, sondern auch auf die Abzugsteuer nicht anzuwenden ist und die Primärschuldnerin…
…die Umsatzsteuer 1/2004 seien alle von der Haftung betroffenen Abgaben nach dem 24. 06. 2004 fällig geworden. Also nach Antritt des Rehabilitationsaufenthaltes. Nach Ansicht des Finanzamtes sei ab diesem Zeitpunkt der Rücktritt des Bf. seiner Funktion als Geschäftsführer möglich und zumutbar gewesen. Für diese…
…00 wurden durchgeführt. Der Instandhaltungs- und Reparaturaufwand Aushilfe-Malerarbeiten (8. September 1992) wurde von einem Mieter, der nicht Unternehmer ist, durchgeführt; ein Vorsteuerabzug in Höhe der auf diese Arbeiten entfallenden Umsatzsteuer wurde versagt. Die v.a. Sachlage ist Entscheidungsgrundlage für diesen Streitpunkt. Von der Bw…
…mich für alle Lohn- und Umsatzsteuerverbindlichkeit der H GesmbH in Anspruch zu nehmen, nicht vorhanden. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass ich derzeit über ein monatliches Nettoeinkommen von ca. € 1.000,00 verfüge, dass ich drei Sorgepflichten nachzukommen habe und dass gegen mich…
…und werde dessen Aufhebung beantragt. In Zusammenhang mit der Körperschafts-und Umsatzsteuer sowie den Lohnabgaben wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die im Bescheid enthaltene Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgaben Gesellschaftsmittel vorhanden gewesen wären, nicht ausreichend sei, um eine Haftung des Vertreters für…
…17.8.1999 und 16.9.1999 wurde vorgelegt. Mit Bescheid vom 13. September 2002 zog das Finanzamt den Bw. zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 105.074,31 heran. Die Abgaben setzten sich aus den Umsatzsteuerzahllasten für die Monate Juni bis…
…Berufungswerber (im Folgenden: Bw.) zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Firma F.GmbH iHv. € 167.964,94 heran. Die Abgabenschuldigkeiten setzten sich wie folgt zusammen: | Abgabenart | Zeitraum | Fälligkeitstag | Betrag in € | Umsatzsteuer | 10/2004 | 15.12.2004…
…Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (Brotzustellerin bei Firma ***9***). Die Firma ***2*** hätte im Prüfungszeitraum Bauaufträge (Trockenbauarbeiten) - meist als Subunternehmerin - für bauführende Unternehmen ausgeführt. Die Einkommensteuer und Umsatzsteuer für den Zeitraum 2009 bis 2011 wäre durch die Abgabenbehörde jeweils im Schätzungswege ermittelt worden. Der Bf…
… 224 BAO zur Haftung herangezogen wurde. Es handelt sich dabei um die sogenannte Geschäftsführerhaftung, wie sie in den §§ 9, 80 BAO ausdrücklich normiert ist. Abgesehen von geringfügigen lohnabhängige Abgaben handelt es sich dabei um die Umsatzsteuer für die Jahre 2007 und 2008. Mit selben Schriftsatz…
…eröffnet, sodass eine Heranziehung des Berufungswerbers zur Haftung von Abgaben, die nach diesem Zeitpunkt fällig waren, nicht in Betracht kommen wird. Dies betrifft die Körperschaftsteuer 1998, alle im Haftungsbescheid angeführten Säumniszuschläge, die Umsatzsteuervorauszahlung 02-03/2004 und die Körperschaftsteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2005. Hinsichtlich…
…den §§ 9 und 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. E GmbH (kurz GmbH), FN YX, im Ausmaß von € 3.746,70 (bestehend aus Lohn – bzw. Lohnnebenabgaben; Aufgliederung siehe im Haftungsbescheid) herangezogen. In der Begründung wurde auf die grundsätzlichen Bestimmungen nach § 9 und …
…welchen Erwägungen eine Inanspruchnahme mit dem gesamten unberichtigten Abgabenbetrag und nicht nur mit einem Teilbetrag erfolge. Bisher wäre jedoch den diesbezüglichen Vorwürfen und Ankündigungen des Finanzamtes eine Begründung für die angekündigte Ermessensentscheidung, den Bf. für alle Lohn- und Umsatzsteuerverbindlichkeiten der Firma in Anspruch zu nehmen…
…zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. D GmbH, FN ZY, (kurz GmbH) im Ausmaß von € 61.076,82 (siehe Aufgliederung im Haftungsbescheid; über wiegend Selbstbemessungsabgaben insbesondere Umsatzsteuern) herangezogen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO und die…
…zur Haftung für Abgabenschulden der Fa. C GmbH, FN YX, (kurz GmbH) im Ausmaß von € 61.076,82 (siehe Aufgliederung im Haftungsbescheid; über wiegend Selbstbemessungsabgaben insbesondere Umsatzsteuern) herangezogen. In der Begründung wurde im Wesentlichen auf die Bestimmungen der §§ 9 und 80 BAO und die…
…August 2010 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für 8/2009 bzw. 12/2009 und für Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß §§ 93, 95 Abs. 2 EStG 1988 für 8/2009 bzw. 12/2009 (zugestellt am 9. August 2009) sowie vom 20. Mai 2011 betreffend Umsatz -und Körperschaftsteuer für das Jahr…