…2 der Erläuterungen zu § 15 Abs. 3 ErbStG). Da der Bw. somit nicht als Gesamtschuldner zur Haftung für die an Herrn A.D. als bezugsberechtigte Person ausbezahlte Versicherungssummen herangezogen werden kann, war der Berufung stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 29. August 2006
…II 2 der Erläuterungen zu § 15 Abs. 3 ErbStG). Da die Bw. somit nicht als Gesamtschuldnerin zur Haftung für die an E.M. als bezugsberechtigte Person ausbezahlte Versicherungssumme herangezogen werden kann, war der Berufung stattzugeben und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Wien, am 10. August 2005
…KtoNr.****3 seien keine Verbindlichkeit i.S. des § 20 ErbStG da seitens des Erblassers für diese Verbindlichkeit nur die Haftung besteht. 2.2. Berufung In der gegen den Erbschaftsteuerbescheid erhobenen Berufung (die die Bw. durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter in einen gemeinsamen Schriftsatz mit den Berufungen…
…Bankverbindlichkeit KtoNr****3 sei keine Verbindlichkeit i.S. des § 20 ErbStG da seitens des Erblassers für diese Verbindlichkeit nur die Haftung bestehe. 2.2. Berufung In der gegen den Erbschaftsteuerbescheid erhobenen Berufung (die der Bw. durch seinen rechtsfreundlichen Vertreter in einen gemeinsamen Schriftsatz mit den…
…KtoNr.****3 seien keine Verbindlichkeit i.S. des § 20 ErbStG da seitens des Erblassers für diese Verbindlichkeit nur die Haftung besteht. 2.2. Berufung In der gegen den Erbschaftsteuerbescheid erhobenen Berufung (die die Bw. durch ihren rechtsfreundlichen Vertreter in einen gemeinsamen Schriftsatz mit den Berufungen…
…der Betrag von S 241.412,00 an die Bw. als namentlich genannte Bezugsberechtigte zur Auszahlung gebracht. Auf Grund der Bezugsberechtigung gehörten die Versicherungserlöse nicht in den Nachlass und sind daher diese Beträge zur Gänze der Bw. zuzurechen. Nach den durchgeführten Ermittlungen erhält die Bw…
…Abs. 1 BAO und setzte die Erbschaftssteuer mit S 1,602.801,00 fest. Das Finanzamt errechnete die Erbschaftssteuer pro Erbe zu je 1/3 des Anfalles. Da die Witwe Bezugsberechtigte der Versicherungserlöse war, rechnete es diese dem 1/3 Anfall hinzu: Gemäß § 8 Abs…
…gesamten Vermögen hafte, ohne Rücksicht darauf, ob die Verlassenschaft zu deren Deckung hinreicht und ob ihm diese Verbindlichkeiten bekannt sind oder nicht und dass seine Haftung nicht mit dem Wert der ihm zufallenden Verlassenschaft beschränkt sei. Der Gesetzgeber habe sich nicht dazu entschlossen, das Erbschaftssteuergesetz…
…zu den Versicherungserlösen bemerkte das Finanzamt dass diese dem Nachlass hinzuzurechnen seien, da der Unterhalt (der Bw.) nicht gefährdet erscheine. Dieser Bescheid wird insofern angefochten, als die Bemessungsgrundlage die Versicherungserlöse in Höhe von € 258.072,86 hinsichtlich derer die Bw. bezugsberechtigt war sowie Betriebsvermögen…
…Gebühren und Verkehrsteuern Wien (FAG) auf Grund der oa. Versicherungsmitteilungen und des Ergebnisses des Verlassenschaftsverfahrens mit dem angefochtenen Bescheid gegenüber der Bw. für den Versicherungserlös aus der UNIQA Versicherung nach Abzug des Freibetrages gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG in Höhe von S 1.500,00…
…bei der die Berufungswerberin namentlich als Bezugsberechtigte aufscheine. Mit Bescheid vom 22.6.2009 setzte das Finanzamt vom Versicherungserlös in Höhe von € 7.204,61 Erbschaftssteuer im Betrag von € 993,16 fest. In der gegen die Vorschreibung eingebrachten Berufung wendete die Berufungswerberin ein…
…Jahren rückgekauft wurden (dann Steuersatz von 11%) oder nicht (dann Steuersatz von 4%), und 3. ob die Bw. zur Zahlung der Versicherungssteuer aufgrund ihrer Inanspruchnahme zur Haftung verpflichtet ist, wenn auch dem Versicherungsnehmer die Versicherungssteuer vorgeschrieben wurde? Die Bw. hat ihren Sitz im EWR-Raum…
…durch die Versicherungserlöse den gesetzlichen Unterhalt des Begünstigten zu sichern. Hiebei ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages abzustellen (VwGH 22.10.1992, 91/16/01039). Nach den Auskünften der Versicherungen hatte Herr GG Frau PG als Bezugsberechtigte genannt und hat Frau PG daher…
…Entscheidungsgründe Laut zwei Meldungen der Österreichischen Beamtenversicherung (ÖBV) vom 17. August 2007 sind an M (= Berufungswerberin, Bw) als Bezugsberechtigte wegen Ablebens deren Mutter W am 25. Juli 2007 folgende Nettobeträge/Versicherungsleistungen auszuzahlen: zu Mitgliedsschein-Nr. 1 € 6.492,35 und zu Mitgliedsschein-Nr…
…verstorbenen Frau E zu Pol. Nr. S1 an den bezugsberechtigten Neffen, Herrn C (= Berufungswerber, Bw), der Versicherungserlös von netto € 4.122,68 auszubezahlen. Laut später nachgereichtem Schreiben des Versicherers handelt es sich bei der Versicherungsleistung um eine Bestattungsvorsorge inklusive Gewinnsumme; der Betrag wurde…
…Lebensversicherungsvertrages zufolge des Todes des Versicherungsnehmers P.H. (am 28. August 2001) eine Versicherungsleistung von 16.120 S an seine Lebensgefährtin Ch.W. als bezugsberechtigte Polizzeninhaberin auszuzahlen sei. Das Finanzamt erließ am 11. März 2003 gegenüber Ch.W. einen Erbschaftsteuerbescheid, mit dem diese Versicherungsleistung gemäß …
…als namentlich genannter bezugsberechtigter Person aus einer vom Erblasser abgeschlossenen Lebensversicherung ein Betrag in Höhe von € 5.551,00 ausbezahlt. Mit Bescheid vom 20. Jänner 2005 wurde der Bw. für den Erhalt des Versicherungserlöses Erbschaftssteuer in Höhe von € 761,74 vorgeschrieben. In der…
…Diese war Versicherungsnehmerin der gegenständlichen Versicherungsverträge, bei denen die Bw. als Bezugsberechtigte eingesetzt worden war. Das Finanzamt ging davon aus, dass der Abschluss der Versicherungsverträge als Nebenleistung des Dienstgebers aus dem mit dem Erblasser (Geschäftsführer des Dienstgebers) in welcher Form auch immer abgeschlossenen Dienstvertrages gewesen…
…zu, worin dieser einen Betrag von S 334.953,10 der "Y " Versicherung erklärte. Davon wurde laut Versicherungsmitteilung ein Betrag von S 63.919,60 an die Bausparkasse Wüstenrot als Vinkulargläubigerin ausbezahlt, ein Betrag von S 271.033,50 wurde im Auftrag der Bezugsberechtigten, Z;…
…Finanzamt setzte die Erbschaftssteuer von 1/3 des Erbanfalles (unter Berücksichtigung der Freibeträge gemäß §§ 14 und 15 ErbStG) zuzüglich der Versicherungserlöse in Höhe der von den Versicherungsanstalten mitgeteilten Beträge fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Bw. sei vom Notar aufgefordert worden…