…dass der tatsächliche Kaufpreis für die verfahrensgegenständliche Liegenschaft 799.000.- betragen hat. Das Neuhervorkommen der Tatsache der Zahlung eines höheren Kaufpreises stellt einen Wiederaufnahmsgrund im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO dar, wobei die Ermessensübung in Richtung Wiederaufnahme im Hinblick auf die Höhe der…
…Höhe des tatsächlichen Kaufpreises. Viertens: Als Zeitpunkt für das vereinbarungsgegenständliche Anbot, erstellt durch Anton S und Josef S, wird der Zeitpunkt des Verkaufes der obgenannten Liegenschaft festgesetzt. Der Mindestinhalt dieses Anbots hat eine Annahmefrist von fünf Wochen vorzusehen, innerhalb der dieses Anbot auf Abgabe eines…
…000 (Grundstücksanteil 33,72%, Gebäudeanteil 66,28%). Aufgrund der nunmehr vorliegenden Beschwerde wurde das Gutachten einer Prüfung unterzogen und stellte das Finanzamt Landeck Reutte fest, dass entgegen den Ausführungen des Bf keinerlei Bedenken gegen den im Gutachten ermittelten Verkehrswert vorhanden sind. Der tatsächlich bezahlte Kaufpreis…
…Aufteilung des tatsächlichen Kaufpreises nach der Differenzmethode - tatsächlich erzielter Kaufpreis abzüglich des Wertes des stehenden Holzes = nicht steuerbarer Anteil des Verkaufspreises für Grund und Boden. Bei der Aufteilung der Anschaffungskosten eines bebauten Grundstückes ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes jeweils der Verkehrswert des bloßen…
…Höhe des tatsächlichen Kaufpreises. Viertens: Als Zeitpunkt für das vereinbarungsgegenständliche Anbot, erstellt durch Anton S und Josef S, wird der Zeitpunkt des Verkaufes der obgenannten Liegenschaft festgesetzt. Der Mindestinhalt dieses Anbots hat eine Annahmefrist von fünf Wochen vorzusehen, innerhalb der dieses Anbot auf Abgabe eines…
…2002/14/0011): Abbruch eines abbruchreifen Gebäudes, um ein auf dem Grundstück errichtetes Ersatzgebäude oder auch das unbebaute Grundstück wiederum zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu verwenden: Abbruchkosten gehören mit dem Kaufpreis zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens (VwGH 18.05…
…dass der im Vertrag angeführte Kaufpreis nicht der tatsächlichen Gegenleistung entspricht und entsprechende Unterlagen vorgelegt. Aus diesen Unterlagen sei zu entnehmen, dass der Grundstücksverkauf mit der Errichtung eines Hauses durch die B1. GmbH, deren 100%-Gesellschafter der Bf. war, auf dem Grundstück des Sohnes zusammenhänge. …
…sondern von einer davon verschiedenen Konzerngesellschaft (M2, nach diversen Umgründungsvorgängen nunmehriger Rechtsnachfolger S. GmbH). Die Festlegung des Gesamtentgeltes habe sich demnach auf die Höhe des Schuldenbestandes und die Festlegung des Kaufpreises für die Anteile an der grundstücksbesitzenden Gesellschaft bezogen, nicht aber auf das Grundstück selbst…
…1995, 94/16/0068)." Nach Überzeugung des FA ist daher in freier Beweiswürdigung von vornherein vom Vorliegen einer vereinbarten Gesamtgegenleistung in Höhe des tatsächlichen Wertes der Grundstücksanteile Iaut Rechnung vom 8.2.2012 auszugehen, die vereinbarungsgemäß einerseits durch einen geringen Kaufpreis zu erbringen war, andererseits…
…vornherein vom Vorliegen einer vereinbarten Gesamtgegenleistung in Höhe des tatsächlichen Wertes der Grundstücksanteile It. der bereits vor formellem Abschluss des Kaufvertrags gelegten Rechnung vom 14.12.2010 auszugehen, die nachträglich lediglich auf dem Papier geändert, zur formellen Abwicklung vereinbarungsgemäß einerseits durch einen geringen Kaufpreis (Kaufvertrag…
…Gesamtgegenleistung in Höhe des tatsächlichen Wertes der Grundstücksanteile Iaut Gesamt-Rechnung vom 12.12.2011 auszugehen, die vereinbarungsgemäß einerseits durch einen geringen Kaufpreis zu erbringen war, andererseits anlässlich der Gründung der KG neben der geringen Bareinlage durch Einräumung von Gesellschaftsrechten (Kommanditbeteiligung) in Höhe des Werts…
…dass sich die tatsächlichen Verhältnisse seit 2013 geändert hätten, noch enthalten die Akten Hinweise auf Investitionen oder ähnliches. Da sich die Verfahrensparteien in Übereistimmung mit der Aktenlage grundsätzlich einig über die Höhe des 2016 regulär üblichen Kaufpreises von Grund und Boden (EUR 3.000,00…
…Abs. 2 und 3 der Grundstückswertverordnung (GrWV, BGBl. II Nr. 442/2015) vorgelegt. Diese Berechnung ergab, wie von der Abgabenbehörde im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 26. Juli 2018 festgestellt wurde, einen Grundanteil in Höhe von 19,53 %. Diese Berechnung ist ein adäquater Nachweis im Sinne des …
…in irgendeiner Weise tatsächlich wirksam wurde, können diese Beträge in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden. Im Fall des VwGH 24.2.1966, 1528/65 verpflichtete sich die Bf. gegenüber den Verkäufern eines Grundstücks neben dem Kaufpreis auch noch dazu, auf deren Grundstück unter Einhaltung…
…Abs. 2 und 3 der Grundstückswertverordnung (GrWV, BGBl. II Nr. 442/2015) vorgelegt. Diese Berechnung ergab, wie von der Abgabenbehörde im Einkommensteuerbescheid 2016 vom 26. Juli 2018 festgestellt wurde, einen Grundanteil in Höhe von 19,53 %. Diese Berechnung ist ein adäquater Nachweis im Sinne des …
…Lasten des Kaufobjektes. ........................." Mit Bescheid vom 13. Oktober 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien die Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 62.768,98 in Höhe von € 2.196,91 fest. Die Bemessungsgrundlage setzte sich jeweils zusammen aus dem Kaufpreis…
…Grunderwerbsteuer ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von jeweils € 33.560,25 in Höhe von je € 1.174,61 fest. Die Bemessungsgrundlage setzte sich jeweils zusammen aus dem anteiligen Kaufpreis in Höhe von € 1.511,37 und den anteiligen aushaftenden Darlehen des Landes und…
…und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
…und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…
…und der Leistung des Finanzierungsbeitrages. Dieser war nämlich dem Grunde und der Höhe nach unabhängig von einem späteren Kauf zu leisten und wurde bei der Ermittlung des Kaufpreises auch nicht zur Anrechnung gebracht. Es besteht auch keine Wechselbeziehung zwischen Finanzierungsbeitrag und Grundstückskauf in dem Sinn…