…Fahrzeuge regelmäßig ungefähr mit Erreichen der Hälfte ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auszutauschen und dabei einen betrieblich geübten (Re-) Investitionszyklus zur laufenden Erneuerung des Fuhrparkes einzuhalten, für die Gewährung der IZP unschädlich ist. Laut den vorliegenden Anlagenverzeichnissen wurden zu den in den Jahren 2002 bis 2004 angeschafften…
….................. "über das genaue Ausmaß dieses längeren Zeitraums ................ (zB über die Hälfte der Nutzungsdauer)" sei dem Erkenntnis nichts zu entnehmen. Sämtliche im gesamten VwGH-Erkenntnis genannten Voraussetzungen lägen vor: Die Gegenstände seien angeschafft worden mit der Bestimmung, dauerhaft dem Unternehmen als Anlagevermögen zu dienen. Tatsächlich seien…
…vor Ablauf der Hälfte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer verkauft wurden ist zuerst zu bemerken, dass § 108e EStG keine Behaltefrist normiert. Die Investitionszuwachsprämie sollte die Mehrung der Investitionen im Verhältnis zur Vergangenheit zu fördern und zwar mit dem Ziel aus konjunkturellen Gründen die Investitionstätigkeit der österreichischen Wirtschaft…
…angesehen hat, so kann darin keine Rechtswidrigkeit in der Anwendung des § 108e EStG 1988 erkannt werden". Diesen Ausführungen zufolge müssen demnach IZP-verhangene Wirtschaftsgüter einen längeren Zeitraum dem Betrieb dienen, wobei dieser längere Zeitraum mit etwa der Hälfte der Nutzungsdauer beziffert werden kann, wobei geringfügige…
…das WG während seiner Nutzungsdauer oder des größten Teils hiervon dem Betriebsvermögen dienen soll (Quantschnigg/Schuch, ESt-HB EStG 1988, Tz 104 zu § 6). (Daher) entspricht es dem Sinn dieser Investitionsförderung, den größten Teil (= mehr als die Hälfte) der Nutzungsdauer als längeren Zeitraum anzusehen…
…Bauzustand erbracht werden. Die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ab dem sich jeweils aus § 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG ergebenden Zeitpunkt zu ermitteln (VwGH 22.6.2001, 2000/13/0175). Die Afa für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist in § 16…
…Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer, kommt es nicht darauf an, ob das Arbeitszimmer in zeitlicher Hinsicht zu mehr als der Hälfte der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benützt wird (VwGH v. 25. Oktober 2006…
…Sachlage nicht möglich. 2. PC-Nutzungsdauer: Nach § 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind Werbungskosten auch die Ausgaben für Arbeitsmittel, nach Z 8 dieser Gesetzesstelle die Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. In diesem Zusammenhang vermeint der Berufungswerber nun, dass für die Anschaffung seines SAMSUNG…
…§ 108e Tz. 3). Der Autor hält weiters die Auslegung für möglich, dass es sich bei dem genannten "längeren Zeitraum" zumindest um die Hälfte der Nutzungsdauer handeln könnte, legt sich aber nicht darauf fest (Zorn, SWK 1/2007, S 22). Während das Bundesministerium für Finanzen zumindest…
…dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Nachweispflichten bei einer Teilwertabschreibung umso größer sind, je zeitnaher die Abwertung im Vergleich zur Anschaffung des Wirtschaftsgutes erfolgt. Bei einer geschätzten technischen Nutzungsdauer von 100 Jahren ist jedenfalls die Abwertung im Jahr 2002 als zeitnah zur Anschaffung bzw…
…Nach telefonischem Hinweis des steuerlichen Vertreters des Bf’s durch die Richterin des Bundesfinanzgerichtes, dass die kürzere Nutzungsdauer einzelner Gebäudeteile die Gesamtnutzungsdauer der tragenden Gebäudeteile und somit des gesamten Gebäudes nicht zu beeinflussen vermögen (Zitierung einschlägiger Erkenntnisse des VwGH), wie dies im Gutachten erfolgt sei…
…Hintergrund seiner Schätzung anhand der Tabelle von Ross belegt. Das Objekt A1 14 hat nachweislich die allgemeine wirtschaftliche Lebensdauer überschritten. Das Einsetzen von Parametern in Formeln, die auf antike Gebäude nicht anwendbar sind, ergibt keinen Sinn, da in jedem Fall die Nutzungsdauer genauso zu schätzen…
…gegen die Bemessung der Gebäude-AfA vom Einheitswert des Grundstückes bzw. gegen die vom Finanzamt angesetzte Nutzungsdauer von rund 67 Jahren (Feststellung laut Tz 3 des Prüfungsberichtes). Mit Notariatsakt vom 8. März 1983 sei vereinbart worden, dass Frau AS ihre Hälfte der gegenständlichen Liegenschaft mit…
…Gunsten des Steuerpflichtigen) zu fordern, dass sie zumindest die Hälfte der Nutzungsdauer im Betrieb verwendet werden (eine Konsequenz, die - soweit ersichtlich ist - nirgendwo gezogen wird). An die Qualifikation der prämienbegünstigten Wirtschaftsgüter höhere Anforderungen zu stellen als an jene des Vergleichszeitraums, erschiene widersprüchlich und nicht sachgerecht…
…Wirtschaftsgut die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Betrieb verbleiben müsse um die Investitionszuwachsprämie in Anspruch nehmen zu können bzw. eine Rückforderung zu vermeiden. Das BMF gehe ohnedies nicht so weit, sondern verlange im Wesentlichen, dass das Wirtschaftsgut die Hälfte der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen verbleiben müsse…
…Organtochter X_GmbH. Im Zuge einer bei der Bw. durchgeführten Außenprüfung stellte das Finanzamt fest, dass ein Teil der im Jahr 2004 angeschafften Wirtschaftsgüter schon vor Überschreiten der Hälfte der Nutzungsdauer wieder aus dem Anlagevermögen ausgeschieden ist. Der Prüfer versagte daher diesen Wirtschaftsgütern die IZP…
…Absetzung "im Wege der Absetzung für Abnutzung (§§ 7 und 8)" die Rede sein kann (VwGH 28.02.2012, 2009/15/0082, 26.04.2012, 2009/15/0139, mit Verweis auf VwGH 20.04.2006, 2005/15/0156). Wirtschaftsgüter, die die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer oder zumindest einen…
…seitens der Betriebsprüfung eine Rückverrechnung. Wie oben angeführt sei nur die Anschaffung von körperlichen Wirtschaftsgütern prämienbegünstigt. Das Abrechnungssystem stelle ein unkörperliches Wirtschaftsgut dar aus diesem Grund könne die Investitionszuwachsprämie nicht gewährt werden. Die Anschaffungskosten müssten zumindest mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer im Wege der…
…aberkannt worden, da der Betrieb aufgegeben worden sei und daher zwei Wirtschaftsgüter nicht mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer verwendet worden seien. Abgesehen davon, dass die in den RZ 8217 a der EStR angeführte Rechtsinterpretation nicht dem Gesetz entspreche und daher nicht anzuwenden sei, werde…
…zum längerfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt sein, das heißt die Anschaffungskosten müssten mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer im Wege der AfA abgesetzt werden (VwGH 20.4.2006, 2005/15/0156 sowie RZ 8217 a der ESt-Richtlinien). Da dies im gegenständlichen Fall nicht zutreffe…