…beruht. d) Mit der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; im Folgenden: AGVO) wurden die Bestimmungen von…
…beruht. d) Mit der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; im Folgenden: AGVO) wurden die Bestimmungen von…
…Adria-Wien-Pipeline, gab es weder eine Energiesteuer-Richtlinie, Zl. 2003/96/EG, noch eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach Art. 17 EnStRL "können" Mitgliedstaaten für energieintensive Betriebe Steuerermäßigung vorsehen. Führt ein Mitgliedstaat Vergütungsregelungen ein, ist er nicht automatisch verpflichtet, diese Vergütungsregelungen auf sämtliche Betriebe anzuwenden…
…beruht. d) Mit der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6.8.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung; im Folgenden: AGVO) wurden die Bestimmungen von…
…Beihilfe, die auf der Grundlage der "Verordnung (EG) Nr 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)", in Folge kurz: AGVO, gewährt…
…Beihilfe, die auf der Grundlage der "Verordnung (EG) Nr 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)", in Folge kurz: AGVO, gewährt…
…die Unionsrechtswidrigkeit der Regelung als auch die Verletzung von Grundrechten nachgewiesen werden sollte. b. Nach sorgfältiger Prüfung der Sachlage und der Voraussetzungen für die Freistellung von der Anmeldepflicht bzw Inanspruchnahme der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung 2008 (AGVO), stellte das Bundesfinanzgericht mit Beschluss (Vorabentscheidungsersuchen) vom 31.10.2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***., ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 19. Dezember 2024…
…Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich zu qualifizieren. Punkt 1.7 der Obergrenzenrichtlinien lautet: "Liegt die Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes vor oder würde die Gewährung einer beantragten Beihilfe in Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes erfolgen, kann…
…Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 20143 (die ,Gruppenfreistellungsverordnung') befanden.4 Danach ist ein Unternehmen ein ,Unternehmen in Schwierigkeiten', wenn auf dieses mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft: [...]" Auch bezüglich des Höchstbetrages wurde keine eigene Regelung getroffen, sondern wurde lediglich auf…
Zu berücksichtigen ist auch, dass die Definition des Begriffs "KMU" im Sinne des Anhangs I der AGVO - da sie dazu führt, dass den Unternehmen, die unter diesen Begriff fallen, meist durch Ausnahmen von allgemeinen Regeln Vorteile gewährt werden - der stRsp des EuGH zufolge eng auszulegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW_GmbH, Anschrift_BW, vertreten durch die Dkfm. Zeitheim & Mag. Reichl Steuerberatungs GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Felix-Dahn-Straße 1A, vom 23. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Mag. Karina…
…Beihilfen mit dem Binnenmarkt, wobei insbesondere Art 107 Abs 3 c AEUV für Umweltschutzbeihilfen relevant ist. (2) Eine Konkretisierung erfährt dieser Ausnahmetatbestand durch die Umweltbeihilfeleitlinien und die Gruppenfreistellungsverordnung. Der Rat kann nach Art 109 AEUV mittels Durchführungsverordnung Arten von Beihilfen festlegen, die vom Anmeldeverfahren nach…
Allgemeines Mit Wirkung vom 1. Jänner 2020 wurde das Elektrizitätsabgabegesetz (ElAbgG) durch das SteuerreformG 2020, BGBl. I Nr. 103/2019, novelliert und eine unbeschränkte Befreiung für mittels Photovoltaik (PV) selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom ("Eigenstrombefreiung", § 2 Z 4 ElAbgG) eingeführt. Nähere Details der steuerlichen…
…BGBl. I Nr. 100/2007, abgelöst. Die Ausgestaltung der neuen Regelungen für Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften orientiert sich an den aktuellen beihilfenrechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission zu Risikokapitalbeihilfen (die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 2014 - AGVO 2014, ergänzt um die Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikofinanzierungen, ABl. Nr. C…
2.14.7 Finanzierungsbereich (§ 6b Abs. 2, 3 und 4 KStG 1988) Rz 304: § 6b Abs. 2 KStG 1988 regelt die Investitionsmöglichkeiten von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften im Finanzierungsbereich. Diese können ausschließlich in operative Unternehmen in der Frühphase (Rz 305 f) und Unternehmen in der Wachstumsphase (Rz 307…
2.14.7.4 Beteiligungsbeschränkungen (§ 6b Abs. 3 KStG 1988) Rz 315: Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften unterliegen gemäß § 6b Abs. 3 KStG 1988 unterschiedlichen Beschränkungen hinsichtlich der Investition ihres Eigenkapitals im Finanzierungsbereich. Dies betrifft die Größe der Unternehmen, in die investiert wird, das Beteiligungsvolumen und das Beteiligungsausmaß. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dr. Thomas Leitner, die Richterin Dr.in Natalie Brennsteiner sowie die fachkundigen Laienrichter MMag. DDr. Werner Anzenberger und Mag. Walter Zapfl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Puntigam Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH…
…Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung - AGVO) mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich zu qualifizieren. Punkt 1.7 der Obergrenzenrichtlinien lautet: "Liegt die Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes vor oder würde die Gewährung einer beantragten Beihilfe in Überschreitung einer Obergrenze innerhalb eines Unternehmensverbundes erfolgen, kann…
…Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 20143 (die ,Gruppenfreistellungsverordnung') befanden.4 Danach ist ein Unternehmen ein ,Unternehmen in Schwierigkeiten', wenn auf dieses mindestens einer der folgenden Umstände zutrifft: [...]" Auch bezüglich des Höchstbetrages wurde keine eigene Regelung getroffen, sondern wurde lediglich auf…