…der Steuer befreit. Die Umsatzsteuerfreiheit besteht daher auch dann, wenn ein Grundstücksumsatzeine Grundstückslieferung nicht unter das GrEStG 1987 fällt oder, ein unter das GrEStG 1987 fallender Vorgang von der GrESt befreit ist oder wenn die GrESt nicht erhoben oder aus Billigkeitsgründen erlassen wird. Vor 1…
…Zl. 99/16/0204, 13.5.2004, 2001/16/0017, 17.3.2005, 2004/16/0278). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuerbeträge in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, Grunderwerbsteuer, Rz 6a zu…
…Ebenso würde im Falle einer bereits geleisteten Anzahlung der Vorsteuerabzug der Berufungswerberin zustehen (siehe oben). Doch selbst wenn man der Auffassung des Finanzamtes, dass die HAG erst im Zeitpunkt der Grundstückslieferung zur Optionsausübung und damit zur Legung einer Teilrechnung mit gesondertem Steuerausweis berechtigt wäre, folgte…
…Fall nur das Grundstück; die Errichtung des Gebäudes stellt eine stpfl. Werklieferung dar. Ob das Gebäude Teil der Grundstückslieferung ist, hängt nicht vom Zustand des Grundstücks im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab, zumal zivilrechtlich der Kaufvertrag auch über ein Grundstück geschlossen werden kann, auf dem der…
Der Käufer einer Liegenschaft ist nur dann als Bauherr anzusehen, wenn er auf die bauliche Gestaltung des auf dieser Liegenschaft geplanten Hauses Einfluss nehmen kann, das Baurisiko zu tragen hat, dh den bauausführenden Unternehmungen gegenüber unmittelbar berechtigt und verpflichtet ist und das finanzielle Risiko tragen…
…eine Optionsmöglichkeit zur Behandlung von Grundstückslieferungen als steuerpflichtig normiert, wodurch die Umsatzsteuer weiter verrechenbar ist (vgl. Fellner, Gebühren- und Verkehrsteuern, Band II, 3. Teil, Grunderwerbsteuergesetz 1987 Rz 6a Abs. 2 zu § 5 GrEStG). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind bei Grundstückslieferungen gesondert in Rechnung gestellte…
…Dezember 2004 zu ABNr. 108035/03 gemeint, wonach in den Jahren 2000 bis 2003 einerseits vom Unternehmen als steuerfrei angesehene Grundstücklieferungen nach § 6 Z.9a UStG 1994 mangels Lieferung durch die Z GmbH tatsächlich steuerpflichtig gewesen sein sollen, weshalb auch Vorsteuer zugestanden war (Tz.1…
…sowie das Honorar für die Bauleitung enthalten. Die Kosten des Gebäudeteiles seien unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Z 9 UStG ohne Umsatzsteuer verrechnet worden. In rechtlicher Beurteilung seien Grundstückslieferungen unecht steuerbefreit. Eine mögliche Option gemäß § 6 Abs. 2 UStG 1994 habe der Verkäufer nicht…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…
…dass diese Intention keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden habe. Die in der Beschwerde des Finanzamtes vertretene Ansicht, wonach der Vorsteuerabzug auch bei von vornherein nachweisbarer Optionsabsicht erst bei einer Ausübung des Optionsrechtes im Zeitpunkt des Umsatzes (der Grundstückslieferung) möglich sei, führe im Übrigen auch dazu…