…ist es, dass der Treuhänder zwar eigene Rechte im eigenen Namen, jedoch auf fremde Rechnung ausübt. Bei der Ausführung eines Grundstücksbeschaffungsauftrages durch Kaufvertrag und Treuhandvertrag liegen zwei selbstständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge vor. Die Grunderwerbsteuer unterliegt einerseits gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEstG 1987 der Kaufvertrag…
…zu treuen Händen gewährte Recht scheidet zwar rechtlich, nicht aber wirtschaftlich aus dem Vermögen des Treugebers aus. Im Grunderwerbsteuerrecht wird auch der sogenannte Grundstücksbeschaffungsauftrag zu den Treuhandverhältnissen gerechnet. Dem Grundstücksbeschaffungsauftrag liegen zwei selbständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge zugrunde: 1. Der Treuhänder erwirbt das Grundstück von dem Dritten…
…seiner Verpflichtung gegenüber dem Dritten befreit (VwGH 7.3.1991, 90/16/0021). Beim Grundstücksbeschaffungsauftrag ist Bemessungsgrundlage für die Verschaffung der Verwertungsbefugnis, die der Treugeber durch den Erwerb der Liegenschaft durch den Treuhänder erhält, die gleiche wie für den Erwerb der Liegenschaft durch den Treuhänder…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 28. November 2003 schlossen der Verkäufer G und die Käuferin M.M. (= Treuhänderin im Rahmen einer sogenannten fiduziarischen Treuhandschaft in der häufigsten vorkommenden Ausformung eines "Grundstücksbeschaffungsauftrages", vgl. VwGH vom 20.3.2003, 2001/16/0519) einen…
…289 zu § 1 GrEStG und die dort zitierte Rechtsprechung). Bei der Ausführung eines Grundstücksbeschaffungsauftrages durch Kaufvertrag einerseits und Treuhandvertrag andererseits liegen zwei selbständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge vor. Der Grunderwerbsteuer unterliegt somit einerseits gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG der Kaufvertrag zwischen dem Treuhänder und dem…
…289 zu § 1 GrEStG und die dort zitierte Rechtsprechung). Bei der Ausführung eines Grundstücksbeschaffungsauftrages durch Kaufvertrag einerseits und Treuhandvertrag andererseits liegen zwei selbständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge vor. Der Grunderwerbsteuer unterliegt somit einerseits gemäß § 1 Abs.1 Z 1 GrEStG der Kaufvertrag zwischen dem Treuhänder und dem…
…Stand August 2011, unter Rz 339 iVm Rz 324 zu § 1 noch Folgendes ausgeführt: Das Treuhandverhältnis beim Grundstücksbeschaffungsauftrag kann ua auch dadurch beendet werden, dass der TH das Grundstück im Einvernehmen mit dem TG (wie im Gegenstandsfall) an einen Dritten übereignet. Diesfalls ist der Erwerb…
…Stand August 2011, unter Rz 339 iVm Rz 324 zu § 1 noch Folgendes ausgeführt: Das Treuhandverhältnis beim Grundstücksbeschaffungsauftrag kann ua auch dadurch beendet werden, dass der TH das Grundstück im Einvernehmen mit dem TG (wie im Gegenstandsfall) an einen Dritten übereignet. Diesfalls ist der Erwerb…
…zu treuen Händen gewährte Recht scheidet zwar rechtlich, nicht aber wirtschaftlich aus dem Vermögen des Treugebers aus. Im Grunderwerbsteuerrecht wird auch der sogenannte Grundstücksbeschaffungsauftrag zu den Treuhandverhältnissen gerechnet. Dem Grundstücksbeschaffungsauftrag liegen zwei selbständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge zugrunde: 1. Der Treuhänder erwirbt das Grundstück von dem Dritten…
…zu treuen Händen gewährte Recht scheidet zwar rechtlich, nicht aber wirtschaftlich aus dem Vermögen des Treugebers aus. Im Grunderwerbsteuerrecht wird auch der sogenannte Grundstücksbeschaffungsauftrag zu den Treuhandverhältnissen gerechnet. Dem Grundstücksbeschaffungsauftrag liegen zwei selbständige steuerpflichtige Rechtsvorgänge zugrunde: 1. Der Treuhänder erwirbt das Grundstück von dem Dritten…
…Berufungswerberin das wirtschaftliche Ergebnis des Rechtsgeschäftes nicht beseitigte. Mit dem Erwerb der Liegenschaft durch die Tochter der Berufungswerberin kam es zu einem Grundstücksbeschaffungsauftrag welcher für die Berufungswerberin als Treugeberin und deren Tochter als Treunehmerin zwei grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge begründete. Die Berufungswerberin erwarb die wirtschaftliche Verfügungsmacht im…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 11. April 2003 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Bemessungsgrundlage (Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG 1987): 86.332…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der XY GmbH, W, vertreten durch Dr. Siegfried Sieghartsleitner, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Eisenhowerstraße 27, vom 24. Februar 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 25. Jänner 2006 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge…
§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…
***BF***: Die Vergabe der Bauleistung erfolgte erst nach einem Vergabeverfahren. Die Bauleistung wurde ausgeschrieben und konnte die Höhe der Baukosten nicht feststellen. Es gab zwei optimierte Planungsvarianten, eine wurde 30.06.2015 beschlossen. Diese hat zur Vermehrung der Flächen und der Baukosten geführt. Die andere…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Frau Mag. DDr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Senatsmitglieder Herrn R., Frau LR1 und Herrn LR2 in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Daher trifft jeden unserer Mandanten das komplette Baurisiko, d.h. die Miteigentümergemeinschaft mit jedem unserer Mandanten trägt somit sämtliche wirtschaftliche Risiken der Bauführung sowie das finanzielle Risiko der geplanten Revitalisierung. D.h. dass - wie in den ob genannten Ausführungen dargelegt - zu keinem Zeitpunkt ein fertiges…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau BW, Adr, vertreten durch Merkur-Treuhand Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsges.m.b.H., 1130 Wien, St. Veit-Gasse 50, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8. Jänner 2004 zu ErfNr.xxx…