…gestellten Investitionen sind daher Teil des Grundstückes iSd § 2 GrEStG. Aus dem Hinweis auf das UStG ist für den Bw nichts zu gewinnen, weil § 6 Abs 1 Z 9 UstG von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG spricht. Für die Beurteilung was ein Grundstück ist…
…Als „Grundstück“ iSd § 3 Abs 2 GrEStG gilt nicht bloß die einzelne Grundstücksparzelle, das ist der im Grundkataster mit einer besonderen Nummer bezeichnete Teil der Erdoberfläche, sondern die Liegenschaft, das sind alle in einem Grundbuchskörper (Grundbuchseinlage) zusammengefassten Parzellen. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke…
…Als „Grundstück“ iSd § 3 Abs 2 GrEStG gilt nicht bloß die einzelne Grundstücksparzelle, das ist der im Grundkataster mit einer besonderen Nummer bezeichnete Teil der Erdoberfläche, sondern die Liegenschaft, das sind alle in einem Grundbuchskörper (Grundbuchseinlage) zusammengefassten Parzellen. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke…
…Als „Grundstück“ iSd § 3 Abs 2 GrEStG gilt nicht bloß die einzelne Grundstücksparzelle, das ist der im Grundkataster mit einer besonderen Nummer bezeichnete Teil der Erdoberfläche, sondern die Liegenschaft, das sind alle in einem Grundbuchskörper (Grundbuchseinlage) zusammengefassten Parzellen. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke…
…derart aus ihren vertraglichen Bedingungen entlassen haben, dass die Möglichkeit der Verfügung über das Grundstück nicht beim Erwerber verbleibt, sondern der Veräusserer seine ursprüngliche Rechtsstellung erlangt. Nach § 17 Abs.1 Z 2 GrEStG wird die Steuer nicht festgesetzt, wenn der Erwerbsvorgang aus dem Grund der…
…Als "Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG gilt nicht bloß die einzelne Grundstücksparzelle, das ist der im Grundkataster mit einer besonderen Nummer bezeichnete Teil der Erdoberfläche, sondern die Liegenschaft, das sind alle in einem Grundbuchskörper (Grundbuchseinlage) zusammengefassten Parzellen. Bezieht sich ein Rechtsvorgang auf mehrere Grundstücke…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist." Fraglich ist in diesem Zusammenhang zunächst, ob die gegenständlich zu teilende EZ ***EZ*** als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG zu werten ist. Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist." Fraglich ist in diesem Zusammenhang zunächst, ob die gegenständlich zu teilende EZ ***EZ*** als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG zu werten ist. Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist." Fraglich ist in diesem Zusammenhang zunächst, ob die gegenständlich zu teilende EZ ***EZ*** als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG zu werten ist. Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist." Fraglich ist in diesem Zusammenhang zunächst, ob die gegenständlich zu teilende EZ ***6*** als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG zu werten ist. Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund…
…dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist." Fraglich ist in diesem Zusammenhang zunächst, ob die gegenständlich zu teilende EZ ***EZ*** als "ein Grundstück" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG zu werten ist. Die Frage stellt sich insbesondere vor dem Hintergrund…
…auszugehen. Als Grundstück iSd § 3 Abs. 2 GrEStG ist auch eine Mehrheit von Grundstücken zu verstehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden. Nach dem Sprachgebrauch des Rechtslebens kann von einer körperlichen Teilung einer Sache nur dann gesprochen werden, wenn nur eine Sache - das ist iSd …
…auszugehen. Als Grundstück iSd § 3 Abs. 2 GrEStG ist auch eine Mehrheit von Grundstücken zu verstehen, wenn diese eine wirtschaftliche Einheit bilden. Nach dem Sprachgebrauch des Rechtslebens kann von einer körperlichen Teilung einer Sache nur dann gesprochen werden, wenn nur eine Sache - das ist iSd …
…2 GrEStG begünstigt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Umwandlung von Quoteneigentum zu Flächeneigentum (vgl bspw VwGH vom 18. Juni 2002, 2001/16/0409). Wie der Verwaltungsgerichtshof im zitierten Erkenntnis dargelegt hat, unterscheidet sich das Wohnungseigentum vom Stockwerkseigentum, bei dem als Grundstück iSd § 2…
…für eine begünstigungsfähige "Realteilung" iSd § 3 Abs. 2 GrEStG nicht erfüllt. 2. Zur "nicht nachvollziehbaren" Bemessungsgrundlage: Wie oben dargelegt liegen bei einem Austausch von zwei oder mehreren Grundstücken zwei oder mehrere grunderwerbsteuerpflichtige Erwerbsvorgänge vor; die "Tauschleistung" bildet das von dem jeweiligen Erwerber hingegebene (vertauschte) Grundstück…
…Grund und Boden, stellt auch nach der Verkehrsanschauung kein eigenes Grundstück dar. Es liegt die Übertragung eines Hälfteanteiles an einer Liegenschaft vor. Dieser Anteil ist als ein Grundstück iSd § 2 Abs. 3 Satz 2 GrEStG anzusehen. Es ist auch im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass in…
…Grundstückes im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 vor, sodass der auf das Eigenjagdrecht entfallende Kaufpreisanteil im Rahmen der betrieblichen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft der Tarifbesteuerung zu unterziehen ist. Soweit die Bf die Grundstücksbegriffe des § 30 Abs. 1 EStG und des § 2 GrEStG…
…der Bf. einwendet, für GrESt-Zwecke seien jedoch zwei Steuerobjekte anzunehmen, nämlich der nackte Grund als Grundstück iSd. § 2 Abs. 1 GrEStG, welcher Gegenstand des Erwerbsvorganges gewesen sei, und das Gebäude auf fremdem Boden iSd. § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG, ist entscheidend, ob hinsichtlich…
…beim Eigentümer verbleibt, kann in Zusammenhalt mit der Bewertung des eigenständigen Objektes "Baurecht" deshalb keine Bedeutung zukommen, da das Baurecht an sich als ein "grundstücksgleiches Recht" bzw."Grundstück" iSd GrEStG zu bewerten ist. Hinsichtlich des Einwandes, auch der Gebäudewert sei mit Null anzusetzen, da kein…
…gemäß § 24 Abs. 1 lit. d BAO ihr dieses Gebäude (Grundstück iSd § 2 Abs. 1 Z 2 GrEStG) zuzurechnen ist. Davon geht auch die Kapitalgesellschaft aus, hat doch diese das Gebäude als ihr Anlagevermögen bilanziert und vom Gebäude die Absetzung für Abnutzung geltend gemacht, eine…