Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Mag. F P M, xxxx C, S, vertreten durch Fa. O WP- und STB GmbH, L,S, vom 20. und 23. März 2009, 23. Juni 2009, 28. September 2009 und 3. Juni 2011, gegen die Bescheide…
…Höhe von 31.540,74 € hätte diese Verminderung zu einer Verringerung der Einkommensteuer um 0,35 % (110,80 €) geführt. Eine Bescheidabänderung bei einem derart geringfügigen Prozentsatz der steuerlichen Auswirkung würde aber nicht mehr vom Grundsatz der Verfahrensökonomie getragen. Berücksichtigt man zusätzlich den Umstand…
…für einen Teilbetrag). Rz 834: Bei der Ermessensübung sind beispielsweise zu berücksichtigen der Grundsatz der Subsidiarität (Nachrangigkeit) von Haftungen (vgl. zB VwGH 23.04.1992, 90/16/0196; VwGH 28.10.2009, 2007/15/0100), der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung (vgl…
…vor, wenn der gemäß § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies…
…BAO erwähnten Ermessenskriterien der Billigkeit und Zweckmäßigkeit sind grundsätzlich und subsidiär zu beachten. Zu berücksichtigen ist auch der Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung gemäß § 114 BAO (Ritz, BAO4, § 20, Tz 5, mwN). Unter Billigkeit versteht die stRSpr die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei"…
…treffen. Unter Billigkeit wird die Angemessenheit in Bezug auf die berechtigten Interessen der Partei, unter Zweckmäßigkeit das öffentliche Interesse verstanden (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 20 Rz 7). Bei der Ermessensentscheidung ist auch der verfassungsrechtliche Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung zu beachten. In…
…Der Obmann des Vereins ist bereits verstorben, sodass es zu keinen Haftungsmaßnahmen kommt. Die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO sind somit erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringlichkeit war es dem auch verfassungsgesetzlich geforderten Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung folgend zweckmäßig, mit der…
…spräche der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Die Auswirkungen bewegen sich in einem Bereich von 0,039% bis 0,047% sodass dem Antragsbegehren nicht gefolgt werden könne. Die Bw. erhob gegen den abweisenden Bescheid am 12. August 2004 rechtzeitig das Rechtsmittel der…
…maßgebliche, im Aufhebungsbescheid dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Für die Ermessensübung (§ 20 BAO) zu Gunsten einer Bescheidaufhebung sprechen neben dem Grundsatz der Verfahrensökonomie (Wahrung des Parteiengehörs im Rahmen des fortgesetzten Verfahrens) und dem Gesichtspunkt, dass dem Bw. der volle Instanzenzug erhalten bleiben soll, auch die Überlegung, dass…
…Die Wiederaufnahme wurde im Rahmen der Ermessensabwägung gemäß § 20 BAO verfügt, um die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung herbeizuführen und damit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu tragen." Zeitgleich ergingen für die Jahre 2007 und 2008 neue Einkommensteuerbescheide sowie Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen…
…wenn der gem. § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Diese Ausführungen…
…vor, wenn der gem. § 299 Abs. 2 BAO mit dem Aufhebungsbescheid zu verbindende Abgabenbescheid im Spruch lediglich geringfügig vom bisher im Rechtsbestand befindlichen Bescheid abweicht. Sind die Auswirkungen der Aufhebung der Bescheide geringfügig, so spricht der Grundsatz der Sparsamkeit gegen die Aufhebung des Bescheides. Dies…
…sowie der Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung. Das Ausmaß des Vertreterverschuldens ist zwar bei der Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme nicht zu quantifizieren, da eine bestimmte Schuldform nicht gefordert wird und auch leichte Fahrlässigkeit genügt. Im Rahmen der Ermessensübung kann…
…Kassen (ohne Anwendung ungesetzlicher Mittel) als einfacher Staatsbürger nicht zu beschaffen gewesen. Das Abverlangen derartiger Informationen und Unterlagen würde auch dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz widersprechen, weil sie von der großen Mehrheit der restlichen Pflichtigen nicht gefordert werden würden. Wenn man eine Reparatur…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…ist festzuhalten, dass die derzeitige Regelung des Glücksspielwesens in Deutschland nicht den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht. Dies muss nach den oben dargestellten Grundsätzen zu einer Unanwendbarkeit sowohl der derzeitigen Monopolregelung als auch des Erlaubnisvorbehaltes führen. Folge hieraus ist eine faktische zeitweise Duldungspflicht privater Vermittler. Auch wenn…
…Verbrauchsteuerschuld mehrere Steuerschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Steuerschuld verpflichtet. Materielles Recht ist von den Behörden immer in jener Fassung anzuwenden, die zum Zeitpunkt der Verwirklichung des Sachverhalts in Geltung stand (Grundsatz der Zeitbezogenheit der Abgabenvorschriften in § 4 Abs.1 BAO; z.B…
…303, Tz 72: "Die Unterlassung der Wiederaufnahme (wegen Geringfügigkeit der Auswirkungen) ist auch "zweckmäßig" iSd § 20, weil die Berücksichtigung des mit einer Bescheiderlassung verbundenen Verwaltungsaufwandes wegen des Grundsatzes der Sparsamkeit der Verwaltung geboten erscheint. Dass die Verwaltung auch Überlegungen der Sparsamkeit (Verwaltungsökonomie) zu berücksichtigen hat…