…insbesondere auch zur Benützung aller auf den überlassenen Grundstücken vorhandenen Wege, Quellen und Wasserleitungsanlagen berechtigt. 3. Für diese Grundüberlassung im Sinne der bergrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sich die ÖMV dem (den) Grundeigentümer(n) jährlich eine Entschädigung von ... jeweils am 1. April jedes Jahres zu bezahlen. 4…
…Entschädigung vermögensrechtlicher Nachteile die Grundstücke nicht auf Dauer des Bedarfes zur Benützung zur Verfügung stellen, so kann gemäß dem MinRoG diese Benützung seitens der OMV zwangsweise gerichtlich durch Grundüberlassung durchgesetzt werden. Im Zuge der Betriebsprüfung wurde seitens der Prüferin festgehalten, dass sich auf dem ca…
…760,00 € für das Projekt G00-***16*** und von 7.830,00 € für das Projekt WAG II von der OMV Gas GmbH ausbezahlt. Rechnung Die Bf legten der OMV Gas GmbH am 13.7.2010 eine Rechnung betreffend "Grundüberlassung laut Vereinbarung" Grundstück Nr…
…Berufung führte der Bw. aus: Er erhebe Berufung, weil die Einkünfte aus der Grundüberlassung für den Handymast zu Unrecht den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet worden seien. Da vom Waldgrundstück nur ca. 120 m2 für den Maststandort benötigt worden seien, sei das Grundstück nach…
6.1.9. Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen 6.1.9.1. Grundstücksumsätze 6.1.9.1.1. Allgemeines Rz 773: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die UmsätzeLieferungen von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1987 unecht von…
§ 16 Abs. 5 lit. b GebG in Verbindung mit § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, ausgelöst. Die Vornahme der Handlung ist die Veröffentlichung der Teilnahmebedingungen im Internet im Zusammenhang mit dem…
2.4 Persönliche Zurechnung der Wirtschaftsgüter 2.4.1 Allgemeines Rz 121: Wirtschaftsgüter, die zum Zweck der Sicherung übereignet worden sind, werden demjenigen zugerechnet, der die Sicherung einräumt (Sicherungsgeber, § 24 Abs. 1 lit. a BAO). Wirtschaftsgüter, die zu treuen Handen übereignet oder für einen Treugeber…
3a.9. Grundstücksort 3a.9.1. Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück Rz 639v: Für den Ort einer sonstigen Leistung - einschließlich Werkleistung - im Zusammenhang mit einem Grundstück ist die Lage des Grundstücks entscheidend. Dieser Leistungsort findet auch Anwendung, wenn die Werkleistung (zB Montage bzw. Demontage…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf Straße, Ort, vertreten durch die Stb, gegen die Bescheide des FA vom 25. November 2009, betreffend Einkommensteuer für die Jahren…
"....Da der vorliegende Fall nicht die Vereinigung aller Anteile in einer Hand, sondern die gemeinsame Übertragung aller Anteile einer Gesellschaft im Ganzen zum Gegenstand hatte, liegt Identität der Tatbestände des § 33 TP 21 GebG und des § 1 Abs.3 Z.4 GrEStG vor, weshalb die…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-GmbH, Anschr., vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2011 und 2012 und den vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2013 des Finanzamtes Salzburg-Land, jeweils…
Prüfungsbericht unter Tz. 18 und 19 festgestellten Tatsachen nicht als Wiederaufnahmegrund für die Umsatzsteuer 1992 herangezogen werden dürfen, weil unter Tz. 35 zur Wiederaufnahme der Verfahren nur bezüglich der Körperschaftssteuer 1992-1997 und nicht auch bezüglich der Umsatzsteuer 1992 auf Tz 18 ff des Prüfungsberichtes…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
Beschluss Der Unabhängige Finanzsenat (Außenstelle Wien, Senat 17) hat durch den Berufungssenat in der Rechtssache der Berufungswerberin G. W., Land- und Forstwirtin, Adresse, vertreten durch Dr. Othmar Poinstingl Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberater, 3910 Zwettl, Franz Josefstraße 12, gegen das Finanzamt Waldviertel, Standort Zwettl, 3910 Zwettl, Hamerlingstraße…
§ 2 Abs. 1 GSpG Glücksspiele, bei denen der Veranstalter den Spielern für eine vermögensrechtliche Leistung eine vermögensrechtliche Gegenleistung in Aussicht stellt. Zum Wesen der Ausspielung gehört, dass den Leistungen der Spieler im Gewinn Gegenleistungen gegenüberstehen. Es ist aber für das Vorliegen einer Ausspielung nicht unbedingt…
27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Harisch & Partner Rechtsanwälte GmbH, Otto-Holzbauer-Straße 1, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 24. Juli 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…