…vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 18 GmbHG (1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (2) ... Erwägungen Der Unionsrechtsetzer überlässt das ausführende Zollrecht zuweilen den Unionsstaaten selbst, soweit er im Zollkodex (ZK) diese Ermächtigung ausspricht. Nach Art. 201 Abs…
…vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 18 GmbHG (1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (2) ... Erwägungen Der Unionsrechtsetzer überlässt das ausführende Zollrecht zuweilen den Unionsstaaten selbst, soweit er im Zollkodex (ZK) diese Ermächtigung ausspricht. Nach Art. 201 Abs…
…vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass sie unrichtig waren. § 18 GmbHG (1) Die Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. (2) ... Erwägungen Der Unionsrechtsetzer überlässt das ausführende Zollrecht zuweilen den Unionsstaaten selbst, soweit er im Zollkodex (ZK) diese Ermächtigung ausspricht. Nach Art. 201 Abs…
…Bw. alleiniger Geschäftsführer der GmbH war, welche wiederum geschäftsführende Komplementärin der KG war. Bei einer GmbH & CoKG wird die Gesellschaft durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer vertreten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat dieser Geschäftsführer die abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen…
…als GmbH-Geschäftsführer die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung und zur Abfuhr der einbehaltenen Lohnsteuer. Wird Lohnsteuer nicht einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so ist ungeachtet wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Gesellschaft von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Vertreters auszugehen. Nach der durch das…
…100%-ige Gesellschafter-Geschäftsführer in diesem Bereich als Mitarbeiter zu sehen, daher muss es auch möglich sein, Mitarbeiterwohnungen zu haben. VERTRÄGE Absolute Transparenz ist von Anfang an beabsichtigt und wird durch Vorlage sämtlicher Verträge und Informationen bereits im Zuge des Veranlagungsverfahrens dokumentiert. GmbH und natürliche…
…100%-ige Gesellschafter-Geschäftsführer in diesem Bereich als Mitarbeiter zu sehen, daher muss es auch möglich sein, Mitarbeiterwohnungen zu haben. VERTRÄGE Absolute Transparenz ist von Anfang an beabsichtigt und wird durch Vorlage sämtlicher Verträge und Informationen bereits im Zuge des Veranlagungsverfahrens dokumentiert. GmbH und natürliche…
…12.2006, 2006/14/0044). Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Mit der Bestellung der Bw. zur handelsrechtlichen Geschäftsführerin der GmbH wurde ihr die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften ex lege übertragen. Maßgeblich ist nach der obigen Rechtsprechung nicht, dass…
…werden. Die GmbH wird durch den (die) gemäß § 15 GmbHG bestellten Geschäftsführer vertreten, eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis hat gemäß § 20 GmbHG gegen dritte Personen keine rechtliche Wirkung. Dadurch, dass eine Person bloß tatsächlich die Geschäfte der Personenvereinigung wahrnimmt, kann sich der "bestellte" Geschäftsführer nicht aus…
…eigentlichen" "de-facto Geschäftsführers" etc. fremd sind. Die GmbH wird durch den (die) gemäß § 15 GmbHG bestellten Geschäftsführer vertreten, eine Beschränkung der Vertretungsbefugnis hat gemäß § 20 GmbHG gegen dritte Personen keine rechtliche Wirkung. Die Haftung des Geschäftsführers kann daher kann durch eine interne Absprache, selbst…
…die GmbH durch den Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Mit der Bestellung zum Geschäftsführer wird auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übernommen. Der Geschäftsführer hat insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die er verwaltet, entrichtet werden. Sind mehrere Geschäftsführer…
…zu erfüllen, die den von ihnen Vertretenen obliegen, und sind befugt, die diesen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Eine GmbH wird durch ihren bzw. ihre Geschäftsführer vertreten (§ 18 GmbHG). Da MR. im Jahr 2010 nicht (mehr) Geschäftsführer der W_GmbH war und somit nicht ihr Vertretungsorgan, konnte…
…28.11.2007, 2007/15/0164). Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Mit der Bestellung des Bf. zum handelsrechtlichen Geschäftsführer der X-GmbH wurde ihm die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften ex lege übertragen. Maßgeblich ist demnach nicht, dass der…
…18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Ein bestellter Geschäftsführer hat die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen oder seine Funktion unverzüglich niederzulegen. Zu den Pflichten des Geschäftsführers gehört, - für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen…
…dass das Konkursverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, steht die Uneinbringlichkeit fest. Darüber hinaus wurde die Primärschuldnerin im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Pflichtverletzung: Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Als bestellter Geschäftsführer hat er die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft zu…
…4. August 2000 bis 8. Februar 2002 als Geschäftsführer der XY BeteiligungsGmbH fungierte, welche wiederum Komplementärin der XY GmbH & Co KG war. Bei einer GmbH & Co KG wird die Gesellschaft durch die Komplementär-GmbH, somit im Ergebnis durch deren Geschäftsführer vertreten (vgl. Koppensteiner in Straube…
…zB VwGH 17.12.2009, 2009/16/0092). Pflichtverletzung: Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Als bestellter Geschäftsführer hat er die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen oder seine Funktion unverzüglich niederzulegen. Hat er dies nicht getan, dann muss er die…
…ist. Die Zahlungsunfähigkeit wurde bereits durch das Handelsgericht Wien als Insolvenzgericht festgestellt. Somit ist auch die Vermögenslosigkeit evident. Pflichtverletzung: Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Ein bestellter Geschäftsführer hat die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen oder seine Funktion unverzüglich niederzulegen…
…0108). Er hat das Fehlen ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung nachzuweisen. Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Als bestellter Geschäftsführer hat er die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen oder seine Funktion unverzüglich niederzulegen. Hat er dies nicht getan, dann muss…
…fest, die mit der Löschung im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit noch bestätigt wurde. Pflichtverletzung: Gemäß § 18 GmbHG wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten. Ein bestellter Geschäftsführer hat die abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft zu erfüllen oder seine Funktion unverzüglich niederzulegen. Hat er dies nicht getan, dann…