…somit sein persönliches Verhalten zu bestimmen. Die beiden genannten Personen seien bei der Berufungswerberin nicht als Dienstnehmer beschäftigt. Sie würden beide über den Gewerbeschein "Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt" verfügen…
…Verfügung gestellt. Tatsächlich seien Transporte für das weltweit tätige Unternehmen "DHL" ausgeführt worden. Dieses Unternehmen verpflichte seine Vertragspartner zu einem einheitlichen Außenauftritt. Persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit Sämtliche Subunternehmer verfügten über einen eigenen Gewerbeschein und eine eigene UID-Nummer. In der Folge listete die Bw. die…
…dass er am 8. August 2006 im 1. Bezirk gewesen sei, um um einen Gewerbeschein anzusuchen und von der Beraterin zum Bundesministerium geschickt worden sei, um seine Diplome zu nostrifizieren. Dabei seien ein paar Kopien seiner Unterlagen dort geblieben. Bis heute habe er sein Diplom…
…Herr B hatten für die Tätigkeit von der Bezirkshauptmannschaft.... Gewerbescheine gelöst (Gewerbe: Lenken von Kraftfahrzeugen im Zuge von Werkverträgen). Laut Niederschrift mit Herren B und A üben (übten) sie bei dem Auftraggeber die Tätigkeit als selbständiger Kraftfahrer mit Gewerbeanmeldung aus. Die Werkvertragsnehmer erhalten vom....Bw...…
…2 EStG 1988) hat das Finanzamt wie folgt begründet: "... Tz 1.1 Sachverhalt Im Prüfungszeitraum wurden Fahrer mit dem Gewerbeschein ,zur Verfügung stellen der eigenen Arbeitskraft zum Lenken von Kraftfahrzeugen' mit Dienstleistungsvertrag als selbständige Fahrer beschäftigt. Bei den Fahrern handelt es sich um tschechische bzw…
…Unfall-, Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt. Der GKK lagen bei ihrer Entscheidung dieselben Sachverhalte und Unterlagen (Dienstleistungsvertrag, Gewerbeschein des Lenkers und Niederschrift bei der Bundesgendarmerie, Grenzüberwachungsposten R) vor. Gegen diesen Bescheid wurde Einspruch erhoben. Eine Entscheidung liegt derzeit noch nicht vor. 1.8 Die Leistungsbeziehung zwischen…
Hinsichtlich des Merkmales der Weisungsgebundenheit ist zu beachten, dass nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben muss, denn auch der Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt, wird sich in aller Regel bezüglich seiner Tätigkeit zur Einhaltung…
…Berufungswerber gehe bei österreichischen Firmen genauso vor, ohne dass eine Weisungsgebundenheit konstruiert werde. Diese sachlichen Weisungen seien in der Branche durchaus üblich. Dem Berufungswerber seien von den Werkvertragsnehmern Gewerbescheine (Ausstellung BH X) vorgelegt worden, sodass man annehmen könne, dass eine Gewerbeausübung in Österreich gesetzlich möglich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vom 13. April 2006 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide 2005 des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 15. März 2006 betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag entschieden: Die Berufungen werden als…
…würde dies bedeuten, dass eine österreichische Behörde feststellt, ob ein Unternehmer aus einem EU-Land mit gültiger Steuernummer, Sozialversicherung und Gewerbeschein in Österreich als Unternehmer anerkannt werde. Diese Vorgangsweise widerspreche eindeutig EU-Recht, da darin festgelegt werde, dass Gewerbeberechtigungen eines Landes im anderen EU-Land…
…M OEG zufrieden gewesen und habe keine Regressansprüche gestellt. Auch an die Bf. seien keine Regressansprüche gestellt worden. Der Gesellschafter VF der M OEG habe sehr wohl einen Gewerbeschein. Dieser sei erst 1996 zurückgelegt worden. Zur steuerlichen Erfassung der M OEG verweise die Bf. darauf…
…Bw. habe sich mittels eines Firmenbuchauszuges, einer Bescheinigung des Bundesministeriums für Soziales betreffend Ausländerbeschäftigung, einer Bestätigung des Finanzamtes für Körperschaften und des Gewerbescheines von der Unternehmereigenschaft der A. Bau GmbH überzeugt. Überdies sei ein Bonitätsreport beim KSV eingeholt worden. Was die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungen anlange…
…Jänner 2005 einen inländischen, nunmehr an nämlicher Adresse ihres Hauptauftraggebers der FAKEG befindlichen Hauptwohnsitz innehat, übt via Gewerbeschein eine Reinigungstätigkeit aus. Die Bw. selbst wird je nach Arbeitsanfall und auf telefonische Order tätig, wobei im Krankheitsfall die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen ist. Die…
…2011 b) Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde an die Finanzbehörde 2. Instanz und führt darin ergänzend aus: Die Herren ***4*** und ***6*** seien selbständige Unternehmer mit Gewerbeschein gewesen. Es gäbe auch keine Hinweise darauf, dass die Auftragnehmer des Bf. nicht auch…
…der Bf. gefahren, da zeitweise bis zu 3,5 t Ware hätten ausgeliefert werden müssen. Weshalb es bei ihr bezüglich des Gewerbescheines im Streitzeitraum zu Problemen gekommen sei, sei ihr nicht mehr erinnerlich. Aus gesundheitlichen Gründen habe sie ihre Tätigkeit bei der Bf. im Jahre…
…Dies stelle ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines steuerlichen Dienstverhältnisses dar. Der Liegenschaftsverwalter verfüge über einen Gewerbeschein und unterliege entsprechend des Werkvertrages auch keinem Konkurrenzverbot. Das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse spreche eindeutig für einen Werkvertrag. Das Finanzamt legte die Berufungen ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung…
…gewesen wären. Nach Ansicht des Finanzamtes handle es sich hierbei eindeutig um eine nichtselbständige Tätigkeit, da für die Beurteilung von Sachverhalten der wahre wirtschaftliche Sachverhalt und nicht die äußere Erscheinungsform (Gewerbeschein) maßgebend sei. Maßgebend für die steuerliche Beurteilung seien nicht die vertraglichen Abmachungen, sondern das…
…etc.) auf den Rechnungen ersichtlich sei. Wie das geprüfte Unternehmen angeben würde, seien diese Personen entsprechend der vorgelegten Gewerbescheine beauftragt worden. Weiters wird darauf hingewiesen, dass nach den niederschriftlichen Angaben des Herrn A als Gesellschafter der Firma die polnischen Staatsbürger von seinem Geschäftspartner, Herrn B…
…G. Bau GmbH Die Bw. hat im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen zu den Firmen A.-, B-, C.-, D-, E-, F.- und G. Bau GmbH Eingangsrechnungen, Barzahlungsbestätigungen, Auftragsschreiben, Firmenbuchauszüge, Gewerbescheine, Personalstandslisten, Krankenkassenmeldungen, Finanzamtsbestätigungen, KSV Bonitätsauskünften etc. vorgelegt und ihre Kontaktpersonen bei den angeführten Firmen bekannt gegeben.
…A.-, B.-, C.-, E.-, F.- und G. Bau GmbH Firmenbuchauszüge, Gewerbescheine, Personalstandslisten, Krankenkassenmeldungen, Bestätigungen des Finanzamtes, KSV Bonitätsauskünften etc. eingeholt und sich dadurch im Rahmen des ihr Zumutbaren von der Unternehmereigenschaft dieser Firmen überzeugt hat. Abgesehen von den angeführten Einwendungen hat die Bw. die Einvernahme…