…2.544.- € (Kennzahl 722) und Reisekosten in Höhe von 650.- € (Kennzahl 721) für die Fortsetzung der Seminare zur Kreativtrainerin und zur Mal- und Gestaltungstherapeutin geltend. Der Veranlagungsakt und die Anträge wurden beim Finanzamt Vöcklabruck im Rahmen der Qualitätssicherungskontrolle vom Leiter des Fachbereiches durchgesehen…
…auf. Die unter der KZ 722 geltend gemachten Kosten betrafen Aufwendungen der Bw. für deren Teilnahme an Seminaren für "Mal- und Gestaltungstherapie" und "Kreativtraining". Das Finanzamt erließ am 8. Jänner 2004 den Einkommensteuerbescheid 2002 und berücksichtigte Werbungskosten in Höhe von 1.006,55 €. In…
zugerechnet werden (vgl. VwGH 15.04.1998, 98/14/0004, und VwGH 27.06.2000, 2000/14/0096). Sonach war die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2002 als unbegründet abzuweisen. Klagenfurt, am 14. September 2006
…2001/15/0050). Aufwendungen einer Volksschullehrerin, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Kinder mit pädagogischem Förderbedarf unterrichtet, für den Besuch des Kurses "Kunst- und Gestaltungstherapie" sind nicht ausschließlich als beruflich veranlasst anzusehen, zumal der Gestaltungsprozess ein Erkenntnisprozess ist, der auch der Lehrenden selbst die Möglichkeit der…
…veranstaltet von einem Dipl. Psychologen und Psychotherapeuten für systemische Familientherapie, Integrative Gestaltungstherapie und Individualpsychologie. Handelt es sich bei der Ausbildung in systemischer Familientherapie zur eigenständigen Therapeutin um eine Ausbildung, bei der ein Zusammenhang zur konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit vorliegt (Pastoralassistentin)? Die Aufgaben…
…dass die Bw. im Jahr 2008 für die Teilnahme an der Grundstufe "Kreativtraining" der Weiterbildung zur Mal- und Gestaltungstherapie einen Betrag von € 4.050,00 bezahlt hat und die Weiterbildung der weiteren beruflichen Qualifizierung und der Sicherung des Arbeitsplatzes gedient habe. Weiters brachte die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 11. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 12. Jänner 2009 betreffend Familienbeihilfe und Kindergeld ab März 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…und eine Kostenbestätigung über die im Jahr 2005/2006 erfolgte Teilnahme der Bw. an der berufsbegleitenden Weiterbildungsveranstaltung "Mal- und Gestaltungstherapie" (MGT) vor. Im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 7. Oktober 2008 gewährte das Finanzamt die beantragten Aufwendungen nicht als Werbungskosten und führte begründend aus…
…Folge gegeben. Die Aufwendungen für den Kurs "Grundstufe Kreativtraining zur Mal- und Gestaltungstherapie" stellen im beantragten Umfang Werbungskosten als Kindergartenpädagogin dar. Der angefochtene Bescheid wird dementsprechend abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
…Dort seien Aufwendungen einer Volksschullehrerin, die Kinder mit pädagogischem Förderbedarf unterrichtet habe, für den Besuch des Kurses "Kunst- und Gestaltungstherapie" als nicht ausschließlich beruflich veranlasst angesehen worden, weil der Gestaltungsprozess ein Erkenntnisprozess sei, der auch der Lehrenden selbst die Möglichkeit der Persönlichkeitsentwicklung biete. In der…
…einem rechtlich anerkannten Ausbildungsabschluss, der zur Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberatung berechtige. Dieses Diplom erhöhe die Erwerbschancen durch die integrierte Ausbildung in der (klinischen) Mal- und Gestaltungstherapie zusätzlich wesentlich. Einsatzgebiete dieses unter anderem auch in Krankenhäusern und Kliniken angebotenen, modernen Therapieansatzes seien insbesondere…
… 200 Abs. 1 BAO. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) ist Bankangestellte und machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2009 die Kosten für die Ausbildung zur Mal- und Gestaltungstherapeutin geltend. Zur Begründung für die Umschulung führte die Bw. wie folgt aus: "Seit 1979 bin ich…
…2002/14/0012, 2007, 388 zu den Aufwendungen einer Volksschullehrerin für den Besuch eines vierjährigen Lehrganges für Kunst- und Gestaltungstherapie; es liegt ein gemischter Aufwand vor). Bescheinigungen des Dienstgebers über die Zweckmäßigkeit reichen zum Nachweis der Notwendigkeit freilich nicht zwingend aus (VwGH 22.9.2000…
…2002/14/0012, 2007, 388 zu den Aufwendungen einer Volksschullehrerin für den Besuch eines vierjährigen Lehrganges für Kunst- und Gestaltungstherapie; es liegt ein gemischter Aufwand vor). Bescheinigungen des Dienstgebers über die Zweckmäßigkeit reichen zum Nachweis der Notwendigkeit freilich nicht zwingend aus (VwGH 22.9.2000…
…wurde vom VwGH eine Beschwerde einer Volksschullehrerin mit der Begründung abgewiesen, dass bei einem Kurs für Kunst- und Gestaltungstherapie die eigene Persönlichkeitsentwicklung im Vordergrund stehe und es sich um keine berufsspezifische Fortbildung handle (VwGH 14.12.2006, 2002/14/0012). Mit ähnlichen Begründungen hat auch…
…werden an diesem Ort auch Dinge wie Coaching, Abenteuer- und Erlebnistherapie, Harmonisierung und Entspannung, ein Aktivprogramm, Mal- und Gestaltungstherapie (MGT), LandART, Shiatsu und andere alternative Behandlungsmethoden angeboten. Die stationäre Behandlung kann kurzzeitig oder auch langzeitig durchgeführt werden, für den Aufenthalt ist den Therapieräumen ein Hotel…
…Kreativtrainerin X-Seminarinstitut verliehen. Dieses berechtigt auch zur Teilnahme an einem der Aufbaustufenprogramme (Mal- und Gestaltungstherapie) unseres Instituts." Über die Beschwerde wurde erwogen: Im konkreten Fall ist die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten von Fortbildungskosten für eine Ausbildung als Kreativtrainerin für eine Sozialpädagogin, die als Horterzieherin in…
…2013, §16 Rz 52). IdR sind Aufwendungen für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" nicht abzugsfähig (VwGH 14.12.06, 2002/14/0012). Auch ein Lehrgang Kreativtraining wurde nicht als Aus-/Fortbildung einer Krankenschwester anerkannt (UFS 16.2.11, RV/0015…
…etwa auf dem Gebiet der Kommunikation in einer Vielzahl von Berufen, aber auch für den privaten Lebensbereich von Bedeutung sind. Auch hinsichtlich der Aufwendungen einer Volkschullehrerin für den Kurs "Kunst- und Gestaltungstherapie" bestätigte der VwGH, dass zwar ein Nutzen für die Arbeit als Lehrerin nicht…
…vermitteln, die auch für den Bereich der privaten Lebensführung von Bedeutung sind (VwGH 28.5.08, 2006/15/0237 mwN); Aufwendungen für den Besuch eines Kurses unter dem Titel "Kunst- und Gestaltungstherapie" (VwGH 14.12.06, 2002/14/0012); Kurse zur Entfaltung des Charaktergefüges, der…